Interne Versetzung möglich?
Guten Tag zusammen,
ich arbeite im öffentlich Dienst und meine Sachgebietsleitung will mich zum 1.10 in ein anderes Team versetzen. Das Arbeitsaufkommen wäre wahrscheinlich das gleiche und es würden keine finanziellen Einbußen entstehen. Die Arbeit wäre einfach eine andere und man würde mich aus meinem Team „raus reißen“.
Es besteht an sich kein Bedarf, man will diese Stelle einfach als Puffer, falls sich das arbeitsaufkommen mal erhöht.
daher meine Frage, kann ich mich gegen diese Versetzung in irgendeiner Form wehren?
Vielen Dank!
3 Antworten
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, normalerweise ist da im Öffentlichen Dienst ein Passus drin, dass dich dein Diensther nach Bedarf auf andere Stellen versetzen kann. Wenn dem so ist kannst du nichts dagegen machen.
Ich hatte einen ähnlichen Fall mal im Bekanntenkreis: Eine Bekannte von mir war bein Arbeitsamt für Schwarzarbeit zuständig, als dass Thema vollständige dem Zoll übertragen wurde, hat man sie zum Zoll versetzt. Da hat sie dann Razzien auf Baustellen gemacht. Inzwischen macht sie z.T. auch bei Einsätzen an der Grenze mit und filzt Autos nach Zigaretten und Drogen. Soweit wie ich das verstanden hab, war das alle mit ihrem Vertrag abgedeckt.
Als ich meinen Ziwi im Landratsamt gemacht habe, war es da auch völlig normal, dass Leute von einem Amt ins andere versetzt wurden. Je nach dem wo sie der Dienstherr gerade gebraucht hat
Fazit: Wer sich für den Staatsdienst verpflichtet, muss da arbeiten, wo der Staat ihn gerade braucht.
Wenn es notwendig ist, sollte nichts dagegen sprechen, innerhalb der Arbeitsstelle versetzt zu werden.
was steht im Arbeitsvertrag? dort wird kein Wort über eine spezielle Abteilung geschrieben. Dein Sachleiter kann dich versetzen wenn er es für nötig hält. Bei gleichen Bezügen
...Personalbedarf besteht aber nicht.
Nur weil du als Angestellter das so siehst, muss das dein Dienstherr noch lange nicht so sehen. Der wird sicher mit Leichtigkeit begründen können, warum in Abteilung A der Arbeitsaufwand gerade zu gering ist, während in Abteilung B gerade Personalbedarf herscht. Oder warum es rationaler ist, wenn du ab sofort in Abteilung B arbeitest.
Die Fallzahlen, die jeder SB bearbeiten muss/soll wurden offen gelegt und belegen, dass in der „neuen“ Abteilung der Bedarf eigentlich nicht besteht
Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Nur weil Du das so siehst, muss das dein Arbeitgeber noch lange nicht so sehen.
Reicht ja wenn in der anderen Abteilung jemand schwanger ist, konisch krank, kurz vom Ruhestand oder einer Beförderung steht. Das weißt du alles nicht aber dein AG. Oder er hat einfach Informationen die ihm abnehmen lassen, dass sich mittelfristig die Fallzahlen ändern könnten.
Glaub mir irgendwas wird er unter Garantie vorbringen können.
Kollege X soll nächstes Jahr Abteilungsleiter in Abteilung Z werden und deshalb muss man dich jetzt schon mal in Abteilung B einarbeiten.
Das wäre z.B. ein Grund. Selbst wenn Kollege X nächstes Jahr dann, warum auch immer, doch nicht befördert wird, wäre es legitim dich heute zu versetzen.
Da kannst du nichts machen dein AG wird immer eine Grund finden der statthaft ist.
Eine Versetzung ist nur zulässig, wenn dienstliche oder betriebliche Gründe vorliegen.
Nach der Rechtsprechung ist ein dienstlicher Grund gegeben, wenn die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung in der Verwaltung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit den Einsatz eines Beschäftigten bei einer anderen Dienststelle erfordert.
In der Praxis kommen beispielhaft folgende Gründe in Betracht:
Das habe ich halt zu dem Thema gefunden, Personalbedarf besteht aber nicht.
irgendwer damit schon mal in Kontakt gekommen?