Werde nicht als Master im öffentlichen Dienst bezahlt?

9 Antworten

Die Eingruppierung richtet sich nicht vorrangig nach den Qualifikationen des Stelleninhabers, sondern nach den Tätigkeiten die man ausübt (Tätigkeitsmerkmale).

Nach der allgemeinen Eingruppierungsordnung gilt grundsätzlich:

E 9b - 12 = Bachelor (Hochschulabschluß)

ab E 13 = Master (wissenschaftlicher Hochschulabschluß)

Für jede Stelle ist aber eine Stellenbeschreibung vorhanden - anhand der Tätigkeitsmerkmale wird eine Vergütungsstufe festgelegt.

Die entsprechenden Abschlüsse sind aber Mindestvoraussetzung, die man haben muß, um die Stelle zu besetzen.

Wenn eine Stelle von E 9b - 12 ausgeschrieben ist und man bewirbt sich dort mit einem Masterabschluß, dann ist die persönliche Eignung überqualifiziert.

Hier gilt der Vorrang der Eingruppierung anhand der Tätigkeitsmerkmale und man hat keinen Anspruch auf eine Eingruppierung ab E 13.

Wenn man tatsächlich höherwertige Tätigkeiten gem. E 13 durchführen würde, dann hätte man auch einen entsprechenden Anspruch auf E 13.

Die Eingruppierung unterliegt aber auch dem Mitspracherecht des Personlarates - dieser hätte, sofern die Einstufung zu niedrig gewesen wäre, das moniert.

Für die Stelle ist aber nur ein Bachelor gefordert. 

Und genau danach wirst du bezahlt! Wenn du zusätzlich einen Master hast, ist das dein Problem! Du hättest ja die Stelle nicht annehmen müssen, wenn dir die Bezahlung nicht passt.

Und dann kann man da nichts machen?

@Johanmiller

Nein! Du hättest ja ablehnen können! Hast du aber nicht!

Wenn Du Dich auf eine Fünferstelle als Hausmeister beworben hättest, würde Dir der Master auch nix nutzen, es bliebe eine Fünferstelle.

Natürlich steigt das Gehalt im Laufe der Jahre in zwei Jahren würde ich auch in E 11 eingruppiert.

Wurde das schriftlich vereinbart? Nein? Dann hast Du in 2 Jahren E9b Stufe 2, aber nicht E11.

Nein, ich habe dann E 11, weil das so in der Rahmenordnung für den Job steht. Eigentlich würde ich E 10 bekommen (Leute mit Bachelor) aber mir soll der Master als Fortbildung anerkannt werden, das wurde bei dem Gespräch mir gesagt.

@Johanmiller

Sicher ist nur, was schriftlich festgelegt und unterschrieben ist.

Da es sich um ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis handelt und der TVöD hier nichts vorsieht, musst du es so akzeptieren. Wenn du höherwertige Tätigkeiten ausführst bzw. Verantwortung hast, kannst du jedoch eine höhere Entgeltgruppe verlangen. Natürlich nur, wenn die Kirche verpflichtet ist den TVöD einzuhalten.

Anderes wäre es, wenn du ein Beamter wärst. Ein Beamter mit Jura-Studium könnte in der Theorie (wird nie passieren) auch hauptamtlich die Post verteilen und würde seine höhere Besoldungsgruppe behalten.

Was kannst du machen?

Du kannst dir einen Job suchen, für den ein Master erforderlich ist und dementsprechen bezahlt wird.

Deine Stelle ist nach E9 eingestuft, daher wird auch nur E9 bezahlt.

Wenn du dir keinen Job mit E 13 suchst, bist du selber schuld...