Insolvenz wer ist für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen zuständig

4 Antworten

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters. Wenn es ein Stundungsverfahren ohne Masse ist muss er es gleichwohl selbst erledigen. Der wird in solchen Fällen aber versuchen, die Unterlagen beim Schuldner zu lassen und sich die Kosten zu sparen.

Der Insolvenzverwalter lagert die Dinge zu kostenlasten der Masse bis zum Aufbewahrugnsfristablauf ein.

babettekoeln 
Fragesteller
 24.11.2011, 11:46

Aber wenn keine verfügbare Masse mehr zur Zahlung vorhanden ist?

der aktuelle Geschäftsführer - hier wohl der Insolvenzverwalter wohl den gleichen Pflichten (HGB BGB GmbHG StGB etc) wie die vorherigen haben dürfte ..

Eigentlich gehören diese Unterlagen in den Verfügungsbereich des Inso.-Verwalters. Die Kosten dafür werden normal dem Inso.-Verwalter aus der Inso.-Masse und da vorrangig bezahlt.

babettekoeln 
Fragesteller
 24.11.2011, 11:48

Wie gesagt, es ist keine Masse vorhanden. da es sich um die Insolvenz eines Selbständigen handelt, wurde die Insolvenz auch nicht mangels Masse abgelehnt. Ich hab den Eindruck, dass der Insolvenzverwalter sich vor den Kosten 'drücken' will, die er ja bekanntlich nicht zurück bekommt.