Insolvenzverfahren - was passiert mit nicht-verwertbaren Immobilien?

3 Antworten

Was möglich ist, ist eine sogenannte Eigentumsaufgabe nach § 928 BGB. Diese kann man beim Notar erklären.

Dann ist man das Grundstück los. Denn wenn es nur Lasten schafft und jeden Monat etwas kostet, sollte man es nicht mal geschenkt nehmen. Denn diese Verbindlichkeiten werden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden.

Voraussetzung für die Eigentumsaufgabe ist grob die Erklärung sowie das Eigentum - geht also nicht bei Wohnungen.

Das klingt ja interessant. Da lese ich gleich mal nach. Danke!

Aber...kann man was aufgeben, worüber man aktuell kein Verfügungsrecht hat? Sonst müsste man es ja doch erst beim Verwalter auslösen und dann aufgeben. Irgendwie nichts gewonnen :-(

Aus den gegebenen Informationen nicht ganz einfach zu schließen, aber ich frage mal andersherum:

Nach meiner Kenntnis kann doch über jeden Artikel bei einer Insolvenz so etwas wie "Unverwertbarkeit" festgestellt werden? Einem Schuldner werden ja auch nicht die 30 Jahre alten Schnürsenkel zur Versteigerung und Erhalt von 17 Cent weggenommen.

Wenn das Grundstück also auch nach Ansicht des Verwalters wertlos ist - warum sollte dann der Schuldner noch Geld einschießen?

Könnte man nicht den Anteil an die beteiligte Erbengemeinschaft veräußern statt an den Schuldner?

Ich sehe ein - es ist keine echte Antwort, aber vielleicht helfen die Gegenfragen, eine Antwort zu finden...

Das weiß ich eben nicht, ob man das einfach als unverwertbar aus den Büchern streichen kann. Die aktuellen Anschriften von zehn Erben zu ermitteln und mit denen aushandeln ob sie zu ihrem wertlosen Anteil noch einen weiteren dazu erwerben wollen, da übersteigen eben die Kosten den Nutzen

@DieMoneypenny

Ich vermute hier eine gewerbliche Insolvenz?

Dann nehme ich an, dass unverwertbare Reste der Insolvenz im Zweifel an den Schuldner fallen. Im Beispiel meiner Schnürsenkel wird gar nicht darüber gesprochen, eine Verwertung anzustreben, die darf man einfach behalten.

Die gleiche Logik gilt meiner Meinung nach auch für Grundstücke - vorausgesetzt, der Verwalter kann einfach keine Verwertung erreichen (denn er ist ja der Verantwortliche dafür).

Ich würde einen Rechtsanwalt fragen und auf keinen Fall Geld für ein Grundstück ausgeben, dass entweder dieses Geld ohnehin nicht wert ist oder mir ohnehin zufallen wird, weil es wie vorher beschrieben ja wertlos ist. Irgendwie beißt sich da die Katze in den Schwanz...

Es gibt noch die Möglichkeit die Immobilie abzudanken. Sprich letzten Falle muß sich der Staat drum kümmern. Problem ist wenn eine Grundbuchschuld drin steht. Die bleibt solange erhalten bis ein Käufer gefunden wird. Auch hier gilt die 30 Jahre Frist. Die Frist erlischt nicht mit der Insolvenz.

"Immobilie abzudanken."

Gilt das für Österreich?

Deutschland