Aufhebung des Privatinsolvenzverfahrens
Hallo ich bekam post vom Amtsgericht, Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des ................ wird heute .....nach Vollzug der Schlussverteilung Aufgehoben(§ 200 InsO)
Mein Insolvenzverfahren wurde im April 2010 eröffnet.
In einem weiteren Beschluss vom Gericht steht das z.B. die Kosten der Treuhänderin und die Verfahrenskosten der Restschuldbefreiung vollständig gedeckt sind.
Rutsche ich jetzt direkt in die Wohlverhaltensphase oder periode? Werde ich jetzt keine Lohnpfändung mehr haben ab nächsten Monat ?Ist meine Insolvenz von 7 Jahre auf 6 Jahre verkürzt worden ? Im Netz stand irgendwas von verkürzung auf 5 Jahre wenn man die verfahrenskosten gedeckt hat und z.B. unterhaltspflichtig ist.
Bitte um Antworten. Gruss
3 Antworten
Das bedeutet nur, dass die eigentliche Insolvenz aufgehoben wurde, nachdem alle pfändbaren Vermögensmassen verwertet und verteilt wurden. Offenbar war auch genug da, um die Verfahrenskosten und die Vergütung zu decken. Nun befindest du dich in der Wohlverhaltensperiode, welche im Regelfall 6 Jahre ab der damaligen Insolvenzeröffnung läuft. Also noch bis April 2016. In dieser wird das pfändbare Einkommen an den Treuhänder abgetreten. Auf dein Vermögen wird allerdings nicht mehr zugegriffen. Nach der Wohlverhaltensperiode kommt dann die Erteilung der Restschuldbefreiung. Eine Verkürzung ist bis auf 3 Jahre möglich, allerdings nur im neuen Recht, das für Insolvenzverfahren ab dem 1.7.14 gilt. Deine Insolvenz ist noch ein Altverfahren.
Ja Du bist in der Wohlverhaltensperiode und Dir kannst nichts mehr passieren. Die Zeit ist 6 Jahre. Keiner der Gläubiger, die im Verfahren angemeldet wurden kann mehr pfänden. ALLERDINGS wenn Du neue Schulden machen solltest, die Gläubiger können pfänden.
Du hast das alte Insolvenzverfahren. http://www.schuldnerakuthilfe.com/reform-verbraucherinsolvenz.html
Frag deinen Insolvenzverwalter, beziehungsweise deine zuständige Schuldnerberatung!