Aufhebung des Privatinsolvenzverfahrens

3 Antworten

Das bedeutet nur, dass die eigentliche Insolvenz aufgehoben wurde, nachdem alle pfändbaren Vermögensmassen verwertet und verteilt wurden. Offenbar war auch genug da, um die Verfahrenskosten und die Vergütung zu decken. Nun befindest du dich in der Wohlverhaltensperiode, welche im Regelfall 6 Jahre ab der damaligen Insolvenzeröffnung läuft. Also noch bis April 2016. In dieser wird das pfändbare Einkommen an den Treuhänder abgetreten. Auf dein Vermögen wird allerdings nicht mehr zugegriffen. Nach der Wohlverhaltensperiode kommt dann die Erteilung der Restschuldbefreiung. Eine Verkürzung ist bis auf 3 Jahre möglich, allerdings nur im neuen Recht, das für Insolvenzverfahren ab dem 1.7.14 gilt. Deine Insolvenz ist noch ein Altverfahren.

Ja Du bist in der Wohlverhaltensperiode und Dir kannst nichts mehr passieren. Die Zeit ist 6 Jahre. Keiner der Gläubiger, die im Verfahren angemeldet wurden kann mehr pfänden. ALLERDINGS wenn Du neue Schulden machen solltest, die Gläubiger können pfänden.

Du hast das alte Insolvenzverfahren. http://www.schuldnerakuthilfe.com/reform-verbraucherinsolvenz.html

Frag deinen Insolvenzverwalter, beziehungsweise deine zuständige Schuldnerberatung!