Insolvenz endet Mitten im Monat - Lohnpfändung?
Die Insolvenz meines Mannes endet am 20.05.2020!
Er erhält seinen Lohn für den Mai 2020, ca. am 03.06.2020 - 05.06.2020 - je nachdem wie schnell die Lohnabrechnung fertig gemacht wird.
Meine Frage dazu wäre, da dies ja scheinbar nicht eindeutig geklärt ist bisher, ob und in wie weit nun Lohn gepfändet werden darf?
Meiner Meinung nach, dürfte alles was er bis zum 20.05.2020 verdient und auch erhält gepfändet werden, aber das was danach erst verbucht wird auf dem Konto, dürfte nicht mehr gepfändet werden.
Sprich der Lohn für den Mai 2020 dürfte nicht mehr gepfändet werden, weil dieser ja erst nach dem 20.05.2020 ihm zufließt.
Hat hier jemand damit Erfahrung und kann davon berichten? Oder gibt es mittlerweile dazu urteile und ich habe sie nur noch nicht gefunden?
Wäre um jede Antwort dankbar.
2 Antworten
In den meisten Fällen versäumen die Treuhänder es den Arbeitgeber rechtzeitig auf das Ende der Pfändungen hinzuweisen. Dass das manchmal noch später erfolgt ist ebenfalls keine Seltenheit. Letztlich ist das zwar unangenehm, aber nicht schlimm, denn die zu Unrecht gepfändeten Beträge bekommt man vom Treuhänder zurückerstattet.
Aber vergiss dabei nicht, das Löhne und Gehälter I.d.r. rückwirkend gezahlt werden... d.h. das wenn er bis zum 20.5 gepfändet wird, und er am 3.6 seinen mai-Lohn bekommt müsste er von dem Lohn 20/30 gepfändet bekommen.
die genaue Abrechnung wird der indolvenzverwalter machen
Das wirst du wohl mit dem insolvenzverwalter klären müssen
Dazu muss ich sagen, das fällt mir jetzt erst wieder ein.
Er hatte einmal in der Insolvenz den Arbeitgeber mitten im Monat gewechselt.
Als Beispiel:
01.11. - 15.11. Arbeitgeber Nr. 1 - hat den Lohn im November bezahlt für November.
16.11. - 30.11. Arbeitgeber Nr. 2 - hat den Lohn im Dezember bezahlt für den November.
Beides zusammen ergab die Summe 2000€ (Beispiel) - da hätte er normalerweise auch gepfändet werden müssen, was aber nicht geschehen ist.
Laut Steuerberater der einen Firma, der meinte, es zählt immer, wann das Geld zufließt. Hätte er von Arbeitgeber Nr. 2 den Lohn im November bekommen, hätte gepfändet werden dürfen.
Ist mir jetzt erst wieder eingefallen. Somit dürfte normalerweise vom Mai Lohn nichts gepfändet werden, da es ihm ja erst im Juni zufließt.
Letzendlich werden wir es noch erfahren, dann werde ich hier auch nochmal ein Update reinposten, für andere die sich vielleicht die gleiche Frage stellen.
Dazu müsste man sagen, wenn das so ist, wie du oben geschrieben hast, dass nur nach Stunden gepfändet werden dürfte, da mein Mann auch nur nach Stunden bezahlt wird.
Sprich es müsste geschaut werden, wie viel Stunden hat er bis zum 20.05.2020 gearbeitet - Brutto / Netto und davon dürfte dann noch ein Rest gepfändet werden. Wenn man es jetzt mal ganz genau nimmt. Oder? Er hat nämlich kein festes Monatsgehalt.