Lohnpfändung dem neuen Arbeitgeber mitteilen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja , sie muß zwar nicht , aber sie sollte es tun , denn spätestens nach einem Monat kommt die Pfändung zum neuen Arbeitgeber , das wird garantiert keinen guten Eindruck machen , da sie es ja bei der Einstellung verschwiegen hat.

Schuldrechtliche Verpflichtungen sind nicht Bestandteil bei Einstellungsgesprächen. Der neue Arbeitgeber wird schon früh genug über diesen Vorgang informiert. Der Arbeitgeber sagt ja auch nicht Bescheid, wann er denn plant Insolvenz zu machen. Nur bei Schwangerschaften ist dies anders.

Das geschieht eh sozusagen automatisch. Die Leutchen, von denen sie gepfändet wird, werden ihren neuen Arbeitgeber von sich aus anschreiben. Kann ein bisschen dauern, weil sie erst mal den alten AG anschreiben müssen, wenn sie merken, das nix mehr kommt und dann ist es für die ein Leichtes, herauszufinden, wo sie angestellt ist.

Nö - aber der wird das ziemlich bald merken, wenn es einen neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß gibt.

Kann sie nicht besser (auch um die Kosten des neuen Pfändungsbeschlusses zu sparen) sich freiwillig bereit erklären, den pfändbaren Teil von sich aus zu überweisen? Sie wird eh nicht drumherum kommen, und wenn sie kooperativ ist, ist der Zirkus nicht nötig.

Ob man es machen muss oder nicht ist doch eigentlich egal man sollte es schon sagen. Der Arbeitgeber bekommt es ja eh raus und da es überall Probezeit gibts kann man sich ja meist denken was dann passiert wenn man es vorher nicht gesagt hat.

Er wird es rausfinden und gar nicht erfreut sein. Ich würde das Thema ansprechen, denn Arbeitgeber erfreut das gar nicht. Ausserdem wird der Gläubiger ganz schnell rausfinden, wer ihr neuer Arbeitgeber ist und den Lohn dort pfänden.