Was ist besser Lohn oder und Kontopfändung zu machen?

5 Antworten

Ich halte die ganze Pfänderei für eine Schikane, die niemand wirklich was bringt. Gut die Schuldnerin arbeitet wieder. Sie hat ein P-Konto. Der Mindestselbstbehalt wenn sie alleinstehend ist liegt bei 900 Euro. Alles was darüber ist kann gepfändet werden. Womöglich bist du nicht der einzige, dann bekommst du auch nicht viel. Sie wird nicht umsonst ein solches Konto haben. Ich würde erst mal versuchen über die Schuldnerin zu erfahren wie ihr finanzieller Status derzeit ist, bevor ich solche Geschütze auffahre. Bei allem Verständnis für Gläubiger sind die meisten die Maßnahmen der Pfändung mit mehr Kosten verbunden, als das wirklich was dabei herauskommt, wenn nichts zu holen ist. Bei einer Lohnpfändung wenn sie grade erst wieder arbeitet läufst du Gefahr, dass du ihr eine erneute Arbeitslosigkeit bescherst, weil ihr Arbeitgeber sie deswegen vielleicht wieder kündigt. In der Probezeit z.B. ohne Angabe von GRünden. Du sägst dir vielleicht den Ast ab, auf dem du sitzt.

Das wäre nicht schlecht wenn Sie die Kündigung bekommt, dann könnte ich ihr Auto pfänden. In der näheren umgebung hat sie Arbeitsstellen abgelehnt und hat eine Arbeitsstelle in weiterer Entfernung gesucht.

Es kommt auf die Höhe der Forderung an! Handelt es sich um eine größere Summe, und ein Konto mit einem höheren Betrag ist vorhanden, könnte evtl. der gesamte Betrag gleich gepfändet werden, soweit das Guthaben natürlich auf dem Konto ausreicht. Ist es ein Lohnkonto, ist die Pfändung wie bei einer Pfändung im Betrieb möglich, da muß immer ein bestimmter Freibetrag auf dem Konto verbleiben. Ich glaube, diesen Freibetrag muß aber der Schuldner für das Konto vorher beantragt haben für Unterhalt, monatliche Abgaben usw. Bei einer Lohnpfändung im Betrieb gilt der nichtpfändbare Betrag unbedingt. Eine Kontenpfändung könnte günstiger für den Gläubiger sein.

Du kannst beide Pfändungen in einem Antrag machen. Bei einem P-Konto bekommst Du nur das, was über dem Mindestbehalt liegt. Der Arbeitgeber zahlt auch nur das aus, was über der Pfändungsfreigrenze liegt.

Die Pfändungsfreigrenze liegt bei einer Person bei EUR 990,00 netto bei der Lohnpfändung und EUR 985,15 Euro beim P-Konto.

am besten du versuchst es mal mit Ihr zu sprechen und an einer besseren möglichkeit zu hbasteln-Wenn du Pfändest könte Sie wieder arbeit suchend werden-Unter der Fpädungsfreigränze und kannst noch länger warten um den ewenturllrn rest zu bekommen. Wenn es aber nicht fruchtet nehme die Lohnpfändung-aber du must alles bei gericht beantragen-

Ich habe schon mit ihr gesprochen, sie will garnicht bezahlen und sich jetzt insolvent melden bzw. hat jetzt einen Schuldenbereinigungsplan gemacht. Deshalb ist jetzt Eile geboten, ansonsten gibts garnichts mehr.

@drachen65

Dan mache ne kontopfändung-aber zügieg

Wenn sie ein P-Konto hat darf sie 950€ im Monat behalten. Wenn sie mehr hat, bekommt darf dieses gepfändet werden, Kindergeld darf nicht gepfändet werden hartz 4 auch nicht.

was ist jetzt besser Lohn oder kontopfändung oder beides zusammen?

@drachen65

Naja beides, wenn du deingeld bekommen willst? Wenn sie Kinder hat Familie und so und wenig verdient ist eventuell nichts zu holen?? versuchs einfach!

@pete22

Beides zusammen geht nicht. Entweder das eine oder das andere.

@truxumuxi

Das ist falsch, mann kann in einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beliebig viele Sachen pfänden (z.B. Konto, Lohn, Lebensversicherung, Mietkaution usw.).