Welche Verrechnung ALG 2 mit letzten Lohn vom Vormonat?

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Erhält ein Bezugsberechtigter für den Januar ALG2 Leistung ?

Kommt drauf an, wie hoch der Lohn ist und ob aufgrunddessen vorrangige Leistungen beantragt werden können, hier nach SGB III oder Wohngeld.

Gehalt was im Januar zufließt würde auch im Januar auf den Bedarf angerechnet, gem. §§ 11, 11b SGB II.

Erst einmal stünde einem ALG - 1 zu, erst wenn dieses anrechenbare ALG - 1 den Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht deckt käme evtl.eine Aufstockung in betracht, wenn nicht vorrangig Anspruch auf z.B. Wohngeld bestehen würde.

Es gilt hier also das sogenannte Zuflussprinzip, wenn man also ab 01.01.2019 arbeitslos ist und sein Einkommen aus Dezember erst im Januar 2019 aufs Konto bekommt, dann wird es auch auf eine evtl.ALG - 2 Aufstockung für Januar angerechnet.

So wird es auch mit dem ALG - 1 für Januar sein, welches dann rückwirkend für Januar Ende Januar gezahlt würde, dass ALG - 1 würde dann voll angerechnet, weil man schon Freibeträge nach § 11 b SGB - ll auf das erhaltene Erwerbseinkommen geltend machen kann.

Würde man das Einkommen aus Dezember noch im Dezember aufs Konto bekommen und der ALG - 2 Antrag erst im Januar 2019 gestellt, dann wäre es kein Einkommen sondern Vermögen und Vermögen darf bis zum sogenannten Schonvermögen nicht auf einen evtl.Leistungsanspruch angerechnet werden.

Denn der ALG - 2 Antrag wirkt im Monat der Antragstellung auf den 1.des Monats zurück, würde der Antrag also im Dezember gestellt, auch wenn er erst nach dem Erhalt des Einkommens gestellt würde, dann würde der Lohn unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf den evtl.Anspruch für Dezember angerechnet.

Gibst du im Internet einfach mal ALG - 2 Schonvermögen ein, da kannst du es genau nachlesen.

Wenn der Lohn für Dezember 2018 also erst im Januar 2019 aufs Konto kommt, dann kann der ALG - 2 Antrag auch im Januar schon gestellt werden, denn zu dem anrechenbaren Erwerbseinkommen würde ja noch das volle ALG - 1 für Januar kommen und dann würde der ALG - 2 Antrag automatisch erst ab Februar bewilligt, wenn der Bedarf für Januar mit anrechenbarem Einkommen gedeckt werden könnte.

Man müsste also den Januar auch aus eigenem Einkommen bestreiten wenn man den ALG - 2 Antrag erst im Februar 2019 stellen würde.

Sehr detailliert, Danke !

Nach einem 2jährigen Arbeitsverhältnis gibt es erstmal ALG 1. Da wird nichts verrechnet.

Danke ! Es besteht in dem Fall nur ein extrem geringer alg1 Anspruch denn es handelt sich um einen 9 € job. Es musste qwasi aufgestockt werden.

@EXInkassoMA

Ok.

Bei ALG II gilt das Zuflußprinzip - alles, was reinkommt, wird verrechnet.

In dem Fall wäre es vlt. besser, erst ab Februar ALG II zu beantragdn.

@beangato

Alles klar, es geht um einen clienten von uns. Oder er bekäme das Dezember Gehalt schon Ende Dezember. Das wäre wohl die einzige Lösung um für den Januar alg2 zu erhalten ?!

@EXInkassoMA

Ja, das wäre die einzige Lösung.

Für die Anrechnung gilt immer der Tag des Zugangs. Wenn du den Lohn erst am 3. Januar erhältst, musst du ja trotzdem auch im Dezember leben. Dann gelten aber auch wieder die Freibeträge für Erwerbseinkommen.