private Insolvenz mit volljährigem Sohn

3 Antworten

Moin,

es kommt darauf an, ob du unterhaltspflichtig für den bist.

Wenn der in der Ausbildung ist, ist das eh so, dann wäre der ja auch noch, bis er 25 ist Kindergeldberechtigt. und damit auch unterhaltsberechtigt.

Sowas ist auch ggf im Einzelfall zu kären.

Nach den Hartz 4 Regelungen muss ja ein Mitglied der so genannten Bedarfsgemeinschaft für die anderen mit einstehen, d.h. da geht man wie selbstweständlich davon aus, dass Mitbewohner mit Job einen anderen ohne Einkommen unterstützen.

Mit einer solchen unterhaltspflicht der Mitbewohner kann man durchaus auch bei ner Inso Argumentieren um den Pfändungfreibetrag festzulegen.

Es kann ja nicht sein, dass im SGB .. also bei Hartz 4 usw eine Unterhaltspflicht angenommen wird und gleichzeitig bei der Inso bzw bei der Pfändungsgrenze die Unterhaltspflicht verneint wird.

  • Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.

Wenn bei dir die Unterhaltspflicht für eine Person (der Sohn) bejaht wird, läge deine unterste Pfändungsgrenze bei 1440€

http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/die-neue-pfaendungstabelle-ab-01-07-2013/

mein Sohn hat im Feb. ausgelernt, verdient sein eigenes Geld, aber essen tut er trotzdem aus "unserem" Topf. Ich möchte auch kein Geld von meinem Sohn verlangen, das wäre nicht richtig er hat ja nichts mit der Insolvenz zu tun und ist mein einziges Kind, da werde ich doch kein Geld für essen und wohnen verlangen. Ich war oder bin mir einfach nicht sicher... bisher wollte keiner was von mir und nun 2Monate vor Ende der Insolvenz wird mir der Lohn gepfändet??? Das war irgendwie seltsam, vielleicht sollte ich morgen einfach meinen Treuhänder anrufen...

In Deinem Fall kommt es eigentlich eher auf den jetzigen Lohn Deines Sohnes an und nicht, ob er noch zuhause wohnt.

Je nach Zulagen, die das Gericht noch gelten lassen würde, liegt die Grenze der Berücksichtigung im Bereich von 500 - 570 EUR Nettolohn bei Deinem Sohn. Ich vermute, der Treuhänder wusste, wann die Ausbildung Deines Sohnes endet und hat dann den Arbeitgeber informiert, dass die Anrechnung des Unterhaltes endet. Daher hat der Arbeitgeber nun Geld an den Treuhänder abgeführt.

Pfändungsfreibetrag bei alleinstehend ohne Kinder liegt im Moment bei ca. 1000 Euro. Jedes unterhaltspflichtige Kind erhöht diesen Betrag .Genaue Summe im Moment nicht zur Hand. Hoffe Dir ist damit ein wenig geholfen.Alles Gute

ja ab 1.Juli bei 1045,04€ ich wollte einfach wissen, ob ich mehr behalten darf da mein Sohn noch bei mir lebt, aber eben schon volljährig ist.

@Rebaa

wenn er seine Ausbildung noch nicht beendet hat dann ja! weil er noch Unterhaltsanspruch Dir und dem anderen Elternteil gegenüber hat.

@Billigirl

tja er ist wie oben schon geschrieben ist er seit März fertig mit seiner Ausbildung. Ich denke mal da liegt die Grenze bei den 1045€