Lohnpfändung trotz <Freibetrag?

4 Antworten

Es handelt sich vermutlich um eine Pfändung nach § 850 f II ZPO wegen Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung. Dort gelten nicht die regulären Pfändungsgrenzen, sondern diese wird vom Vollstreckungsgericht separat festgesetzt. In deinem Fall wohl auf 900 Euro. Ansonsten käme noch eine Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen in Betracht, aber das hast du ja bereits ausgeschlossen.

Das klingt plausibel. Es war ein Bußgeld wegen Handy 🙄

Aber 900€? Das ist doch sehr arg wenig zum Lebensunterhalt. 

(Ja ich weis man sollte das Zahlen, das ist mir klar...)

@denschnet

Der Betrag wird vom Vollstreckungsgericht im Einzelfall festgesetzt. 900 Euro sind durchaus üblich, manchmal sind es sogar weniger. Übrigbleiben soll nach dem Gesetzeswortlaut nur der für den eigenen notwendigen Unterhalt benötigte Betrag. Also quasi Sozialhilfeniveau.

@Ronox

Puh, das passt ungefähr. 400€ Miete plus 409€ Satz ... Passt. Mist. Naja, mein Fehler.

Danke Euch!

Die Lohnpfändung geht über die Fa., d.h. die Fa. muss das Geld an den Gv. oder den Gläubiger überweisen. Dein P- Konto gilt NUR für die Bank, da das Geld aber nicht auf dem Kto landet ......

Ja, das ist ja klar. Aber trotzdessen darf man ja  nicht noch mehr pfänden, sodass der Freibetrag unterschritten wird... Dafür ist der ja da ?

Den Sozialsatz incl. Miete muss man dir lassen!

@aribaole

Das heißt? Ich kenne nur die rund 1070€ Pfändungsgrenze.

Wenn es z.B. um Unterhaltsschulden geht dann ist das möglich !

Achso: Nein, es ist KEIN Unterhalt.

Kann ich so nicht beantworten - generell gilt die Pfändungsgrenze! Lass dir dies nochmals genau begründen, warum diese hier nicht greift.

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