Inkassokosten teilweise ablehnen? MERKUR GMBH

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Es werden bisherige Auslagen der Gläubigerin (7,50€], Porto-und Auslagenpauschale, weitere Kosten wie Aktenführungsgebühr und Ermittlungen.

Aktenführungsgebühren ich lach mich weg.

Nachdem mittlerweile auch das letzte Hinterweltler-Inkasso gerafft hat, dass Kontoführungsgebühren rechtswidrig sind, nennt man diese einfach um...

Ich habe eine 1 Mahnung erhalten, danach hatte ich Post vom Inkasso, also sind Mahngebühren ja schonmal unzulässig.

Ja, wenn der Verzug nicht evtl. auch ohne Mahnung schon eingetreten ist. Dazu sind bestimmte Dinge notwendig, zu denen ich hier nichts sagen kann, da du diese Information nicht lieferst.

Weitere Kosten wie Aktenführungsgebühren u.s.w. sind nach meinem Kenntnisstand auch nicht zulässig.

Korrekt.

Und welche Kosten bitte für die Ermittlung? Meine Daten liegen dem Gläubiger vor.

Eben!

Eigentlich grenzt das schon ziemlich an Betrug, das sind fast 20€ die überhaupt nicht rechtens sind.

Würde ich auch so sehen und hier einmal über eine Strafanzeige nachdenken.

Was haltet ihr davon / würdet ihr mir raten ?

Wenn die HF berechtigt ist, zahle diese an den Gläubiger. Rechne die Verzugszinsen aus und pack die oben drauf. Thema durch!

Gab es ggf. eine Rücklastschrift?

Ich finde es ja immer wieder erstaunlich, dass Menschen ihre Rechnungen auch nach einer Mahnung nicht bezahlen, sich dann aber über die Folgekosten beschweren!

17JahreJung  18.02.2015, 08:32

Ich hab mal vergessen so ein probeabo zu kündigen. Dadurch kam es dann zu kosten von 70 Euro für das Abo und zusätzlich 40 Euro Gebühr, weil ich das voll vercheckt hab. wird mir glaube ich nie wieder passieren :D

mepeisen  18.02.2015, 11:28
@17JahreJung

Schadensersatz ist ja ggf. OK, wenn man vertragsbrüchig wird (auch hier aber nicht in beliebiger Höhe, bei Handy-Verträgen beispielsweise aber nur 50% der Abo-Gebühr). Die 40€ Gebühren sind aber irgendwie nicht nachvollziehbar.

whiteTree  18.02.2015, 13:15
@17JahreJung

Aha, war denn der Übergang ins kostenpflichtige Abo deutlich angegeben? Es gibt etliche Abzockereien, wo mit kostenlosen Probeabos und -mitgliedschaften geworben wird, die aber im Kleingedruckten versteckt und somit rechtlich ungültig sind.

energizer010 
Fragesteller
 18.02.2015, 08:56

Also stellt das deiner Meinung nach einen Grund dar, mir unberechtigte Kosten aufzuerlegen ?

Dann werde ich morgen einfach mal die Hälfte der Forderung an das Unternehmen überweisen, und dann wird sich die Sache damit schon erledigt haben.

Wer ist Gläubiger?

Es werden bisherige Auslagen der Gläubigerin (7,50€], Porto-und Auslagenpauschale, weitere Kosten wie Aktenführungsgebühr und Ermittlungen.

Alles Unfug. Überweise zweckgebunden an den Gläubiger die Hauptforderung + 2,50 pro Mahnbrief + Verzugszinsen

mepeisen  18.02.2015, 11:18

Ergänzung: Wenn es eine Rücklastschrift gab, können die 7,50€ Gebühren des Gläubigers insgesamt OK sein (Briefporto + Rücklastschrift-Gebühren).

Ich würde zusätzlich hier das Aufsichtsgericht des Inkassos ausfindig machen (www.rechtsdienstleistungsregister.de) und mich dort beschweren. So eine Beschwerde kostet nichts. Ich würde einen Entzug der Lizenz beantragen, weil das Inkasso völlig absurde Dinge frei erfindet und nicht einmal ansatzweise begründet, zudem massiv gegen das RVG verstößt (Aktenführungsgebühren u.ä. sind schlichtweg nicht erlaubt).

Ich habe eine 1 Mahnung erhalten

Nein, da müssen die dir erstmal eine Zahlungserinnerung schicken.

Ich habe ein Brief vom Inkasso erhalten. Es werden bisherige Auslagen der Gläubigerin (7,50€], Porto-und Auslagenpauschale, weitere Kosten wie Aktenführungsgebühr und Ermittlungen.

Ich habe eine 1 Mahnung erhalten, danach hatte ich Post vom Inkasso, also sind Mahngebühren ja schonmal unzulässig. Weitere Kosten wie Aktenführungsgebühren u.s.w. sind nach meinem Kenntnisstand auch nicht zulässig. Und welche Kosten bitte für die Ermittlung?

Lass sie doch einfach labern! Geh mit diesem Brief zum Anwalt, weil dies mit dem Aktenführungsgebühren, Auslagenpaulschale, ... nicht zulässig ist.

Meine Daten liegen dem Gläubiger vor. Eigentlich grenzt das schon ziemlich an Betrug, das sind fast 20€ die überhaupt nicht rechtens sind. Ich bin gerade am überlegen ob ich die Kosten vollumfänglich zurückweise, das ist ja echt schon Betrug, zu mal ja vom Gläubiger falsche Angaben gemacht wurden und Mahngebühren berechnet werden.

20€ Mahngebühren sind nicht zulässig.

Was haltet ihr davon / würdet ihr mir raten ?

Ich würde zuerst einen Brief mit Einschreiben Rückschein mit dem Inhalt schicken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich mit, dass sie mir keine Zahlungserinnerung geschickt haben vor der 1. Mahnung. Ich teile ihn noch mit, dass Aktenführungsgebühren, ... nicht zulässig sind und 20€ Mahnkosten sind rechtlich überzogen. Sollen sie die Mahnkosten von 20€ nicht zurücknehmen, muss ich leider eine Anzeige bei der Polizei aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen

...

Und noch zum Anwalt gehen.

http://jurarat.de/zahlungsverzug-mahngebuehren-und-schadenersatz

franneck1989  18.02.2015, 09:59

Nein, da müssen die dir erstmal eine Zahlungserinnerung schicken.

Dazu besteht überhaupt keine Pflicht. Ein Gläubiger kann nach Ablauf einer angemessenen Frist den Schuldner mit einer Mahnung ohne weiteres in Verzug setzen

franneck1989  18.02.2015, 10:07
@PinguinPingi007

du hast sicher auch einen Beweis für deine Behauptung?

franneck1989  18.02.2015, 10:10
@franneck1989

zumal eine Mahnung auch durchaus als "Zahlungserinnerung" betitelt werden kann

mepeisen  18.02.2015, 11:32

Dein Link ist leider an Blödsinnigkeit nicht zu überbieten.

PinguinPingi007  19.02.2015, 12:59
@mepeisen

Bist du dir sicher

mepeisen  20.02.2015, 07:36
@PinguinPingi007

Ja. Wieso ist eine zweite Mahnung teurer als die erste? Selber Aufwand, selbes Briefporto... Außerdem ist 2,50€ die absolute Obergrenze. Mehr geht vor Gerichten nicht. einfach Dinge in den Raum zu stellen auf einer Webseite ohne Quellenangabe ist Blödsinn. Mir ist kein urteil bekannt, wo mehr als 2,50€ je Mahnbrief als zulässig angesehen wurde.

energizer010 
Fragesteller
 20.03.2015, 16:07

Noch besser: Habe einen Widerspruch (mit dem Vermerk das ein Zeuge diesen Brief gelesen und bei der Abgabe dabei war) verfasst und als Einschreiben losgeschickt :). (!! :) )

energizer010 
Fragesteller
 20.03.2015, 16:11

Es bestand keine mündliche sowie schriftliche Frist für die Abgabe des Artikels. Welche Regelungen dort gelten kann ich nicht genau sagen, wie schon gesagt keine Belehrung stattfand Punkt.

Ich habe eine 1 Mahnung erhalten

Dann sind die Mahngebühren doch rechtens.

Kosten bitte für die Ermittlung? Daten liegen dem Gläubiger vor. Nein

Aber warum hast Du nicht spätestens bei der Mahnung sofort bezahlt ? es ist doch klar das es teurer wird

franneck1989  18.02.2015, 08:32
Dann sind die Mahngebühren doch rechtens.

Aber nicht in beliebiger Höhe

Jewi14  18.02.2015, 08:35

Offenbar glaubst du, alles was diese Inkassobetrüger an Gebühren berechnen, wäre auch rechtens. Klar hat der Fragesteller nicht rechtzeitig bezahlt, aber abzocken ist dennoch verboten.

ninamann1  18.02.2015, 08:38
@Jewi14

Kosten bitte für die Ermittlung? Daten liegen dem Gläubiger vor. Nein also nicht richtig

Alles glaube ich nicht , Aber Mahngebühren sind normal wenn man nicht rechtzeitig bezahlt

Jewi14  18.02.2015, 08:43
@ninamann1

Richtig, der Schuldner muss den Verzugsschaden bezahlen, aber es gibt für den Gläubiger eine Schadenminderungspflicht. Daher kann man sehr wohl hinterfragen, was zur Schadenminderungspflicht gehört und sich nicht alles gefallen lassen.

Jewi14  18.02.2015, 08:43
@ninamann1

Richtig, der Schuldner muss den Verzugsschaden bezahlen, aber es gibt für den Gläubiger eine Schadenminderungspflicht. Daher kann man sehr wohl hinterfragen, was zur Schadenminderungspflicht gehört und sich nicht alles gefallen lassen.

mepeisen  18.02.2015, 11:20
@ninamann1

Mahngebühren von 7,50€ gehen aber definitiv nicht. Gerichte akzeptieren hier zwischen 1,50€ bis maximal 2,50€. Und 2,50€ für Briefporto und Briefpapier ist sehr großzügig.