Inkasso schreiben 3 Jahre später?

11 Antworten

Das Erschleichen von Leistungen verjährt nach § 265a StGB nach 3 Jahren. Die Frist kann aber durch verschiedene behördliche Maßnahmen erneut zu laufen beginnen.

Entscheidend für dich ist nach meinem Wissen folgendes:

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Also zählt nicht der 26.06.2018 sondern der 31.12.2021.

Das Schreiben ist somit sinnvoll weil die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Versucht jetzt ein Gericht die Forderung zu vollstrecken, läuft die Verjährung erneut an und meines Wissens kommen dann weitere Kosten hinzu.

Wenn du bezahlt hast kannst du das bestimmt nachweisen und die Sache ist dann vom Tisch.

Also dass dich die E-Mail erreicht hat, muss der Absender erstmal beweisen. Und dann auch noch dass du sie gelesen hast. Eine Forderung jetzt ist noch innerhalb der Frist, daher auch gültig.

ABER nur dann gültig, wenn die Forderung berechtigt ist.
Und ob das der Fall ist, kann man hier so erstmal nicht beantworten. Du sagst zwar nein weil du bezahlt hast, dann verbleibt dir nur einen Widerspruch zu schreiben gegen die Forderung.

Die Verjährung beginnt 3 Jahre nach Ablauf des Jahres des "Vorfalls", also nach Ablauf des Jahres 2018. Du kannst also nicht einfach auf das Datum des Schwarzfahrens 3 Jahre drauf rechnen.

Wenn du die Zahlung irgendwie nachweisen kannst, kannst du einfach Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Wenn nicht, dann hast du Pech.

kann das rechtens sein?

Kann es.

nach drei jahren?

Zivilrechtliche Forderungen verjähren nach 3 Jahren. Vermutlich will da jemand die Frist hemmen.

Eine Email kannst Du m.M.n. igonieren.

Du kannst aber auch papierschriftlich nachweisen, daß die Forderung bezahlt ist, wenn Du kannst, und sie so dementsprechend zurückweisen.

Da Forderungen aus dem Jahr 2018 zum Jahresende 2021 verjähren, ist das Schreiben grundsätzlich noch innerhalb der möglichen Frist.

Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich so natürlich nicht beurteilen.