Inkasso gegen Minderjährigen nach angeblichen Schwarzfahrens, Schikane Agilis

5 Antworten

Das brauche er gar nicht mehr zu versuchen, er habe ganz klar vorgehabt schwarz zu fahren, meinte der Mann.

Schwachsinn.

Er ließ meinen Sohn ein Formular für erhöhtes Beförderungsentgelt ausfüllen und verlangte seinen Ausweis.

Hätte ich beides verweigert. Dann hätte er die Polizei rufen müssen zur Feststellung der Personalien und sich lächerlich gemacht. Wenn man im Zug Tickets lösen kann und auch vor dem Automaten steht ist die Sachlage klar.

Mein Sohn sollte zusätzlich zu den 40,- sogar noch die reguläre Fahrkarte zahlen. Die 1,50 habe ich bezahlt, die 40,- nicht.

Korrekt verhalten.

Jetzt kam eine Forderung von 101,- eines Inkasso-Unternehmens, direkt an meinen Sohn gerichtet.

Und damit liegt hier m.M.n. bereits eine strafbare Nötigung und ein versuchter Betrug vor. Zur Polizei und Anzeige stellen, Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht.

Wer kennt sich rechtlich aus und kann mir raten, was ich jetzt tun soll?

Alles ignorieren was nicht vom Gericht kommt (Mahnbescheid), oder selbst negative Feststellungklage anstreben. Gegen Minderjährige ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt quasi gar nicht durchsetzbar.

meranX 
Fragesteller
 11.11.2014, 18:06

Danke für deine schnelle Antwort! Ich befürchte, nachher steht mir der Gerichtsvollzieher vor der Tür, wenn ich nichts mache. Mit welcher Begründung müssen denn Minderjährige kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen? Sollte ich das Agilis und dem Inkasso-Unternehmen nicht besser schreiben?

jurafragen  11.11.2014, 19:31
@meranX

Der steht nur vor der Tür, wenn es einen Vollstreckungstitel gibt.

kevin1905  12.11.2014, 12:52
@meranX
Danke für deine schnelle Antwort! Ich befürchte, nachher steht mir der Gerichtsvollzieher vor der Tür, wenn ich nichts mache.

Wenn du dem gelbem Brief vom Amtsgericht - der vermutlich nie kommt - nicht widersprichst, kann dies passieren. Ansonsten nicht. Ohne Titel wird kein GV aktiv.

Aggilis kann machen was sie wollen, die Forderung ist bestritten also bleibt ihnen einzig und allein die Möglichkeit der direkten Klage, Inkassokosten sind hier nicht rechtens. Alternativ könnten Sie auch Strafanzeige wg. Erschleichens von Beförderungsdienstleistungen stellen, aber egal was davon eintrifft, beim geschilderten Sachverlauf haben sie sehr schlechte Karten. Würde das entspannt sehen, dem Inkassobüro das mitteilen (normal stellen sie dann ein bzw. teilen ihrem Kunden mit er solle Klage einleiten) und die weitergabe der Daten untersagen. Und dann abwarten ob was kommt.

Das verstehe ich nicht. So wie das hier in der Frage steht, war ja der Vater dabei und warum bitte hat der denn nicht geholfen bzw. wer hat ihm denn bestätigt, daß dies auf die Sekunde so abgelaufen ist. Und wenn der eine die Schuld auf den anderen schiebt, hat einer eben sich verzockt und wenn das Geld schon in der Hand ist, kann es doch auch längst in den Automaten gehen, oder? Und der Kontrolleur kennt seine Pappenheimer, wetten?

meranX 
Fragesteller
 12.11.2014, 16:56

Sorry, aber wenn du schon solch unqualifizierte Äußerungen abgibst, lies doch bitte wenigstens vorher den Text und versuch diesen zu verstehen. Wo steht etwas von Vater? Ich glaube, "verzockt" hast du dich mit deinem Kommentar.

schleudermaxe  12.11.2014, 17:34
@meranX

Der Kumpel meines Sohnes, so jedenfalls die Frage. Und meines Sohnes muß somit einen Vater haben, zumindest hier bei uns auf dem Land.

Ich sehe das auch so wie die anderen hier.

Und noch etwas: selbst wenn man unterstellt, dass die Forderung rechtmäßig sei (was sie nicht ist), dann ist die Einschaltung des Inkassobüros bei bereits bestrittener Forderung ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Selbst bei berechtigtem Anspruch müssten also in keinem Fall Inkassokosten bezahlt werden.

Ich würde den Fall ruhig auch mal der Lokalpresse schildern.

Dann soll das Inkassounternehmen klagen. Vermutlich eerden sie es schon nicht versuchen, weil sie wissen, dass sie verlieren werden.

Fraglich is hier schon, ob - wegen der Minderjähirigkeiit - ein Vertrag zustandegekommen ist.

meranX 
Fragesteller
 11.11.2014, 18:11

Ich denke, das Inkassounternehmen kennt die Hintergründe gar nicht, sondern hat von Agilis nur den Auftrag bekommen das Geld einzutreiben. Muss wenn nicht Agilis klagen?

jurafragen  11.11.2014, 19:28
@meranX

Die Forderung kann wirksam an dasInkassounternehmen abgetreten worden sein.

Das gerichtliche Mahnverfahren darf ein Inkassounternehmen auch für einen Gläubiger durchführen.

mepeisen  11.11.2014, 20:34
@meranX

Es interessiert nicht, ob es die Hintergründe kennt oder nicht. Durch das Inkasso ändert sich nichts. Wenn es abgetreten ist, darf der Schuldner trotzdem alle Einwände erheben