BahnCard nicht Bezahlt - Inkassokosten 59,40 Rechtens?
Hallo,
auf den Tag genau ist meine neue BahnCard zwei Monate alt. Ich habe leider versäumt den Betrag zu bezahlen und die Zahlungserinnerung/erste Mahnung nicht gelesen da ich zu dieser Zeit einen Ferienjob in einer anderen Stadt erledigte.
Die Bahn hat in ihrer ersten Mahnung gar vor dem Inkasso Büro, der weitergabe meiner Daten und den entstehenden Kosten gewarnt. Ich gebe zu das ich den Brief so weit nicht gelesen habe, ich dachte "1. Mahnung" shit, kümmerst du dich die Tage drum.
Nun bin ich wieder daheim und hohle direkt am nächsten Morgen einen Brief vom Inkasso Büro aus dem Briefkasten. Sie wollen die 64,50€ für die Bahn von mir (BahnCard 25 + Mahngebür) und satte 59,40 Inkassovergüttung.
Die Firma nennt sich "Universum Inkasso".
Ich habe bereits mit der Bahn Telefoniert die mir sagte ich sollte das Geld auf keinen Fall an die Bahn überweisen, ich habe auch mit dem Inkassounternehmen Telefoniert das mir die kosten für einen Brief über das Anwaltgesetz und so Dinge wie die Person im CallCenter, Kontoführung ect. als rechtens und nötig Vorstellte. (zu einer Minderung war sie nicht bereit)
Auch habe ich mit der Schuldenberatung in Erfurt Telefoniert die mir sagte der Betrag sei zu hoch weil sie eigentlich nichts haben was sie Geltend machen können und selbst meine Adresse von der Bahn mitgeteilt wurde (ich vermute ja das bis zu meinem Anruf im CallCenter alles vom Computer erledigt wurde und da kein Mensch gearbeitet hat)
Nun habe ich beim Gespräch mit dem Inkasso Büro bereits um einen Aufschub der Zahlung bis zum 15.9 gebehten da ich die 60€ mehr nicht einfach so her zaubern kann (das Geld für meinen Ferienjob kommt erst am 5/6.9. - Ich hoffe die sehen das nicht als Anerkennung der Forderung.
Des weiteren habe ich mich online etwas schlau gemacht und auf dieser Seite den Folgenden Beitrag von rainerendres gefunden: (Datum 15.04.2012)
"Die Inkasso Call Agentin flunkert ;-)
( habe selbst 3 Jahre in einem großen IB gearbeitet )
Die Gebühren sind zwar "erlaubt " bzw "rechtens" allerdings nicht durchsetzungsfähig
Hier wird auf Unkenntnis spekuliert
Formulierungsvorschlag : Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und verweise auf den Klageweg. Weitere Briefe Ihres hauses sowie Ihrer vertragsanwälte weden zu keiner Zahlung meinerseits führen Ich untersage die weitergabe meiner daten gem BDSG sowie die telefonische Kontaktaufnahme
Schläft nach 2 oder 3 Briefen ein"
...und unangekündigt 5 € direkt auf das Konto der Versicherung überweisen Zweckgebunden : Im Überweisungsträger im Verwednungszweck : " Nur Mahngebühren " "
Ich wollte nun also Fragen ob diese Antwort heute und auf meinen Fall noch immer zutrifft. Überweise ich das Geld einfach an die Bahn, wiederspreche dem Büro und alles ist OK? Oder stehe ich plötzlich mit hohen Anwaltskosten und einer Gerichtsverhandlung da?
Oder soll ich lieber Zahlen da mir die Bahn sonst nie wieder eine Karte verkauft und das Büro mich bis in den Tot verfolgt?
3 Antworten
Die Antwort von Rainer endres ist nach wie vor richtig ;)
Du solltest allerdings mental darauf vorbereitet sein das weitere Post vom Inkassobüro bzw der vertragskanzlei kommt
Das dauert zwar nicht bis zu Deinem Tot (hoffentlich wirst Du 90 ) aber kann sich hinziehen http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren
Wenn ich Dein Posting lese geh ich aber eher davon aus das Du dem Druck nicht gewachsen bist - ich würde Dir deshalb empfehlen alles zu zahlen was das Inkassobüro von Dir will
Dann hast Du zumindest schnell Ruhe
Hey,
ich habe die summe + x an die Bahnüberwiesen wie empfohlen. Das Inkassobüro ebendso angeschrieben.
Nun habe ich eine Antwort erhalten in der steht das "keine Stellungnahme zu ihrer Eingabe möglich" sei und man den Vorgang an die Zuständige Abteilung unserer Auftraggeberin zur Klärung weitergeleitet habe. Ich werde vom Inkassobüro oder von der Auftraggeberin umgehend Informiert.
Das klingt doch erstmal ganz positiv und freundlich oder? Die Fragen jetzt also die Bahn? Die wird denen sagen das sie das Geld hat? Und Fertsch?
Darüber hinaus steht im Brief noch das „diese Daten“ im sinne diverser Pharagraphen des Bundesdatenschutzgesetzes getrennt im „Tresor“ aufbewahrt werden und ich mir sicher sein kann das mir keine Nachteile entstehen.
Der Brief fühlt sich insofern etwas komisch an das er sich nur Professionell gewollt liest. Aber naja. Erstmal dennoch wenig bedrohlich.
Grüße, Michael
Oder stehe ich plötzlich mit hohen Anwaltskosten und einer Gerichtsverhandlung da?
Ausgeschlossen werden kann das nicht, aber behalte zwei Dinge im Kopf
- Inkassobüros können nicht klagen. Laut RDG ist die Vertretung im streitigen Verfahren ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten.
- Für die gleiche Tätigkeit können nicht zwei Rechtsdienstleister beauftragt werden. Das ist verbotene Kostendopplung (Urteil BGH VII ZB 53/05).
Oder soll ich lieber Zahlen
Nein. Es gibt keinen Grund die Inkassobranche künstlich zu bereichern. Wenn du Geld zu viel hast gebe ich dir aber gerne meine IBAN.
Überweise einfach wie gesagt die Bahncard selbst und 5€ zusätzlich direkt an die Bahn. Im Verwendungszweck "Nur HF + Zinsen + Briefporto" ergänzen.
Was werden die mir denn darauf hin für Post schicken?
Womöglich ein paar Bettelbriefe. Das ist aber nur Altpapier. Das hat keinen Wert und keinerlei Folgen.
Wie wird die Bahn mit mir umgehen wenn ich denen einfach das Geld überweise?
Kann dir egal sein. Du hast die Hauptforderung beglichen und Anspruch auf die Bahncard. Alles andere kann dir vollkommen egal sein.
Ich verstehe nicht wie das alles funktioniert
Lies mal: http://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-1
Danke dafür. Meine Fall wurde an das Inkassobüro abgetreten. Sprich ich werde mich an teil drei halten.
Was mich persönlich immer misstrauisch macht sind so Sprüche wie "Bettelbriefe"... da muss ich immer an Internet Rambos denken wie sie z.b. bei MyDealz bei jedem nicht versendetem Preisfehler in einem Onlineshop zur Sammelklage aufrufen. - Das Ding ist ja das ich hier alleine da stehe wenn die mir dann doch krumm kommen und vor Gericht wollen. (wo es dann schnell um summen gehen dürfte die ich noch weniger habe als diese 60€ mehr)
Meine Fall wurde an das Inkassobüro abgetreten.
Falsch - die Forderung wurde nicht abgetreten. Das Inkassobüro wurde nur beauftragt, dich zu nerven. Glaub dem Kevin - du brauchst die Abzocke nicht zahlen und du wirst nicht verklagt.
vor allem dürfte es bei ner Abtretung keine Inkassokosten geben
Ich bin ein bischen übermüdet. In dem Brief steht auch "zum Einzug Abgetreten". Wenn ich das richtig verstehe habt ihr also vollkommen recht.
Nur der Forderungseinzug (!) wurde an den Inkassoladen abgetreten
Forderungsinhaber ist nach wie vor der Gläubiger und nicht das Inkassobüro
@hasenfuss67 "vor allem dürfte es bei ner Abtretung keine Inkassokosten geben"
"dürfte" ;)) "Dürfen geht in der Branche immer
Bettelbriefe
Ich verwende dieses Wort, weil exakt den kern der Sache trifft. Mehr muss man von den Briefen nicht halten.
Achja: Wichtig sind gerichtliche Briefe (Mahnbescheid). Auch wenn du Inkassobriefe ignorieren kannst ohne Rechtsfolgen: Gerichtsbriefe immer sofort öffnen und am besten sofort "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und per Einschreiben ans Gericht zurück. Da hat man knappe Fristen zu wahren (2 Wochen).
Dann fordere doch mal einen Nachweis an.
Es gibt entweder
- die Gläubigervollmacht nach § 174 BGB oder
- die Abtretungserklärung nach § 410 BGB, die das Inkassobüro tatsächlich zum neuen Gläubiger macht.
Ich verstehe es schon, ich meine es auch nicht böse mit dir - ganz im Gegenteil ich bin dir wie auch den anderen sehr dankbar für die Hilfe.
Nur verunsichern mich solche Worte da sie einfach unseriös klingen während das Schreiben vom IB ernst durch formuliert ist.
Zwischen ernst formuliert und seriös gibt es einen Unterschied. Seriös bedeutet auch, dass man bei der Wahrheit bleibt. Gerade Inkassobüros bleiben aber selten bei der Wahrheit :-)
Lies dir in meinem Ratgeber mal die Gründe durch, mit denen man gegen ein Inkassobüro bzw. deren außergerichtliche Kosten zu Felde ziehen kann.
Kontoführung ect
Das ist riesiger Blödsinn. Kontoführungskosten als "die sind nach RVG rechtens" zu bezeichnen ist exakt eines: strafrechtlich relevanter Betrug und dafür gehört das Inkasso angezeigt. Logischerweise wird dir so ein Blödsinn nur am Telefon verkauft. Schriftlich bestätigt dir das niemand. Und sie werden einfach behaupten, so etwas nie am Telefon gesagt zu haben.
Das bedeutet nun konkret für mich das ich es so tue wie rainerendres es vor zwei Jahren gesagt hat?
Was werden die mir denn darauf hin für Post schicken? Wie wird die Bahn mit mir umgehen wenn ich denen einfach das Geld überweise?
Ich verstehe nicht wie das alles funktioniert. Und ich bin mir ja durchaus meiner Schuld bewusst finde nur die höhe "Strafe" absolut daneben.