BahnCard nicht Bezahlt - Inkassokosten 59,40 Rechtens?

3 Antworten

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Die Antwort von Rainer endres ist nach wie vor richtig ;)

Du solltest allerdings mental darauf vorbereitet sein das weitere Post vom Inkassobüro bzw der vertragskanzlei kommt

Das dauert zwar nicht bis zu Deinem Tot (hoffentlich wirst Du 90 ) aber kann sich hinziehen http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren

Wenn ich Dein Posting lese geh ich aber eher davon aus das Du dem Druck nicht gewachsen bist - ich würde Dir deshalb empfehlen alles zu zahlen was das Inkassobüro von Dir will

Dann hast Du zumindest schnell Ruhe

MichaelMat 
Fragesteller
 17.09.2014, 20:15

Hey,

ich habe die summe + x an die Bahnüberwiesen wie empfohlen. Das Inkassobüro ebendso angeschrieben.

Nun habe ich eine Antwort erhalten in der steht das "keine Stellungnahme zu ihrer Eingabe möglich" sei und man den Vorgang an die Zuständige Abteilung unserer Auftraggeberin zur Klärung weitergeleitet habe. Ich werde vom Inkassobüro oder von der Auftraggeberin umgehend Informiert.

Das klingt doch erstmal ganz positiv und freundlich oder? Die Fragen jetzt also die Bahn? Die wird denen sagen das sie das Geld hat? Und Fertsch?

Darüber hinaus steht im Brief noch das „diese Daten“ im sinne diverser Pharagraphen des Bundesdatenschutzgesetzes getrennt im „Tresor“ aufbewahrt werden und ich mir sicher sein kann das mir keine Nachteile entstehen.

Der Brief fühlt sich insofern etwas komisch an das er sich nur Professionell gewollt liest. Aber naja. Erstmal dennoch wenig bedrohlich.

Grüße, Michael

Oder stehe ich plötzlich mit hohen Anwaltskosten und einer Gerichtsverhandlung da?

Ausgeschlossen werden kann das nicht, aber behalte zwei Dinge im Kopf

  1. Inkassobüros können nicht klagen. Laut RDG ist die Vertretung im streitigen Verfahren ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten.
  2. Für die gleiche Tätigkeit können nicht zwei Rechtsdienstleister beauftragt werden. Das ist verbotene Kostendopplung (Urteil BGH VII ZB 53/05).
Oder soll ich lieber Zahlen

Nein. Es gibt keinen Grund die Inkassobranche künstlich zu bereichern. Wenn du Geld zu viel hast gebe ich dir aber gerne meine IBAN.

MichaelMat 
Fragesteller
 29.08.2014, 17:09

Das bedeutet nun konkret für mich das ich es so tue wie rainerendres es vor zwei Jahren gesagt hat?

Was werden die mir denn darauf hin für Post schicken? Wie wird die Bahn mit mir umgehen wenn ich denen einfach das Geld überweise?

Ich verstehe nicht wie das alles funktioniert. Und ich bin mir ja durchaus meiner Schuld bewusst finde nur die höhe "Strafe" absolut daneben.

mepeisen  29.08.2014, 19:16
@MichaelMat

Überweise einfach wie gesagt die Bahncard selbst und 5€ zusätzlich direkt an die Bahn. Im Verwendungszweck "Nur HF + Zinsen + Briefporto" ergänzen.

Was werden die mir denn darauf hin für Post schicken?

Womöglich ein paar Bettelbriefe. Das ist aber nur Altpapier. Das hat keinen Wert und keinerlei Folgen.

Wie wird die Bahn mit mir umgehen wenn ich denen einfach das Geld überweise?

Kann dir egal sein. Du hast die Hauptforderung beglichen und Anspruch auf die Bahncard. Alles andere kann dir vollkommen egal sein.

Ich verstehe nicht wie das alles funktioniert

Lies mal: http://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-1

MichaelMat 
Fragesteller
 29.08.2014, 19:54
@mepeisen

Danke dafür. Meine Fall wurde an das Inkassobüro abgetreten. Sprich ich werde mich an teil drei halten.

Was mich persönlich immer misstrauisch macht sind so Sprüche wie "Bettelbriefe"... da muss ich immer an Internet Rambos denken wie sie z.b. bei MyDealz bei jedem nicht versendetem Preisfehler in einem Onlineshop zur Sammelklage aufrufen. - Das Ding ist ja das ich hier alleine da stehe wenn die mir dann doch krumm kommen und vor Gericht wollen. (wo es dann schnell um summen gehen dürfte die ich noch weniger habe als diese 60€ mehr)

Georg63  29.08.2014, 20:51
@MichaelMat
Meine Fall wurde an das Inkassobüro abgetreten.

Falsch - die Forderung wurde nicht abgetreten. Das Inkassobüro wurde nur beauftragt, dich zu nerven. Glaub dem Kevin - du brauchst die Abzocke nicht zahlen und du wirst nicht verklagt.

hasenfuss67  29.08.2014, 21:32
@Georg63

vor allem dürfte es bei ner Abtretung keine Inkassokosten geben

MichaelMat 
Fragesteller
 29.08.2014, 22:50
@hasenfuss67

Ich bin ein bischen übermüdet. In dem Brief steht auch "zum Einzug Abgetreten". Wenn ich das richtig verstehe habt ihr also vollkommen recht.

EXInkassoMA  30.08.2014, 09:21
@MichaelMat

Nur der Forderungseinzug (!) wurde an den Inkassoladen abgetreten

Forderungsinhaber ist nach wie vor der Gläubiger und nicht das Inkassobüro

@hasenfuss67 "vor allem dürfte es bei ner Abtretung keine Inkassokosten geben"

"dürfte" ;)) "Dürfen geht in der Branche immer

mepeisen  30.08.2014, 13:17
@MichaelMat
Bettelbriefe

Ich verwende dieses Wort, weil exakt den kern der Sache trifft. Mehr muss man von den Briefen nicht halten.

Achja: Wichtig sind gerichtliche Briefe (Mahnbescheid). Auch wenn du Inkassobriefe ignorieren kannst ohne Rechtsfolgen: Gerichtsbriefe immer sofort öffnen und am besten sofort "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und per Einschreiben ans Gericht zurück. Da hat man knappe Fristen zu wahren (2 Wochen).

kevin1905  30.08.2014, 14:07
@MichaelMat

Dann fordere doch mal einen Nachweis an.

Es gibt entweder

  • die Gläubigervollmacht nach § 174 BGB oder
  • die Abtretungserklärung nach § 410 BGB, die das Inkassobüro tatsächlich zum neuen Gläubiger macht.
MichaelMat 
Fragesteller
 30.08.2014, 16:07
@mepeisen

Ich verstehe es schon, ich meine es auch nicht böse mit dir - ganz im Gegenteil ich bin dir wie auch den anderen sehr dankbar für die Hilfe.

Nur verunsichern mich solche Worte da sie einfach unseriös klingen während das Schreiben vom IB ernst durch formuliert ist.

mepeisen  31.08.2014, 12:32
@MichaelMat

Zwischen ernst formuliert und seriös gibt es einen Unterschied. Seriös bedeutet auch, dass man bei der Wahrheit bleibt. Gerade Inkassobüros bleiben aber selten bei der Wahrheit :-)

Lies dir in meinem Ratgeber mal die Gründe durch, mit denen man gegen ein Inkassobüro bzw. deren außergerichtliche Kosten zu Felde ziehen kann.

Kontoführung ect

Das ist riesiger Blödsinn. Kontoführungskosten als "die sind nach RVG rechtens" zu bezeichnen ist exakt eines: strafrechtlich relevanter Betrug und dafür gehört das Inkasso angezeigt. Logischerweise wird dir so ein Blödsinn nur am Telefon verkauft. Schriftlich bestätigt dir das niemand. Und sie werden einfach behaupten, so etwas nie am Telefon gesagt zu haben.