Inkasso Post von Klarna,trotz Ratenzahlung?
Hallo allerseits,
Fragen zu dem Thema gibt es ja viele, aber nichts entspricht so richtig meinem Problem:
Und zwar habe ich vergessen, eine Klarna Rechnung zu begleichen. Daraufhin bekam ich eine Mahnung (ob es eine oder zwei waren weiß ich gar nicht mehr). Darin wurde mir angeboten, dass ich den Rechnungsbetrag auch in eine Ratenzahlung umwandeln könne, indem ich einfach einen Betrag von mindestens 9,xx € überwiesen würde. Mit der Absicht, im kommenden Monat dann den Rest zu bezahlen, überwies ich 10€, es mag sein, dass dies schon nach dem von Klarna gesetzten Zahlungsziel war. Etwa eine Woche später kam Post von coeo Inkasso, die einen Betrag von knapp 150€ fordern, wovon rund 70€ Inkasso Gebühren sind. Jetzt das Kuriose: In Ihrer Forderungsaufstellung führen sie sogar die von mir gezahlten 10€ auf! Ich habe daraufhin Klarna geschrieben, dass sie das bitte mit dem Inkasso Unternehmen klären möchten, da ich ja nur ihr Angebot genutzt habe. Auf diese Mail hat aber nur das Inkasso Unternehmen selbst geantwortet, und zwar im Prinzip das Gleiche, was auch im Brief steht.
Was soll ich jetzt machen? Ich sehe mich vollkommen im Recht, aber möchte natürlich weder einen Anwalt bezahlen, noch einen Schufa Eintrag riskieren....
8 Antworten
Darin wurde mir angeboten, dass ich den Rechnungsbetrag auch in eine
Ratenzahlung umwandeln könne, indem ich einfach einen Betrag von
mindestens 9,xx € überwiesen würde. Mit der Absicht, im kommenden Monat dann den Rest zu bezahlen, überwies ich 10€
Somit ist rechtsverbindlich eine Ratenzahlungsvereinbarung zustandegekommen, ggfs. höchstens auf die gesetzte Frist achten. In jedem Fall ist Klarna selbst ein Zahlungsdienstleister, und benötigt daher keinerlei Drittfirma, um seine Forderungen einzutreiben.
Etwa eine Woche später kam Post von coeo Inkasso, die einen Betrag von
knapp 150€ fordern, wovon rund 70€ Inkasso Gebühren sind.
Netter Versuch.
Dem Inkasso einen vollumfänglichen Widerspruch zusenden (Einwurfeinschreiben) samt Untersagung der Datenweitergabe an Dritte (Verweis auf § 28a BDSG). Jede weitere Kommunikation ausschließlich an den Gläubiger richten (der war und bleibt Vertragspartner); auf korrekte Ratenzahlung achten und möglichst schnell tilgen. Briefe des Inkassos ungelesen verheizen; sollte ein MB eintrudeln (wird es nicht, da die Forderung weder der Höhe und schon gar nicht der Sache nach durchsetzungsfähig ist), dem fristgemäß (!) binnen 14 Tagen widersprechen. Ende.
sollte ein MB
soll heißen: Ein "gerichtlicher Mahnbescheid" :-)
Nicht dass es hier jemand verwechselt.
Wenn ich also dem Inkasso Schreiben widerspreche (habe ich schon) und jetzt den Restbetrag an Klarna überweise, bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?
Ich habe leider die Mahnung direkt nach dem Überweisen weggeschmissen, so dass ich nicht mehr nachverfolgen kann, ob meine Rate innerhalb des gesetzten Zahlungsziels liegt.
Vereinbarung hin oder her: Klarna ist ein Zahlungsdienstleister und benötigt für das Einziehen einer Forderung kein Inkassobüro. Folglich sind die Kosten auch nicht durchsetzbar.
Ich würde einfach stur den Rest der Hauptforderung zahlen und dem Inkassobüro widersprechen.
Ich habe jetzt die Hauptforderung an Klarna überwiesen, in den Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" vermerkt. Schauen wir mal, was jetzt passiert :)
bei Klarna muß man vorsichtig sein, da gehört auch ein Inkassounternehmen mit dazu. Den Schufa- Eintrag wirst du sicher bekommen und du solltest so schnell wie Möglich die noch offene Summe bezahlen.
Den Schufa- Eintrag wirst du sicher bekommen
Sobald man widerspricht ist das nicht mehr möglich
da gehört auch ein Inkassounternehmen mit dazu.
Nein. Und schon gar nicht muss das den Schuldner interessieren.
Den Schufa- Eintrag wirst du sicher bekommen
Nein. Und selbst wenn dem so wäre, würde sich der Dienstleister damit in Anbetracht der Fallage schadenersatzpflichtig machen.
und du solltest so schnell wie Möglich die noch offene Summe bezahlen.
Korrekt.
Soooo heute hatte ich nach der Überweisung der Hauptforderung Post von COEO im Briefkasten:
"...Da Sie diese Zahlung nach unserem Tätigwerden vorgenommen haben und Sie sich bei Annahme des Inkasso-Auftrages in Zahlungsverzug befanden, müssen wir auf Zahlung der nachstehenden Beträge, bestehen (Paragraphen 286, 288 BGB): [...] 70,72€ [...] Wir fordern Sie daher auf, den vorgenannten Gesamtbetrag sofort auf eines unserer Konten zu überweisen. Falls wir die Zahlung nicht bis zum 29.11.2016 erhalten, werden wir diese Angelegenheit unseren Vertragsanwälten übergeben, damit Antrag auf Mahn- und Vollstreckungsbescheid gestellt wird.
Die Kosten gehen dann ebenfalls zu Ihren Lasten."
Soll ich das bezahlen? Ich habe keine Lust, dass die Kosten noch ansteigen -.-
Soooo heute hatte ich nach der Überweisung der Hauptforderung Post von COEO im Briefkasten
Bettelbrief.
Da Sie diese Zahlung nach unserem Tätigwerden vorgenommen haben und Sie sich bei Annahme des Inkasso-Auftrages in Zahlungsverzug befanden, müssen wir auf Zahlung der nachstehenden Beträge, bestehen
Darauf bestehen können sie ja gerne, aber darauf erwächst nunmal keine Zahlungsverpflichtung.
Soll ich das bezahlen?
Nein., natürlich nicht. Ab damit in die Rundablage P. Sollte tatsächlich ein MB kommen, dem widersprechen. Fertig.
Am besten mal bei Klarna anrufen?