COEO Inkasso wegen falschem Verwendungszweck bei Klarna?
Hallo zusammen,
Ich überwies den offenen Betrag in Höhe von 9€ bereits am 28.05.18 unter dem von Klarna angegebenen Verwendungszweck.
Als ich die Mahnung über die 9€ + Mahngebühr erhielt war ich mir sicher, diesen Betrag schon lange beglichen zu haben und ging von einem
Missverständnis aus, da auch auf meinem online Klarna Kundenkonto keine offenen Summen ausgewiesen wurden.
Um sicher zugehen, dass ich den Betrag i.H.v. 9€ wirklich überwiesen hatte, schaute ich eben auf meinem Bankkonto nach. Es bestätigte sich.
Jedoch fiel mir plötzlich auf, dass Klarna den Betrag am 04.06.18 an mich zurücküberwies, scheinbar weil ich den falschen Verwendungszweck angegeben hatte. Ich bin mir sicher, die richtige Nummer abgetippt zu haben, jedoch finde ich die Orignal-Rechnung von Klarna nicht mehr.
Nun wurde ich angemahnt und kann mich nicht mehr an Klarna wenden, lediglich an COEO.Jetzt ist es schon soweit, dass Klarna mich jeden Abend 18.30 Uhr anruft. Woher haben die überhaupt meine Nummer.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
2 Antworten
Sofern nicht passiert, überweise die 9€ erneut an Klarna.
Coeo würde ich schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich wegen groben Unfugs zurück. Ihre Mandantin hat die Annahme des Geldes ohne Grund verweigert. Sie befindet sich daher in Annahmeverzug. Wenden Sie sich hinsichtlich Ihrer Bezahlung vertragsgemäß an Ihre Mandantin und lassen Sie mich gefälligst in Ruhe. Danke."
Beim zweiten Versuch nehmen die i.d.r an. Die Rückübertragung hat ja einen anderen Grund , man möchte halt die Inkassogebühren da es kick back Vereinbarungen geben dürfte ;)
Mit Zuordnung hat das also nix zu tun. Selbst wenn Du Thomas Meier heißen solltest ginge das leicht.Es gibt nicht so viele Thomas Meier die genau 9 € überwiesen haben.
Du kannst auch an Coeo Überweisen. Dann aber zweckgebunden ( nur HF)
Gestern überwies ich die Hauptforderung an Coeo, nun erhielt ich eine Mail, dass jetzt der Rest noch offen ist. Also sie haben das nicht als HF anerkannt sindern als Tilgung. Was nun?
Was hast Du im Verwendungszweck des Uberweisungstragers eingetragen ?
Vorschlag: "Wertes Inkasso. Die Überweisung war ausschließlich zur Verrechnung auf die Hauptforderung gedacht. Ihre absichtlich falsche Verrechnung wird von mir zurück gewiesen. Darüber hinaus bleibt es bei meiner Haltung: Ihre Mandantin hat nachweisbar vor Ihrer Tätigkeit die Annahme des Geldes verweigert. Verzug liegt aufgrund dieser Annahmeverweigerung nicht vor. Wenden Sie sich gefälligst an ihre Mandantin und lassen sie mich in Ruhe. Andernfalls werde ich mich zur Wehr setzen ohne weitere Ankündigung: Negative Feststellungsklage, Beschwerde beim Aufsichtsgericht, Strafanzeige wegen Nötigung und Beihilfe zum Betrug."
Also: Ich habe denen das mit der Verrechnung der Hauptforderung geschrieben, jedoch keine Antwort dazu.
Desweiteren hatte ich ja angefordert, dass sie mir eine Datenauskunft über die über mich gespeicherten Daten zu senden. Das haben sie gemacht, denn mich dem Text: "In der Sache selbst wird nochmal Folgendes betont: Die hier zugrunde liegende Rechnung wies- anders als von Ihnen behauptet- als verpflichtenden Verwedungszweck der Nr. .................aus. Diese gaben sie nicht an, sodass sie den Umstand der Nicht- Zuordnung und Rückbuchung Ihrer Zahlung vom ....zu vertreten haben. Unerer Auftraggeber darf seine betrieblichen Abläufe in seiner Weise organisieren, die er für zweckmäßig hält. Sofern ein automatisches Verbuchungsverfahren anhand von vorgegebenen Verwendungszwecken zum Einsatz kommt, kann er simit im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht erwarten, dass sie den jeweils korrekten Verwendungszweck angeben. Eine Sorgfalt ist ihnen im Rahmen der Zahlungsdurchführung ohne Weiteres zuzumuten."
Weiterhin fordern sie den Betrag an. :(
Also: Ich habe denen das mit der Verrechnung der Hauptforderung geschrieben, jedoch keine Antwort dazu.
Desweiteren hatte ich ja angefordert, dass sie mir eine Datenauskunft über die über mich gespeicherten Daten zu senden. Das haben sie gemacht, denn mich dem Text: "In der Sache selbst wird nochmal Folgendes betont: Die hier zugrunde liegende Rechnung wies- anders als von Ihnen behauptet- als verpflichtenden Verwedungszweck der Nr. .................aus. Diese gaben sie nicht an, sodass sie den Umstand der Nicht- Zuordnung und Rückbuchung Ihrer Zahlung vom ....zu vertreten haben. Unerer Auftraggeber darf seine betrieblichen Abläufe in seiner Weise organisieren, die er für zweckmäßig hält. Sofern ein automatisches Verbuchungsverfahren anhand von vorgegebenen Verwendungszwecken zum Einsatz kommt, kann er simit im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht erwarten, dass sie den jeweils korrekten Verwendungszweck angeben. Eine Sorgfalt ist ihnen im Rahmen der Zahlungsdurchführung ohne Weiteres zuzumuten."
Weiterhin fordern sie den Betrag an. :(
Diese gaben sie nicht an, sodass sie den Umstand der Nicht- Zuordnung und Rückbuchung Ihrer Zahlung vom ....zu vertreten haben
Nö, so einfach ist das schlichtweg nicht. War denn der Verwendungszweck wirklich falsch? Oder war das so ein "Buchstabe O statt der Ziffer Null" Problem? Also ein Problem, wofür du wenig kannst.
Man kann das nun entweder einfach ignorieren oder man beschwert sich beim zuständigen Aufsichtsgericht über das Inkasso. So eine Beschwerde kostet dich nur Briefporto (sofern du dich per Brief beschwerst), nicht mehr.
Ich würde das so formulieren:
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Wertes Gericht. Ich beschwere mich über das Geschäftsgebaren der XYZ Inkasso. Diese will unter Aktenzeichen ABC eine Forderung eintreiben. Zugrunde liegt der Forderung eine Annahmeverweigerung der Gläubigerin XYZ. Ich hatte am XX.XX.XXXX das Geld überwiesen.
Von mir unbemerkt wurde das Geld einfach am XX.XX.XXXX zurück überwiesen und es folgte dann eine Inkasso-Mahnung. Laut Inkasso sei von mir ein falscher Verwendungszweck angegeben worden. Dass die Gläubigerin dies spätestens anhand meines Namens als Zahlungsabsender aber hätte problemlos zuordnen können, lässt das Inkasso ebenfalls nicht gelten. Damit verstößt das Inkasso wissentlich gegen einschlägige Rechtsprechung des BGH.
Darüber hinaus behauptet das Inkasso, dass ich keinen Verwendungszweck angegeben hätte bei der Überweisung. Das ist schlichtweg gelogen. ich habe den Verwendungszweck angegeben, den ich auf der Rechnung erkannt habe. Offenbar lügt das Inkasso hier wissentlich, um seine eigenen Kosten zu rechtfertigen und mittels Drohungen regelrecht zu erpressen.
Ich überwies die Hauptforderung jedenfalls erneut, eindeutig zweckbestimmt. Diese zweckbestimmte Zahlung wurde vom Inkasso absichtlich falsch auf deren Kosten verrechnet und so behauptet das Inkasso rechtswidrig und in betrügerischer Absicht, dass noch eine Hauptforderung offen sei. Meine Reklamation, dass die Überweisung falsch verrechnet wurde, wird vom Inkasso ignoriert.
Sie möchten dem Inkasso bitte nahe legen, dass es davon Abstand nehmen soll, absichtlich falsche und der ständigen Rechtsprechung des BGH widersprechende Informationen zu veröffentlichen. Des Weiteren rege ich an, dass dem Inkasso eine Auflage erteilt wird, zweckbestimmte Gelder korrekt zu verrechnen und verboten wird, zukünftig eigenmächtig klar zweckbestimmte Gelder falsch zu verrechnen. Wenn sie zudem der Ansicht sind, dass es sich bei der absichtlich falschen Verrechnung zweckbestimmter Gelder um einen Tatbestand des Betruges handelt, bitte ich Sie um Abgabe des Falls an die zuständige Staatsanwaltschaft zur weiteren Veranlassung.
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Danach sollte Coeo sich zurückziehen. Denen dürfte es zu heiß werden.
Sprich: Wenn du noch weitere Briefe senden willst, ist das Briefporto mit der Beschwerde besser investiert als mit weiteren Diskussionen mit dem Inkasso.
Wo finde ich eine zuverlässige Adresse?
Also ich hatte tatsächlich einen komplett falschen Verwendungszweck angegeben, ich weiß nicht warum, bzw. wo ich diese andere Nummer her hatte.
Dennoch bin ich der Meinung, dass sie es zuordnen müssten, sowas kann doch immer mal vor kommen, deswegen zahle ich jetzt keine 60€ mehr, zumal es um unter 10€ geht bei dem Überweisungsbetrag!
Danke für den langen Text als Vorlage. :)
Du meinst eine Adresse vom Aufsichtsgericht? --> www.rechtsdienstleistungsregister.de
Hallo :)
nach beinahe 4 Monate funkstille hat sich Coeo heute plötzlich wieder gemeldet und droht nun Schufa EIntrag, Manhnbescheid usw. an.
Wie soll nun vorgehen?
Du hattest bereits bei Coeo widersprochen oder? Dann würde ich zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Nötigung erstatten. Gegen die Coeo Mitarbeiter. Denn insbesondere die Drohung mit Schufa-Einträgen trotz Widerspruch ist eigentlich verboten und der Versuch, dich mit diesem "empfindlichen Übel" eines verbotenen Schufa-Eintrages zu einer Zahlung zu bringen ist eine Nötigung.
Ansonsten: Sollen sie doch einen Mahnbescheid machen. Dem kannst du einfach via Kreuzchen widersprechen und das Widerspruchsformular zum Gericht per Einschreiben zurück schicken. Ohne Begründung. Dann sind die genauso schlau wie zuvor.
Ich hatte widersprochen und danach kam wieder eine Mahnung und dann plötzlich montelang gar nicht. Weiß nicht, was jetzt gilt und wer im Recht ist.
Nervig. Alles wegen dem falschen Verwendungszweck.
Dein Widerspruch zählt. Schufa-Einträge sind damit nicht mehr erlaubt. Wie ich sagte: Ich würde zur Polizei gehen und die Inkasso-Mitarbeiter wegen Nötigung mit dem Schufa-Eintrag anzeigen.
Ist Verunsicherungs Taktik da sich inzwischen herumgesprochen hat das Inkasso gebühren im Zusammenhang mit klarna nicht Durchsetzungsfähig sind. Gerichte würden negieren.
Bei Fehlen eines Verwendungszweckes sind grundsatzlich keine Verzugskosten fällig. Gehört zu Pflichten eines ordentlichen Kaufmannes diese Zahlungen zuzuordnen.Klarna ist ein Geschäfts erfahrenes Unternehmen.
Es gibt nicht einen einzigen klageversuch WG Inkasso kosten in den Urteils Datenbanken.Selbst bei Verzug nicht.
Den Kontoauszug mit der Rücküberweisung hast Du noch ?
Hast Du schon schriftlich die Forderung zurückgewiesen ?
Übriges befindet sich klarna seit 4.6. im Gläubig erannahmeverzug ;)
Hallo, lieben Dank für die schnelle Antwort.
Das der Gläubiger die Pflicht hat, die Rechnung zuzuordnen hatte ich schonmal gelesen und schrieb dies bereits so an das Inkasso Unternehmen. Also ja, zurückgewiesen hatte ich bereits. Dennoch rufen Sie mich jetzt ständig an. Ist mit denen persönlich zu sprechen sinnvoll ? Woher haben die überhaupt meine Nummer.
Ja, die Kontoauszüge der Überweisung an Klarna als auch den der Rücküberweisung habe ich noch und diese wurden vom Inkasso auch angefordert.
Die eigentliche Hauptforderung , falls noch nicht geschehen, solltest Du trotz Annahmeverzug sicherheitshalber nochmal uberweisen . An coeo zweckgebunden über weisen ( nur Hauptforderung im Verwendungszweck des u Trägers)
Keine kontoauszugskopien an coeo schicken ! Was sollte das bringen ? NULL
Falls die wieder anrufen sollten einfach auflegen ( sind nur call agents)
Es macht keinen Sinn mit weisungsgebundenen Inkasso call agents zu telefonieren.Habe selbst einige Jahre für das Vorgänger Inkasso Büro von coeo gearbeitet.
Cool bleiben. Rechne mental noch mit einem monika Mumm schreiben
.
Ist mit denen persönlich zu sprechen sinnvoll ?
Definitiv nicht.
Woher haben die überhaupt meine Nummer.
Du hast sie auch im Shop nicht angegeben, wo du bestellt hattest? Mail ans Inkasso: "Wertes Inkasso. Ich verbiete Ihnen hiermit ausdrücklich weitere telefonische Belästigung. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Davon abgesehen werden Sie mir unverzüglich mitteilen, woher sie meine Rufnummer erfahren haben. Diese habe ich weder Klarna, noch dem Händler jemals mitgeteilt. Sie werden mir unverzüglich eine umfassende Datenauskunft erteilen, welche Daten sie zu mir gespeichert haben und woher diese stammen."
Okay, vielen Dank.
Was bedeutet Monika Mumm Schreiben bzw was hat es zur Folge für mich?
Hallo,
meinst du, es bringt etwas die 9€ an Klarna zu senden? Am Ende können sie diese wieder nicht zuordnen, da es so lange her ist. und dann geht alles von vorn los. :(