Telefonanschluss trotz bezahlter Rechnungen aufgrund Nebenforderungen des Inkassobüros gesperrt

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Sie verweisen auf Ihre AGB, worin im Kleingedruckten stünde, dass sie diese Forderungen gegen den Schuldner erheben können und solange den Anschluss sperren dürfen

Dass solche Klauseln, wonach sie Inkassogebühren pauschal einfordern dürfen, unzulässig sind, wurde schon ein paar mal vor Gericht bestätigt.

Dass sie damit das TKG aushebeln, ist ebenso klar.

Eine Kündigung des Anschlusses macht m.E. auch keinen Sinn, da die Vertragsdauer auf 24 Monate ausgelegt ist und nun erst ca. 12 Monate vorbei sind.

Warum? Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung durch dich bist du sofort aus dem Vertrag draussen.

Ich würde dem Anbieter ein Einschreiben schicken. "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Da Sie sich nicht an die schriftliche Absprache gehalten haben und eine Freischaltung meines Anschlusses verweigern, spreche ich hiermit eine fristlose Kündigung wegen Leistungsverweigerung aus. Ich behalte mir vor, die Gebühren der vergangenen Monate, die Sie zu Unrecht die Leistung verweigert haben, als Schadensersatz zurückzufordern. Sie verstoßen mit der Sperre gegen §45k TKG. Ich untersage ausdrücklich die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Auskunfteien oder Inkassobüros."

Dann einen neuen Anbieter suchen und jegliche Zahlung an den alten verweigern.

Richtig. Genau so.

Bloß keine Winseleien mit TK-Providern anfangen. Und mit Inkassobüros schon gleich dreimal nicht.

ie verweisen auf Ihre AGB, worin im Kleingedruckten stünde, dass sie diese Forderungen gegen den Schuldner erheben können und solange den Anschluss sperren dürfen.

Halte ich für unwirksam, da Inkassokosten regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers verstoßen, ebenso gegen § 45k Abs. 2 TKG.

Frist zum Aufheben der Sperre setzen (bis 20.06.2014). Beiträge zurückhalten (§ 273 BGB), fristlose Kündigung androhen, evtl. auch eine einstweilige Verfügung anstreben (hier wäre vorher Rechtsberatung einzuholen).

Hallo zusammen! Vilen Dank für die Unterstützung und die Ratschläge! Konnte es ja kaum glauben, aber ich habe mich durchsetzen können! Wie in einem anderen Fall geraten, hatte ich nach der Zahlung meiner Hauptforderung (mit dem entsprechendenVermerk in der Überweisung), noch die Mahngebühren und Portokosten beglichen. Dies habe ich in der Überweisung auch so angegeben. Den Betrag hatte ich mit 25,- angesetzt. Somit war der Passus der 70,- auch hinfällig. Des weiteren hatte ich dem Unternehmen mitgeteilt, dass ich Inkassogebühren etc. nicht begleichen würde, da es hierfür keine Grundlage gäbe. Vor allem dann nicht, wenn sie mir doch nun mit einer Abwicklung über ihre hauseigene! Rechtsabteilung drohen. Diese hätten sie ja auch direkt beauftragen können, anstatt die Inkassodienstleister zu beauftragen. Ich setzte eine Frist von knapp 10 Tagen zur Freischaltung meines Anschlusses. Außerdem untersagte ich jegliche Kontaktaufnahme per SMS. Bis heute habe ich weder einen Antwort per Email, noch per Post erhalten. Mein Anschluss wurde jedoch bereits nach wenigen Werktagen wieder frei geschaltet und ist es nach wie vor. :o)))

Hallo zusammen!

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Manche waren sehr hilfreich!!

Fakt ist, dass das Unternehmen mich nun von der "hauseigenen Rechtsabteilung" verklagen möchte. Dies teilte man mir per Sms mit... Es ist sowieso auffallend, dass die Informationen, welche weitreichende Wirkung haben wie "Entsperrung nicht möglich" gerne per Sms verschickt werden. Wer sich gerne einmal das Portfolio des Anbieters ansehen möchte: Es handelt sich um die Neckarcom. Ich habe schon einmal überlegt, ob ich denen mit 20,- entgegen kommen soll. Was ist die Meinung hierzu?

Schönen Gruß und vielen Dank vorab!

Dies teilte man mir per Sms mit...

Na und? Dann warte das ab. Wenn sie sonst kein Hobby haben.

Es handelt sich um die Neckarcom. Ich habe schon einmal überlegt, ob ich denen mit 20,- entgegen kommen soll. Was ist die Meinung hierzu?

Nein. Wieso auch? DIe sind im Unrecht.

Hast du denen gegenüber deine fristlose Kündigung mitgeteilt wegen Verweigerung, trotz schriftlichem Versprechen, die Leitung zu schalten? Wenn nicht üwrde ich das per Einschreiben machen. Um hier in die richtige Argumentationsschine zu kommen und um denen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Sobald die wirklich klagen, auch an folgendes denken: Haben die per Rechnung nachgewiesen, dass die Inkassokosten als Schaden entstanden sind? Haben die wirklich Geld ans Inkasso überwiesen? Wie sieht der Vertrag aus, der zwischen Inkasso und Kläger geschlossen wurde, gab es eine übliche Flatrate und damit keinen Schaden?

Hi ymania,

mit Deiner Unterschrift unter den Telefonvertrag haste natürlich auch die AGB anerkannt. Erst nach Mahnungen durch die TelGesellschaft wurde ein Inkassobüro zwischengeschaltet - das hat ja dann auch geklappt: "Die Hauptforderungen sind bezahlt"

Und nun wunderste Dich, warum das Inkassobüro für seinen Arbeitsaufwand Geld haben will? Dort sitzen Menschen, die für ihre Arbeit auch Geld haben wollen - genau wie Du für Deine Arbeit.

Du alleine bist für Deinen finanziellen Schaden selbst verantwortlich - egal, aus welchen Gründen der Zahlungsverzug eintraf. Zahl den Rest und das Telefon ist wieder frei.

Dort sitzen Menschen, die für ihre Arbeit auch Geld haben wollen

Das interessiert niemanden. Ich will auch gar viel, wenn der Tag lang ist. Zulässig ist das trotzdem nicht. Nach Meinung vieler Gerichte verstoßen Inkassogebühren gegen die Schadensminderungspflicht eines Gläubigers.

Früher gab es ein Berufsbild für das Verfassen von Mahnbriefchen und das Überwachen von Geldzahlungen. Das nannte sich: Kaufmann!

Zudem: Inkassobüros bieten im Masseninkasso grundsätzlich Flatrates an. Anders bekommen sie keine Großkunden. Wo aber nie ein Schaden entsteht, wieso wird da Schadensersatzgeltend gemacht?

Schuldner sind kein Freiwild. Das gerichtliche Mahnverfahren ist billiger als eine völlig sinnlose Mahnung durch ein Inkassobüro. Wieso also sollte man zahlen, weil der Gläubiger eine kaufmännisch völlig bescheuerte Entscheidung trifft?

@mepeisen

mepeisen, ich halte mich mal an die Fakten: nirgendwo wurde eingangs erwähnt, dass Fragesteller keine Mahnung vom TelAnbieter erhielt. Somit gehe ich von einer nichtbeachteten ersten Mahnung durch den Anbieter aus - und damit wurde die Schadensminderungspflicht seitens des TelAnbieters erfüllt. Sollte es nicht so sein - würde es im Text drin stehen, oder?

Sinnlose Mahnung durch Inkasso? Wieso? Sie schreibt selbst:

zur Einforderung zweier Rechnungen aus 2013 !!! ein Inkassobüro beauftragt. Die Hauptforderungen sind bezahlt worden

Und das lese ich so: nach dem Inkassoschreiben wurde gezahlt. Da noch heute (06.2014) das Tel dicht ist, wurde nicht zeitnah nach der ersten Zahlungsaufforderung diese auch beglichen.

Unklar ist auch: Nun weigert sich der Telefonanbieter jedoch... Und weiter unten: Seit damals wurde immer alles bezahlt. Offene Frage: seit wann, warum und wofür wurde was bezahlt, wenn das Tel (seit der Mahnung) gesperrt ist?

Schade - immer diese unklaren Angaben in den Fragen.

@kleinewanduhr

Die außergerichtliche Leistung des Inkassobüros besteht im Masseninkasso ausschließlich in Dingen, die ein Kaufmann selbst erledigen kann und muss. Die Leistung des Inkassobüros besteht nur darin, Kostentreiberei zu veranstalten.

Niemand ist gezwungen, 5 Mahnbriefe zu schicken. Einer reicht, um den Kunden endgültig in Verzug zu setzen. Schon das Schreiben eines zweiten Mahnbriefes ist also vollkommen sinnbefreit. Wieso braucht man an diesem Punkt die Hilfe eines Inkassobüros? Richtig: Man braucht sie gar nicht.

Wenn der Anbieter meint, dann soll er einen gerichtlichen Mahnbescheid beauftragen (lassen). Das ist günstiger als das Inkasso außergerichtlich jemals sein wird. Ergo: Die Einschaltung eines Inkassos für lustige Mahnbriefchen verstößt gegen die Schadensminderungspflicht.

Schade - immer diese unklaren Angaben in den Fragen.

Nö, da ist nichts unklar. Der Vertrag läuft ja zunächst weiter und richtigerweise hat der Kunde die weiteren Grundgebühren gezahlt. Aber der Anschluss bleibt dicht, obwohl das TKG das verbietet (75€-Klausel, bei dem die Inkassogebühren nicht mitgerechnet werden dürfen, wenn man denen widerspricht).

mit Deiner Unterschrift unter den Telefonvertrag haste natürlich auch die AGB anerkannt.

Sofern diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen, was hier aber der Fall ist.

@kevin1905

Nennste bitte mal den einschlägigen Paragraphen? Danke.

@kleinewanduhr

Zum Beispiel BGB §309. Ziffer 4 und 5.