Überhöhte Inkassokosten Liquida Inkasso?

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4 Antworten

  • Mahnkosten von 20,- € entsprächen 8 (!) oder mehr postalischen Mahnungen seitens des Gläubigers. Hier kannst du auf 5,- € kürzen. Pro Mahnung sind maximal 2,50 € statthaft.
  • Die 54,- € sind auch schwammig bis gar nicht begründet, kannst du ersatzlos streichen. Hier muss genau bezeichnet werden, was sich dahinter vergerbgen soll. Rücklastschriftkosten? Adressermittlung?
  • 1,0 Geschäftsgebühr halte ich für eine simple Forderungssache für bei weitem zu hoch, besonders wenn gar keine Rechtsberatung und individuelle Korrespondenz erstellt wurde. Hier wäre höchstens eine 0,3 Gebühr statthaft (2301 VV RVG).
  • Dementsprechen sänke auch auch die Post- und TK Pauschale auf 3,- € zusammen.
  • Zinsberechnung scheint okay zu sein.

Zahle also dem Gläubiger, nicht dem Inkassobüro folgendes (entsprechend im Verwendungszweck aufführen).

  1.  13,95 € Hauptforderung
  2.  Zinsen hieraus (0,12 €)
  3. Mahngebühren von 5,- €
  4. Rücklastschriftkosten von ebenfalls 5,- €.

Widerspreche gegenüber dem Inkassobüro den Kosten vollumfänglich und untersage die Datenweitergabe an die Schufa.

und auch vielen Dank für deine Hilfsbereitschaft :) Ich habe wie oben schon beschrieben 24,07 Euro überwiesen und hoffe das andere Menschen mit ähnlichen Problemen von diesem Thread hier profitieren und es Ihnen ebenfalls eine Hilfe ist.

Zudem halte Ich euch natürlich auf dem laufenden und poste den weiteren schriftverkehr!

Eine Frage noch: Du schreibst "Widerspreche gegenüber dem Inkassobüro den Kosten vollumfänglich und untersage die Datenweitergabe an die Schufa."

Wie soll Ich das machen? per Einschreiben? Ich bin ja kein Anwalt, wie soll Ich das formulieren das es auch wasserdicht ist?

VG Caro :)

@CarolinMaus1994

Sehr geehrte Inkasso-Abzocker,

ich widerspreche den von ihnen geforderten Inkassovergütung vollumfänglich.

Die Hauptforderung und die gegenüber dem Gläubiger entstanden unstrittigen Verzugskosten habe ich an diesen bezahlt.

Weitere Schreiben von Ihnen oder Ihrer Partnerkanzlei werden zu keiner Zahlung meinerseits führen, einem Mahnbescheid werde ich widersprechen.

Ich untersage die Datenweitergabe an die Schufa und andere Auskunfteien.

MfG.

______________________________________

Absenden per Fax, Email (setz dich selbst ins CC oder BCC und fordere eine Empfangsbestätigung an) oder Einwurfeinschreiben.

@kevin1905

Ich würde auch so antworteten,aber erst nach dem kommenden schreiben

@kevin1905

UPDATE:


Das Inkasso Büro hat direkt auf mein Fax (und e-mail) reagiert und
mir einen weiteren Zahlungsaufforderungs-Brief geschrieben der heute morgen mit der Post kam :(


Wie soll Ich nun reagieren? Die Füße stillhalten und wirklich nichts tun?


Ich hab das Blatt fotografiert und in meinen letzten Post
hochgeladen, da Ich hier in der Kommentarfunktion keine Bilder hochladen kann...



@CarolinMaus1994

Alles was nicht vom Gericht kommt ist nun bedrucktes Klopapier.

@EXInkassoMA

UPDATE vom 07.07.2017

Ich habe am gestrigen Donnerstag nun ein Brief von einem Rechtsanwalt erhalten. Dieser droht mir jetzt ganz offen mit einem Gerichtsverfahren.

Soll Ich wieder nur die Füße stillhalten? HF + Verzugszinsen hatte Ich ja schon am 13.06.2017 direkt an Weight Watchers überwiese....

Ich hab das Blatt vom Rechtsanwalt fotografiert und in meinen letzten Post
hochgeladen, da Ich hier in der Kommentarfunktion keine Bilder hochladen kann...

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und die Zeit, die du dir für
mich genommen hast :) Ich habe weight watchers nun 24,05 Euro überwiesen
mit dem netten Satz, "Nur HF 13,95 plus 10,05 € Verzugskosten"
Zudem gab es ein Fax (und e-mail) an das Inkasso Büro mit dem o.g. Text.

UPDATE:

Das Inkasso Büro hat direkt auf mein Fax (und e-mail) reagiert und mir einen weiteren Zahlungsaufforderungs-Brief geschrieben der heute morgen mit der Post kam :(

Wie soll Ich nun reagieren? Die Füße stillhalten und wirklich nichts tun?

 - (Anwalt, Inkasso)

Wenn du bezahlt hast, ist dieses "Es ist kein Geld eingegangen" natürlich eine glatte Lüge.

Ich würde denen folgendes schreiben: "Ob sie die Kosten ausbuchen oder nicht, interessiert mich absolut nicht. Auch ihre glatte Lüge, dass nichts überwiesen worden wäre, interessiert mich nicht. Seien Sie versichert, dass ich die Kontoauszüge gerne vor Gericht vorlegen werde. Davon abgesehen haben sie offenbar weder die nach dem RVG zwingend notwendige Sachkenntnis noch Fachkenntnis, um Inkasso-Dienstleistungen erbringen zu dürfen, da sie für das Ausfüllen eines Mahnbescheides auf einen Anwalt angewiesen sind. Ich werde nunmehr beim Aufsichtsgericht einen Lizenzentzug beantragen und zudem bei der Polizei wegen der rechtswidrigen Drohung mit den Anwaltskosten Strafanzeige wegen Nötigung stellen."

Hintergrund: Ein Inkasso bekommt für den Mahnbescheid pauschal nur 25€. Ein Anwalt für exakt die gleiche Tätigkeit erheblich mehr. Es ist also eine rechtswidrige Drohkulisse, hier mit einem Anwalt zu drohen.

Und dann würde ich natürlich die Strafanzeige erstatten mit diesem Argument und ich würde beim Inkasso-Aufsichtsgericht die Beschwerde einreichen und dort bitten, dass die mal die Sachkenntnis und Fachkenntnis der Mitarbeiter prüfen. Dass die dem Inkasso verbieten, solche Drohungen auszusprechen und dass die das Inkasso zwingen, selbst Mahnbescheide zu beantragen statt zu einem Anwalt zu rennen.

Hier bei gf gibts viele Empörungsfritzen ;) Da diese Leute i.d.r wenig Ahnung haben bzw durch Halbwissen glänzen kannst Du die Kommentare getrost ignorieren.

Die Mahnkosten sowie die Inkassokosten sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig und werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels Erfolgsaussichten nicht einggeklagt

20 € Mahnkosten wären 10 bis 15 Mahnbriefe ;)Gerichte anerkennen zwischen 1 und 2 € pro Mahnschreiben
(z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)
(z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C )

An Inkassokosten sind theoretisch maximal 18 zu zahlen (15 Inkassokosten plus 3 € Auslagenpauschale)http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Viele Gerichte streichen auch komplett vor allem dann wenn es sich beim Auftraggeber um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt (wie weight watchers)

Eins Lastschriftstorno verursacht der Gegenseite Kosten 3,65 €
siehe neustes Urteil :

Landgericht Potsdam, Urt. v. 05.09.2013, Az. 2 O 173/

Ich würde maximal 23 € zweckgebunden an weightwatchers überweisen und im Verwendungszweck des Überweisungsträgers eintragen : "Nur HF 13,95 plus 9,05 € Verzugskosten"

Wie bist Du mental drauf denn das Inkasso wird zwar nicht klagen aber trotzdem weitere böse Briefe schicken

Hier noch einige Gerichturteile

http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html







Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und die Zeit, die du dir für mich genommen hast :) Ich habe weight watchers nun 24,05 Euro überwiesen mit dem netten Satz, "Nur HF 13,95 plus 10,05 € Verzugskosten"

Die IBAN Nr von weight watchers rauszubekommen war übrigens sehr schwer, die Firma weigert sich nämlich diese rauszugeben !!! nur mit der Hilfe meiner Bank war es mir schließlich gelungen diese rauszubekommen anhand der missglückten Lastschrift !!!

@CarolinMaus1994

Am besten dann beim nächsten Inkasso schreiben nochmal hier posten

@EXInkassoMA

UPDATE:

Das Inkasso Büro hat direkt auf mein Fax (und e-mail) reagiert und
mir einen weiteren Zahlungsaufforderungs-Brief geschrieben der heute morgen mit der Post kam :(

Wie soll Ich nun reagieren? Die Füße stillhalten und wirklich nichts tun?

Ich hab das Blatt fotografiert und in meinen letzten Post hochgeladen, da Ich hier in der Kommentarfunktion keine Bilder hochladen kann...

UPDATE vom 07.07.2017

Ich habe am gestrigen Donnerstag nun ein
Brief von einem Rechtsanwalt erhalten. Dieser droht mir jetzt ganz offen
mit einem Gerichtsverfahren.

Soll Ich wieder nur die Füße
stillhalten? HF + Verzugszinsen hatte Ich ja schon am 13.06.2017 direkt
an Weight Watchers überwiese....

 - (Anwalt, Inkasso)  - (Anwalt, Inkasso)

Ignorieren. Es ist nichts passiert. Nur weil plötzlich ein Anwalt schreibt, ändert sich exakt gar nichts.

Wenn überhaupt, kannst du dem Anwalt dasselbe schreiben wie dem Inkasso. Aber nur, wenn du höflich bist.

Ich würde sie auflaufen lassen vor Gericht. Also gar nichts weiter schreiben. Ich würde die Klage abwarten und dann dem Gericht den Kontoauszug vorlegen und klar machen, dass alles längst bezahlt war, bevor der Anwalt eingeschaltet wurde.

Danke für das Kompliment. Mir fällt auf das bei der Forderungsaufstellung des RAs nirgends die Zahlung von Dir aufgelistet ist. Die HF ist ebenfalls noch offen