Inkasso Mahnung Jobcenter. Was ist die Mindestrate?

5 Antworten

Wenn das mal nicht verjährt ist. Evtl. ist Rückzahlung nicht nötig, wenn schon ausgegeben - es sei denn, die Überzahlung kam durch falsche Angaben zustande.

es sind auch fünf euro möglich. setz ein kurzes schreiben auf und bitte um ratenzahlung. das ist auch unter angabe des kassenzeichens per mail mgl. geht vielleicht schneller. nach einigen tagen erhältst du dann ein schreiben wo sinngemäß drinsteht das sie dem zustimmen. richte einen dauerauftrag ein und lass es jeden monat abgehen.

http://www.hartz-4-aktuell.de/anspruch/rueckforderung-durch-das-jobcenter.html

Rückforderungsansprüche können in Höhe von 10% des Regelsatzes von den laufenden ALG2-Leistungen abgezogen werden. Daher solltest Du 40 Euro anbieten (können), sonst machen die Dich lang. Schließlich hast Du mindestens 4 Schreiben des Jobcenters ignoriert. Die schicken Dir ja nicht beim ersten Mal das Inkasso auf den Hals.

Babak123 
Fragesteller
 22.04.2016, 23:43

Also Behördenbriefe nehme ich sehr ernst. Und ich hab da nix unbeantwortet gelassen... Wie gesagt ist von Dezember 2014, also haben sie vllt jetzt erst gemerkt (wie ich auch)

toomuchtrouble  23.04.2016, 06:59
@Babak123

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du gleich eine "letzte" Mahnung erhalten hast. Üblicherweise gibt es doch erst einmal einen Bescheid über eine Rückforderung, gegen den man/frau noch Einspruch einlegen kann.

5 Euro finde ich zu wenig. Biete Ihnen Ratenzahlung in Höhe von 20 € an und warte auf die Antwort.

Ach ja, entsprechenden Einkommensnachweis/ Ausbildung beifügen.

Minimum wird 15-20euro sein aber das entscheiden die.  Jedenfalls kann man Raten vereinbaren. Aber was ich mich wundere ist du hattest doch bestimmt rine Zahlungsaufforderung vom Jobcenter erhalten warum hast du fa nicht schon bezahlt? 

Babak123 
Fragesteller
 22.04.2016, 23:44

Nee, die haben jetzt wohl irgendwas komisch berechnet aber stimmt schon. Nur halt schon paar Monate her, aber jut. Schulden sind Schulden