Betrugsmasche bei Universum Inkasso?

4 Antworten

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  1. Schritt: Wie beim Link von pmhlpb beschrieben zur Polizei und Strafanzeige und Strafantrag wegen Verdacht des Betrugs erstatten.
  2. Schritt: Das Aufsichtsgericht ausfindig machen (www.rechtsdienstleistungsregister.de) und dort Beschwerde einreichen, dass wesentliche Punkte des §11a RDG nicht im Inkassoschreiben enthalten waren und dass sogar auf Nachfrage zu den Details der Hauptforderung (Vertragsschluss etc.) keine Reaktion kam. Daher möge das Gericht ein empfindliches Bußgeld aussprechen oder dem Inkasso direkt die Lizenz entziehen. Auch kann man sich beschweren, dass die keine Vollmacht vorgelegt haben.

So eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht kostet nichts und das Inkasso windet sich mit wilden Ausreden, nur um nicht auf den Deckel zu bekommen. Je öfter sich Leute dort beschweren, desto eher passiert dort mal etwas.

Gerade der zweite Schritt ist relativ elegant, um Infos zu bekommen ohne dass man noch weiter das Inkasso kontaktieren muss. Denn die müssen dann auf die Anfrage des Gerichts mit einer Stellungnahme reagieren und da dann ausführlich begründen, warum sie dir nicht geantwortet haben, wie die Forderung zustande kommt, wie der Werdegang ist usw.

Coxel 
Fragesteller
 28.11.2014, 17:17

Danke, das war genau das, was ich gerne in Erfahrung bringen wollte.

Guten Tag Coxel,

unsere Schreiben enthalten immer ein Aktenzeichen, auf das man sich beziehen kann. Rückfragen kann man auch per E-Mail (siehe "Schuldnerservice" auf der rechten Seite unserer Internetpräsenz) durchführen.

Wenn das Aktenzeichen fehlt, handelt es sich tatsächlich um eine Täuschung, allerdings nicht von Universum Inkasso. Aber auch dann würden wir darum bitten, uns den Brief zur Verfügung zu stellen. Im Internet kursieren immer wieder angebliche Briefe von uns, wobei die Kontoverbindung dann nicht zu unseren Bankverbindungen gehört. Wir bringen solche Betrugsmaschen, insbesondere, wenn es unser Unternehmen betrifft, zur Anzeige.

Gibt es ein Aktenzeichen, so kurz den Sachverhalt schildern und "Selbstauskunft nach §34 BDSG" einfordern.

Alternativ kann man auch hier über gutefrage.net uns eine private Nachricht unter Angabe eines Aktenzeichens zukommen lassen. Wir überprüfen dann den Sachverhalt und geben zeitnah - meist innerhalb 3 Werktagen - Rückinformation.

MfG UGDatenschutz

Coxel 
Fragesteller
 28.11.2014, 17:28

Zunächst danke an UGDatenschutz, dass Sie 'sich kümmern' und eine Überprüfung anbieten. Da Absender, Telefon, Fax etc auf dem Schreiben alle mit den von Universum Inkasso im Internet angegebenen Daten übereinstimmen, sehe ich keinen Grund, die Echtheit des Schreiben zu bezweifeln. Weiter ist ein Az angegeben. Unter Angabe eben dieses Aktenzeichens 31666336 wurde am 3.11.14 um 8:48 Uhr per Fax um nähere Angaben gebeten. Diese Anfrage wurde trotz Fristsetzung 10.11.14 bis heute (28.11.14) nicht beantwortet. Das alles sieht mir gar nicht danach aus, dass Universum Inkasso selbst Opfer eines Betrügers geworden wäre.

UGDatenschutz  01.12.2014, 10:14
@Coxel

Guten Tag Coxel,

ich habe den Vorgang gefunden und unseren Fachbereich auf die offene Bearbeitung hingewiesen. Ich denke, Sie werden nun zeitnah eine Antwort erhalten.

Parallel übersende ich Ihnen per Post eine Selbstauskunft nach §34 Bundesdatenschtuzgesetz. Dort sind wesentliche Bestandteile zu der Forderung aufgelistet. Details jedoch bitte ich direkt mit den Sachbearbeitern abzustimmen.

MfG UGDatenschutz

Coxel 
Fragesteller
 10.01.2015, 16:15
@UGDatenschutz

Hier der aktuelle (10.1.2015) Stand in der Angelegenheit: Von Universum Inkasso wurden in der Tat zwei Schreiben übersandt. Danke an UG Datenschutz für ihr Engagement in der Sache! Die Auftraggeberin (DB Vertrieb GmbH) wurde laut Universum Inkasso um Aufklärung gebeten. DB Vertrieb hat sich allerdings bis heute nicht gemeldet und hat demzufolge auch nicht aufgeklärt, wo die angebliche Forderung her rührt.

Aus meiner Sicht gibt es folgenden Möglichkeiten:

1.) Die erste Möglichkeit wäre, dass Universum Inkasso Forderungen frei erfindet und dann einzutreiben versucht. Das scheint mir inzwischen sehr unwahrscheinlich. Die Firma würde dadurch ihre Zulassung und damit ihre Existenz riskieren. Und besonders sinnvoll wäre es ja auch nicht gerade, wenn eine Abteilung Forderungen erfindet, während die andere (UG Datenschutz) sich hilfreich um Aufklärung bemüht. Allerdings bleibt zu kritisieren, dass Universum Inkasso einerseits Forderungen mit knapper Terminsetzung geltend macht, andererseits Nachfragen dazu über Wochen nicht beantwortet. Das ist nicht akzeptabel.

2.) Die zweite Möglichkeit wäre, dass DB Vertrieb die Forderungen frei erfunden hätte. Auch wenn die bisher bei der Aufklärung nicht geholfen haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Quasibehörde so etwas macht.

3.) Bliebe als dritte und nach heutigen Stand wahrscheinlichste Möglichkeit, dass DB Vertrieb sich mit geklauten und gefälschten Identitätsdaten übers Ohr hat hauen lassen. Das allerdings wirft kein gutes Licht auf die Vertriebswege von DB Vertrieb. Wenn ich mir eine Fahrkarte im Netz kaufe, muss ich immer erst bezahlen, z. B. mit Kreditkarte, bevor ich die Fahrkarte bekomme. Warum lassen die sich also von andern mit gefälschten Daten so leicht rein legen? Vor allem frage ich mich, wieviel andere davon betroffen sind, dass ihnen von DB Vertrieb Leistungen in Rechnung gestellt werden, die (zumindest für sie) nie erbracht wurden?

Hallo,

(Kann ich diese Frage verwenden um auch eine zu stellen? Betrifft das gleiche Thema) Habe auch eine Mahnung erhalten (AZ: 20550995). Seltsam ist, dass "Letzte Mahnung" drauf steht, ich aber vorher nie etwas erhalten habe. Zudem steht lediglich der Betrag darauf (keine Firma, oder dgl.). Habe per Mail eine detailiertere Aufstellung gefordert. Wie kann man herausfinden ob das rechtens ist? Ich fürchte, das da keine Antwort kommt und würde gern zeitnah wissen was zu tun ist.

Danke.