was soll ich machen? INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG

6 Antworten

Wenn du tatsächlich nichts bestellt hast, dann ist das ein Trick des sogenannten Inkassounternehmens. Du hättest denen schreiben sollen, dass du nichts bestellt hast und nichts zahlen wirst. Da würden sie dir mit Gericht und Anwalt drohen. Du antwortest, dass du "dem gelassen entgegensehen" wirst, weil du nichts bestellt hast. Anzeige bei der Polizei gegen das Unternehmen ist ok. Anwalt brauchst du vorerst keinen, denn wenn das Inkassounternehmen genau weiß, dass du nicht zahlst und dass sie dich nicht einschüchtern können, werden sie die Finger davon lassen. Auf eine Gerichtsverhandlung lassen die sich nicht ein. Am besten, du hebst das Paket so wie du es bekommen hast auf, bis alles geklärt ist. Bei Blume 2000 sollte auf jeden Fall auch herauszufinden sein, wer den Auftrag gegeben hat.

terranova 
Fragesteller
 17.12.2014, 14:06

danke für die schnelle antwort und hilfe, jetzt bin ich etwas beruhigter

HeymM  17.12.2014, 14:11

Praktisch könnte das Inkassebüro doch im Namen des Fragstellers die Blumen bestellt haben. Dann könnte man nur über die ID-Nummer des PC´s feststellen ob es nun der Fragesteller war oder nicht, oder?

Wie sieht denn da die Beweislast aus, wenn die ID-Nummer des PC´s nicht festgestellt werden kann.

Denn Name und Anschrift des Fragestellers sind ja beim Blumenhändler online eingegangen.

Pfannkuchenlady  17.12.2014, 17:37
@HeymM

nicht darüber aufregen, gelassen bleiben, das müssen die erst einmal beweisen

mepeisen  17.12.2014, 17:55
@HeymM

PCs haben keine "ID-Nummer".

Du meinst vermutlich die IP-Adresse. Die gibt auch nur bedingt Rückschlüsse darauf, von welchem PC bzw. welchem Internetanschluss bestellt wurde. Diese Daten werden nur einige Tage aufgehoben. Allerdings sind IP-Adressen meist regional eingeteilt. Sprich: Man bekommt schon raus, ob es ein PC aus Hamburg, Berlin oder München war und könnte so ausschließen, dass es die TE war.

Aus der Zusendung unbesteller Waren entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zahlung.

Schriftverkehr mit irgendwelchen Inkassobüros ist in der Regel völlig sinnlos. Erst wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommt, sollte man unbedingt fristgemäß widersprechen, alles andere ist unnötiger Aufwand.

rneumann  17.12.2014, 13:52

Genau so gehts.

Der Widerspruch eines gerichtlichen Mahnbescheids hat zur Folge dass der Gläubiger (in diesem Fall das Inkassobüro) nun nachweisen muss das die Forderung berechtigt ist. Und wenn Du die Blumen nicht bestellt hast dann werden die es nicht dazu kommen lassen.

HeymM  17.12.2014, 14:06
@rneumann

Und was ist, wenn sie es tatsächlich auf seinen Namen bestellt haben?

Muss er dann nicht nachweisen, dass er nicht der Besteller war?

Rolf42  17.12.2014, 14:08
@HeymM
Muss er dann nicht nachweisen, dass er nicht der Besteller war?

Wie stellst du dir das vor?

Nein, der Gläubiger muss im Zweifelsfall nachweisen, dass seine Forderung berechtigt ist.

HeymM  17.12.2014, 14:12
@Rolf42

Die Blumen kamen doch von einem Blumenhändler.

Wer hat sie bestellt?

Rolf42  17.12.2014, 14:13
@HeymM

Der Lieferant bzw. das Inkassobüro.

HeymM  17.12.2014, 14:16
@Rolf42

Ah, jetzt verstehe ich. Die Blumen kamen nicht offiziell von einem Blumenhändler, sondern direkt vom Inkassobüro? Die dann abkassieren wollen?

Rolf42  17.12.2014, 14:19
@HeymM

Woher soll ich das wissen?

Möglicherweise hat das Inkassobüro dem Lieferanten die Forderung auch abgekauft und versucht sie jetzt einzutreiben - aber das sind nur Mutmaßungen.

PS: Ich sehe gerade, dass du deinen Kommentar (Frage nach dem Gläubiger) nach meiner Antwort noch einmal bearbeitet hast. So ergibt das jetzt natürlich keinen Sinn mehr.

terranova 
Fragesteller
 17.12.2014, 14:25
@HeymM

das vermute ich auch das inkasso dieses bestellt hat und jetzt versuchen diese zu kassieren

Rolf42  17.12.2014, 14:38
@Rolf42
Der Lieferant bzw. das Inkassobüro.

Diese Antwort bezog sich auf die Frage nach dem Gläubiger.

Darüber, wer die Bestellung veranlasst hat, habe ich nichts gesagt.

mepeisen  17.12.2014, 17:50
@terranova

Das kann dir egal sein. Solange dir niemand nachweisen kann, die Blumen bestellt zu haben, handelt es sich (wie vorher schon gesagt) um unverlangt bestellte Waren. Textvorschlag ans Inkasso (Einschreiben):

"Wertes Inkasso. Ich habe nichts bestellt. Unverlangt zugesandte Werbegeschenke muss ich auch nicht bezahlen. Ich habe zudem bereits Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Wenn Sie nicht aufhören, mich zu belästigen, erstatte ich gegen Sie Strafanzeige wegen Nötigung und beantrage beim Aufsichtsgericht den Entzug ihrer Lizenz. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Ich diskutiere nicht und weitere Bettelbriefe von Ihnen beantworte ich wie gesagt mit einer Strafanzeige. Im Übrigen liegt mir bis heute weder eine Angabe vor, wer der Besteller ist, noch eine Rechnung oder Mahnung."

Der Termin beim Rechtsanwalt ist eigentlich im jetzigen Stadium überflüssig.

terranova 
Fragesteller
 17.12.2014, 14:09

danke für die hilfe

Eine Verhandlung gibt es nur, wenn ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Das tun bei solchen Betrögen die Inkasssounternehmen nicht, da sie die Kosten scheuen.

Hey terranova,

bei solchen Maschen darfst du auf keinen Fall zahlen. Es werden weiter Mahnung kommen, aber dieses Unternehmen wird es niemals zur Verhandlung kommen lassen, weil sie wissen, dass sie nicht gewinnen können.

Ich hatte einen ähnlichen Fall, bei der ich online unbeabsichtigt einen Vertrag abschloss. Nach der zweiten Mahnung stellte ich einen Brief zusammen mit Gerichtsurteilen gegen solche Maschen und versendete ihn per EInschreiben. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.

Du kannst es aussitzen, dabei wirst du gewinnen. Oder du schreibst einen Widerspruch per Einschreiben, dann wirst du idR. auch nicht weiter genervt.

Gruß Talvien

Hast du mal versucht herauszubekommen, wer diese Blumensendung in Auftrag gegeben hat ?

Vielleicht wollte dir da jemand eine Freude machen ?

Und die Inkasso Sache hat da gar nichts mit zu tun ?

rneumann  17.12.2014, 13:50

Schöne Freude wenn der Empfänger und nicht der Auftraggeber bezahlen soll. Da hat er ja noch Glück dass es nur ein paar Blumen sind und nicht ein Luxusauto.

Strolchi2014  17.12.2014, 13:51
@rneumann

Irgendjemand muss es ja in Auftrag gegeben haben, den gilt es zu ermitteln.

rneumann  17.12.2014, 14:10
@Strolchi2014

Nö. Wenn ich nicht bestellt hab muss ich garnix - und schon überhaupt nicht bezahlen. Egal ob ich Lieferung angenommen habe oder nicht.

terranova 
Fragesteller
 17.12.2014, 14:31

ich habe von blume2000 und von inkasso becker schon versucht woher der auftrag kommt. und auf welche email es kommt und auch unter welche telefon nummer. die wollten mir keine auskunft geben. komisch war auch das ich von blume2ooo keine mahnbescheide per post bekommen habe. blumen und dann inkasso

mepeisen  17.12.2014, 17:51
@terranova

Das funktioniert so dann vermutlich sowieso nicht. Ohne Rechnung und Mahnung kannst du gar nicht in Verzug geraten.

Du könntest sogar direkt schon das Inkasso beim zuständigen Aufsichtsgericht anzeigen (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Wegen Verstoß gegen §11a RDG. Auf Verlangen müssen die dir nämlich wesentliche Umstände des Vertragsschlusses (wann, von wem usw.) mitteilen. Insofern: Einschreiben ans Aufsichtsgericht, es möge bitte dem Inkasso die Lizenz entziehen oder ein saftiges Bußgeld aussprechen, weil die gegen Gesetze verstoßen. Dem Aufsichtsgericht kann man auch mal schreiben "Vermutlich haben die sogar selbst die Bestellung aufgegeben, um abzukassieren, weil ich nie eine Rechnung oder Mahnung gesehen habe."