Inkasso Becker RA Claudia Wendel seriös?

2 Antworten

Frage: Wie lange ist es her, dass du diesen "Neustellungsantrag" erhalten hast?

Normalerweise ist so etwas verfahrenstechnisch unmöglich. Würde auch sagen, dass sich hier ggf. ein Gespräch mit einem Anwalt lohnt um die Forderung abzuwehren.

Wer ist Gläubiger der Forderung?

An den kann, das was im Titel steht schuldbefreiend gezahlt werden. Ggf. sind noch Zinsen der letzten 3 Kalenderjahre fällig.

Ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid können nicht öffentlich zugestellt werden. Evtl. lohnt hier das Gespräch mit einem Anwalt.