Inkasso Becker nach 15 Jahren wieder alte Forderung, mit Anwalt, was tun?

12 Antworten

Lass dich nicht ausbluffen. Da probiert man einfach ein paar Hundert Euros zu lukrieren. Ich entnehme der Seite: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/

Die einfachste Möglichkeit, ein unseriöses Inkassounternehmen zu identifizieren ist die, einen Widerspruch gegen eine ungerechtfertigte Mahnung bzw. Forderung zu verfassen und das Inkassobüro um eine Stellungnahme zu bitten. Tragen Sie deutlich vor, dass Sie nicht zahlen werden, und begründen Sie Ihre Zahlungsverweigerung (bereits bezahlt, verjährt) so ausführlich wie möglich. Verlangen Sie eine Klarstellung des Sachverhalts.

Handelt es sich um ein seriöses Inkassounternehmen, so wird es sich um Ihren Zahlungswiderspruch kümmern und den Auftraggeber um eine Stellungnahme und Klarstellung bitten. Diese wird durch das Inkassounternehmen an Sie weitergeleitet. Spätestens hieraus sollte sich klar und deutlich zeigen, warum das beauftragende Unternehmen angeblich eine Forderung gegen Sie hat, und wie es das Zustandekommen jener Forderung begründet. Handelt es sich um ein seriöses Inkassobüro, so wird es Ihnen diese Stellungnahme zukommen lassen und Sie ebenfalls um erneute Stellungnahme bitten. Handelt es sich jedoch um ein unseriöses Inkassounternehmen, so wird es Ihren Wunsch auf Klarstellung einfach ignorieren und Ihnen lediglich eine weitere Zahlungsaufforderung zukommen lassen.

Unseriöse Inkassounternehmen erkennt man darüber hinaus auch daran, dass sie in ihren Zahlungsaufforderungen zweifelhafte Drohungen aussprechen und hierdurch den vermeintlichen Schuldner einschüchtern möchten.

Gedroht wird beispielsweise mit einem Schufa-Eintrag, der Kontopfändung, Lohnpfändung, Beauftragung eines Gerichtsvollziehers etc. All diese Maßnahmen sind rechtlich haltlos und dürften im Zweifelsfall überhaupt nicht durchgeführt werden.

Also mach deinen Widerspruch mit Hinweis auf die Verjährung und geleisteten Bezahlung der Forderung und das war es dann. Einer gerichtlichen Forderung (die es nicht geben wird) kannst du ruhig ins Auge blicken.

Das musst du nicht sehr ernst nehmen.

Die haben verschludert, die Rücknahme zu protokollieren. Irgendein Schlaubischlumpf hat jetzt alte Bücher auf der Suche nach alten Forderungen durchgewälzt.

Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll:

Mit Kündigung entstand der Herausgabeanspruch an den Fernseher bzw. ein monetärer Entschädigungsanspruch. Der ist nach drei Jahren Verjährt, du könntest dich auf Verjährung berufen.

Wenn du den Fernseher immernoch hättest, dann wäre er über zehn Jahre in deinem Besitz, in denen der Eigentümer NIE die Herausgabe gefordert hat. Nach zehn Jahren hättest du den Fernseher ersessen.

Kein Gericht Deutschlands würde von einem Verbraucher erwarten, Belege 15 Jahre lang aufzubewahren. Zumal selbst ordentliche Kaufleute fast alles nach zehn Jahren schreddern!

Meine Meinung: Teil denen mit, dass du das Teil seinerzeit hast abholen lassen und die sollen dich mit so altem Kram nicht belästigen. Das ist denen vermutlich selber peinlich.

Bevor du dir unnötig den Kopf zerbrichst, gehe zum Anwalt und schildere ihm alles. Er wird schon wissen, was als nächstes zu tun ist und, ob du überhaupt aktiv werden musst. Mit einer Forderung erst nach 15 Jahren zu kommen, ist schon etwas seltsam.

JotEs  22.08.2013, 12:15

Die Konsultation eines Anwaltes braucht frühestens dann in Erwägung gezogen zu werden, wenn tatsächlich Klage erhoben wird, was in den seltensten derart gelagerten Fällen geschieht. Bis dahin kommt man auch ohne Anwalt gut klar. Man muss einfach nur die Forderung zurückweisen (ohne Begründung und ohne Gefasel) und sich hilfsweise auf den Eintritt der Verjährung berufen.

Solltest damit zu einem Anwalt gehen, evtl. ist die Forderung sowieso verjährt. Du kannst Dir bei deinem Amtsgericht einen Erstberatungsschein holen. Ruf da mal an.

skywalkermail 
Fragesteller
 22.08.2013, 09:31

Auch ein sehr guter Tipp, vielen Dank !

Ich weiss noch nicht was ich machen soll. Aber ich werde mich beraten lassen ich werde beim Amtsgericht wegen Prozesskostenhilfe fragen ich werde die Forderung nicht anerkennen und versuchen mich nicht einschüchtern zu lassen von Andeutungen und Drohungen

Irgendwas muss ich tun

Ich hab schon richtig Angst das hier zu erwähnen aber da ich den TV ja wirklich schon in den 90ern zurückgegeben hatte und die Sache für mich Lichtjahre Weit in der Vergangenheit lag habe ich mal Post von einer Firma telerent weggeschmissen ich dachte das sei Werbung !

Erst jetzt wo die Firma Inkasseo Becker nach SO vielen Jahren wieder schreibt, und eine Anwältin mir droht, werde ich wieder nervös.

Ich glaube, ich werde der Anwältin schreiben dass die Forderung von mir nicht anerkannt wird dass ich aber gerne noch einmal IHRE Unterlagen zu dem Thema hätte betreffend die Forderung und dass ich mich beraten lassen möchte

Gut ?

FlyingCarpet  22.08.2013, 13:25
@skywalkermail

Schreiben solltest Du sowieso, alles ablehnen und selbst mit dem Anwalt drohen. Per Einschreiben schicken. Viel Erfolg!!!

DIe kommen jetzt nach 15 Jahren und drohen mit Vollstreckungsmaßnahmen. Nun, den Titel sollen sie dir erst mal zeigen. Sie werden keinen haben. Damit ist die Sache verjährt, Klappe zu, Affe tot.

Außerdem hast du mit deinem Einkommen eh keine pfändbaren Bezüge. Also lehn dich entspannt zurück und frag die nach dem Titel. Natürlich immer zusammen mit dem Hinweis, dass die Forderungen unberechtigt sind, nicht dass die aus irgendeinem Satz noch ein Schuldeingeständnis herauslesen. Das sollte dir nicht passieren!