Kann die Forderung an BAUR gezahlt werden oder muss es an INKASSO?

6 Antworten

Sie hatte ihre Chance und hat diese nicht genutzt. Daher hat Baur den Vorgang an das Inkassobüro abgebeben.

D.h. sie muss die Forderung plus Gebühren bezahlen und zwar an das Inkassobüro. Baur hat damit nichts mehr zu tun.

Sie sollte bei denen um Ratenzahlung bitten. Sollten die sich drauf einlassen, dann muss sie regelmäßig überweisen. Fällt auch nur eine Rate aus, dann platzt die Vereinbarung und es wird die gesamte Summe auf einmal fällig.

Zahlt sie dann noch immer nicht, dann wird früher oder später der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, der natürlich auch Gebühren verlangen wird. Es wird also immer teurer werden.

Inkasso kosten sind ja ok aber die extra Gebühren die verlangt werden wenn man diesen Ratenzahlungsplan unterschreibt?

An Inkassobüro abgegeben = Keine schuldbefreiende Zahlung mehr an Baur möglich! (also sie kann SCHON zahlen wenn sie will, das wird ihr aber null angerechnet und verringert ihre Schuld nicht)

"das bei diesem Schuldnerplan höhere Kosten drauf sind also nicht nur das was Baur verlangt. Geht das denn ?"

Ach ne, natürlich geht das...Ob Ratenzahlung geht muss sie mit denen vereinbaren, das machen die aber nicht Kost oder Zinsfrei!

Wenn sie soweit in Verzug ist, dass nun ein Inkassobüro involviert ist, muss sie auch diese Kosten tragen.

Wenn Baur den Fall schon an ein Inkassounternehmen abgegeben hat dann sind Zahlungen an Baur zwecklos. Der Fall muss dann mit dem Inkassoheinz abgewickelt werden. Zur Sicherheit kannst du, oder deine Cousine ja mal bei Baur nachfragen, was allerdings sinnlos sein sollte.