Pfändungs- und Überweisungsbeschluß? Von Inkasso Becker Wuppertal?

6 Antworten

Halte dich an das, was Kevin schreibt. Sprich: Sachaufklärung. Ganz schnelle Variante wäre, wenn du bei deiner Bank mal den PfÜB einsiehst und sollte es sich um eine Personenverwechslung handeln (falsche Adresse), dann deine Bank auffordern unverzüglich das Konto wieder freizugeben, weil du nicht der richtige Schuldner bist.

Wenn aber die Adresse richtig ist, dann geht es erst mal um dich. Dann wie Kevin schreibt, mal beim Gericht nachhorchen, wie das sein kann, obwohl du nie Post in der Sache bekommen hast.

Wichtig: Sobald du den Titel das erste mal zu Gesicht bekommst, laufen die 14 Tage Einspruchsfrist los. Danach ist vorbei mit Einsprüchen.

- In dem Brief muss ja stehen, um welche Forderung es geht.

  • Trifft die Forderung zu, also gibt es eine Rechnung o.ä., die Du nicht bezahlt hast?
  • Es ist ungewöhnlich, dass Deine Bank Dir so etwss zustellt. Geht es um offene Forderungen der Bank, die diese an Dich abgetreteten hat?
FordPrefect  17.07.2017, 13:57

Es ist ungewöhnlich, dass Deine Bank Dir so etwss zustellt.

Nein, das ist der Normalfall.

Geht es um offene Forderungen der Bank, die diese an Dich abgetreteten hat?

Die Bank erhält als Drittschulder den PfÜB einen bis zwei Tage vor dem Schuldner, um diesen daran zu hindern, die Vollstreckung zu vereiteln. Die Bank ist hier nach ZPO zur Pfändung gesetzlich verpflichtet; mit Schulden *bei* der Bank hat das nichts zu tun.

Konto auf P-Konto umstellen und das Aktenzeichen des Verfahrens suchen.

Dann das zuständige Gericht anschreiben und um Zusendung der Zustellungsurkunden des Mahn- und Vollstreckungsbescheids bitten.

den beschluss muss das gericht erlassen haben (erst kam ein mahnbescheid - dann ein vollstreckungsbescheid). und da kam vorher einiges an post. du musst doch auch wissen wo du schulden gemacht hast

mepeisen  18.07.2017, 07:43

Oder es ist eine Personenverwechslung oder eine alte Adresse im Spiel, wenn es all das nicht gab. wer weiß. Im grunde zuerst Sachaufklärung betreiben, so wie Kevin es schreibt.

Ein PfÜB ist der letzte Schritt in einem langwirigen Verfahren.

Du hast zuvor erhalten

- Rechnungen

- Mahnungen

- einen Mahnbescheid mit Widerspruchsvorlage

- einen Vollstreckungsbescheid mit Vorlage

und alles konsequent ignoriert. Nun hat das Inkasso gegen dich einen sofort und 30 Jahre lang vollstreckbaren Titel, und bei deiner Bank eben jenen PfÜB eingereicht. Klasse Leistung.

-> Zur Bank und Konto auf P-Konto umstellen lassen. Anschließend (siehe Antwort von @kevin1905) beim Mahngericht die entsprechenden Urkunden anfordern.

Annabell2014  17.07.2017, 14:00

Mir wirklich passiert: Ich will Geld am Automaten holen... Karte geht nicht, also der nächste... auch nichts! Hmm... Versucht Überweisungen zu machen, ging auch nicht. Also Anruf bei der Bank - Konto gepfändet... Gläubiger der MDR (GEZ). Hab mit denen gar nichts zu tun, aber helfen konnten mir die Mitarbeiter nicht. Pfändungsbeschluss sollte mir zugehen. Also Anruf beim MDR. Verwechslung der Bank! Namen identisch und das wars... Sowas solle es auch geben, aber vermute du hast mit deiner Aufzählung recht.

mepeisen  18.07.2017, 07:48
@Annabell2014

Normalerweise darf es das nicht geben, denn die Schuldner-Adresse steht auf dem PfÜB und somit hat jemand kräftig gepennt bei der Bank. Sollte einem bei einer solchen Verwechslung ein finanzieller Nachteil entstanden sein, müsste allerdings derjenige, der für die Verwechslung verantwortlich ist, haften.