Ich wurde in der Probezeit - Wegen meiner Krankheit gekündigt! Was kann ich tun?

12 Antworten

  1. Schriftliche Kündigung abwarten
  2. Ab zum Anwalt
  3. Kündigungsschutzklage einreichen

Übel ist, dass das wärend der Probezeit passiert .. aber nach der Schilderung und wenn das mit den Überstunden STIMMT ... reibt sich der Anwalt die Hände.

BURN OUT nach so kurzer Zeit ist aber etwas SEHR ungewöhnlich ... da die Probezeiten gesetzlich nie wirklich lange gelten, würde ich fast ahnen, dass Du vorher auch schon "psychisch angeschlagen" warst???

Ich will Dir da nix unterstellen - wirklich nicht - aber hast Du Dir mit dem neuen Job vielleicht selbst etwas zuviel zugemutet?

Egal - wenn Dir der Job wichtig ist - und wenn Du sicher bist, dass Du nach einer Auszeit da wirklich dauerhaft und produktiv arbeiten kannst - dann hilft Dir nur den Weg zum Anwalt und zum Arbeitsgericht.

Alles andere musst Du mit Dir selbst ausmachen - denn bei ÜBERFORDERUNG musst Du Dich ernsthaft fragen, ob das der richtige Job war - oder ob eine andere Stelle ..mit weniger EINKOMMEN - aber auch mit weniger Belastung für Dich besser wäre.

In diesem Sinne - BURN OUT ist ein ernstes Problem - aber BITTE nie Ausrede für Überforderung.

Danke

Bine

stelari  01.03.2013, 05:53

Der Anwalt würde sich nur deshalb die Hände reiben, weil er ein Honorar verdienen wird ohne viel dafür tun zu müssen... eine Kündigungsschutzklage wäre kostenpflichtig weil unbegründet abzuweisen.

  1. die Kündigung war während der Probezeit = keine Chance
  2. innerhalb der ersten 6 Monate existiert kein Kündigungsschutz nach dem KSchG
  3. Kündigung wegen Krankheit ist grundsätzlich zulässig wenn auch mit hohen Anforderungen, aber während der Probezeit völlig unproblematisch
DerHans  01.03.2013, 18:50

Kündigungsschutzklage während der Probezeit. Da freut sich dann wenigstens der Anwalt. Der bekommt dann auf jeden Fall sein Geld.

Ich habe meine Kollegen sofort angerufen.

und erzählt weswegen Du krank bist??

Ich denke nicht, das Du eine Kündigung bei einer AUB bekommen hättest. Wenn allerdings die Diagnose im Betrieb rumgeht dann ist das schon wahrscheinlicher.

Es hat nix mit der Probezeit zu tun. Aber im ersten Halbjahr gibt es keinen Kündigungsschutz. Der AG kann das also so machen.

Kündigungsschutz besteht nach § 1 Abs. 1 erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Das ist auch unabhängig von einer Probezeit.

Innerhalb der Probezeit können beide Seiten mit einer (meist) verkürzten Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen kündigen.

Es hat einen Grund, warum bei der AU-Bescheinigung für den AG keine Diagnose steht. Es geht den AG nichts an.

Wie Maximilian112 schon schrieb, Dein AG wird nun, da er sehr wahrscheinlich den Grund für Deine Arbeitsunfähigkeit kennt, befürchten, dass Du für längere Zeit ausfällst. Das Einzige was Du aus dieser Situation mitnehmen kannst ist m.E. dass Du in Zukunft auch Kollegen nicht alles erzählst.

Diese hätten auch ohne Deinen Anruf erfahren dass Du krank bist. Man muss dem AG rechtzeitig über das krankheitsbedingte Fehlen Bescheid geben, damit dieser reagieren kann und pünktlich die AU-Bescheinigung schicken. Mehr nicht.

Wenn die Firma wegen der Krankheit kündigen würde, hättest du eine Handhabe. Das werden sie aber nicht tun. Während der probezeit ist die Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich.

Burn Out ist natürlich für eine Firma eine vage Sache, bei der so schnell kein Ende abzusehen ist. Da hättest du es noch ein paar Wochen weiter "outburnen" lassen müssen.

In der Probezeit kann man ohne Grundangabe gekündigt werden. Wenn der Chef so unvorsichtig war einen Grund zu nennen und du hast Zeugen oder das aufenommen bzw. schriftlich kannst du am Arbeitsgericht damit gewinnen. Ansonsten ist eben Schluss. Ich finde diese lange Probezeit bei den meisten Berufen die normal gar nicht so eine lange Probezeit benötigen auch doof. Aber die Lobbyisten haben da wohl ganze Arbeit geleistet. In den meisten Berufen würde ich sagen eine Probezeit von 3 Wochen langt voll aus. Sie ist aber 6 Monate --- das grenzt an Ausbeutung. Es geht sogar so weit dass unter den Probezeitlern das ungeschriebene Gesetz herrscht keinen Urlaub zu nehmen und auch nicht sich krank schreiben lassen ... das ist doch Sklaventum. Das gehört abgeschaft. Des weiteren kommt folgendes vor. Arbeitgeber stellen dauernd Probezeitler ein und entlassen ihn nach spätestens 6 Monatn wieder, bis sie einen gefunden haben, der ohne zu murren unbezahlte Überstunden macht (also abstempelt er hätte weniger Stunden gemacht aber regelmäßig mehr macht). Das gehört doch abgestellt.