Schriftliche Bestätigung über die Beendigung der Probezeit vor Ablauf der 6 Monate?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das duerfte wohl so zu verstehen sein, dass der Arbeitgeber ab sofort auf die Anwendung der fuer die Probezeit gueltigen Kuendigungsfrist verzichtet und nun bereits die fuer nach Ablauf der Probezeit vereinbarte Frist fuer eine arbeitgeberseitige Kuendigung gilt.

Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz tritt aber dennoch erst mit Beginn des 7. Monats ein (sofern der Betrieb mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeiter beschaeftigt). Bis dahin kann der Arbeitgeber dir weiterhin fristgemaess kuendigen, ohne dass er dafuer einen berechtigten Grund benoetigt.

Alejandro1998  05.07.2021, 12:35

Wenn man sich den Arbeitsvertrag und das Schreiben dazu ansehen würde, denke ich , dass man eher zu der Gesamtauffassung kommen würde, dass damit nur das Ende der Probezeit zum vereinbarten Zeitpunkt bestätigt wird. Aus der Praxis ist eine Verkürzung von zwei Wochen unüblich

DerCaveman  05.07.2021, 12:45
@Alejandro1998

Darueber koennte man sich streiten, wenn es nun doch noch vor Beginn des 7. Monats zu einer arbeitgeberseitigen Kuendigung kommen sollte und es dann um die Frage geht, welche Kuendigungsfrist denn nun anzuwenden ist. Wenn aber 2 Wochen vor Ablauf der ersten 6 Monate ein solches Schreiben kommt, wird mit einer Kuendigung in den 2 Folgewochen wohl kaum noch zu rechnen sein.

Da hier aber bestaetigt wird, dass die Probezeit bereits erfolgreich bestanden wurde, halte ich es fuer ziemlich wahrscheinlich, dass der Arbeitgeber sich jetzt nicht mehr auf die verkuerzte Probezeitkuendigungsfrist berufen kann.

medmonk  05.07.2021, 12:55
@DerCaveman
Da hier aber bestaetigt wird, dass die Probezeit bereits erfolgreich bestanden wurde, halte ich es fuer ziemlich wahrscheinlich, dass der Arbeitgeber sich jetzt nicht mehr auf die verkuerzte Probezeitkuendigungsfrist berufen kann.

In dem Schreiben steht explizit vereinbarte Probezeit, und diese ist wiederum Bestandteil des Arbeitsvertrags – somit maßgebend. Alles andere wäre maximal eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers. Es ist zwar höchst unwahrscheinlich, das jetzt noch eine Kündigung oder ähnliches kommt. Es gelten jedoch weiterhin die beidseitig unterschriebenen Vertragsbedingungen.

DerCaveman  05.07.2021, 13:05
@medmonk

Nun, der Arbeitgeber erklaert, dass die vereinbarte Probezeit bereits erfolgreich bestanden wurde. Wie kann aber kann eine noch gar nicht abgelaufene vereinbarte Probezeit bereits bestanden worden sein, ohne dass der Arbeitgeber auf die Erfuellung der restlichen Laufzeit verzichtet? Er schreibt schliesslich explizit, dass die Probezeit bereits bestanden wurde und nicht dass er nach aktuellem Kenntnisstand mit einem erfolgreichen Bestehen rechne.

medmonk  05.07.2021, 13:14
@DerCaveman
Er schreibt schliesslich explizit, dass die Probezeit bereits bestanden wurde

Wieder unterschlägst du hier den Begriff "vereinbart(e)".

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Sie Ihre vereinbarte Probezeit erfolgreich bestanden haben und hoffen auf weitere gute Zusammenarbeit"

Wenn man "vereinbarte Probezeit" berücksichtigt, wird lediglich die Personalabteilung das Schreiben etwas verfrüht versendet haben. Gerade in größeren Unternehmen mit 1000+ Mitarbeitern nicht unüblich.

DerCaveman  05.07.2021, 13:26
@medmonk
Wieder unterschlägst du hier den Begriff "vereinbart(e)".

Weil ich ihn nicht endlos wiederholen wollte. Schliesslich stand er in beiden Saetzen davor und es ist somit klar, dass es um eine vereinbarte Probezeit geht, die bereits vor dem vereinbarten Ablauf bestanden wurde. Also wurde die vereinbarte Probezeit bestanden und wird es nicht erst irgendwann in der Zukunft sein.

schätze das ist für dich eine Sicherheit dass du weiter beschäftigt wirst.

das ist eine einseitige Willenserklärung - m.E. besteht der Vertrag mit Probezeit weiterhin, du kannst es dir noch überlegen. Ob du es dir nicht anders überlegst, bleibt dir überlassen.

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Sie Ihre vereinbarte Probezeit erfolgreich bestanden haben und hoffen auf weitere gute Zusammenarbeit"

In dem Schreiben bezieht man sich auf die "vereinbarte Probezeit", und genau diese steht in deinem Arbeitsvertrag. Ergo endet deine Probezeit erst dann. Wenn in dem Schreiben stehen würde "hiermit beenden wir vorzeitig die Probezeit", wäre es etwas anderes. Ansonsten gilt, dass was vertraglich vereinbart und unterschrieben wurde.

Ich vermute mal, dass man in der Personalabteilung das Schreiben etwas "vorschnell" verschickt hat. Letztendlich auch egal, in den zwei Wochen sollte eigentlich nichts mehr schiefgehen. Völlig gleich welches Datum nun zählt oder nicht. Ansonsten würde ich mich aber zuerst am Arbeitsvertrag orientieren.

Bakkadi 
Fragesteller
 05.07.2021, 13:00

Ich habe das Schreiben händisch von meiner Chefin ausgehändigt bekommen nicht postalisch. Spielt das überhaupt eine Rolle?

medmonk  05.07.2021, 13:04
@Bakkadi

Wie das Schreiben in deine Hände gelangt, ist eigentlich egal. Ich bekomme meine Lohnabrechnung und andere Papiere auch immer zwischen Tür und Angel von meinem Schichtleiter in die Hand gedrückt.

Das gilt mit Ende der vereinbarten Probezeit

Ja, der Arbeitgeber hat deine Probezeit beendet und möchte auf deine weitere Mitarbeit nicht verzichten.

medmonk  05.07.2021, 12:47
Ja, der Arbeitgeber hat deine Probezeit beendet

Die Probezeit wurde nicht beendet, sondern endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Das Schreiben wurde lediglich einige Tage zu früh versendet. Arbeitsrechtlich jedoch irrelevant, da der geschlossene Arbeitsvertrag maßgebend ist. Alles andere wäre eine einseitige Willenserklärung seitens des AG, die der Zustimmung bedarf.

DerCaveman  05.07.2021, 13:14
@medmonk
Alles andere wäre eine einseitige Willenserklärung seitens des AG, die der Zustimmung bedarf.

Wenn sie sich nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers auswirkt, bedarf sie dessen Zustimmung auch nicht. Der Arbeitgeber kann durchaus wirksam erklaeren: "Ich verzichte ab sofort auf Anwendung der verkuerzten Probezeitkuendigungsfrist und werde ggf. die fuer nach Ablauf der Probezeit vereinbarte Frist anwenden". Dafuer bedarf es nicht der Zustimmung des Arbeitnehmers (der dann selbst natuerlich weiterhin bis zum Ablauf der vereinbarten Probezeit mit der fuer diese vereinbarten Frist kuendigen kann).