In welchen Bundesländern ist das Ordnungsamt alles für PsychKG zuständig und in wie fern?
In welchen Bundesländern ist das Ordnungsamt alles für PsychKG zuständig und in wie fern? Meines Wissens nach ist in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz das Ordnungsamt (in Rheinland-Pfalz KVD) einzig und alleine zuständig für das PsychKG. In Baden-Württemberg weiß ich das Ordnungsamt ( in Baden-Württemberg Polizeibehörde) und Polizei beide dafür zuständig sind. In Hessen (wo es meist Stadtpolizei heißt), Sachsen (wo es Polizeibehörde heißt) und Bayern (wo es entweder KOD oder einfach nur Ordnungsdienst heißt) ist das Ordnungsamt meines Wissens nach auch gemeinsam mit der Polizei dafür zuständig. In Niedersachsen ist meines Wissens nach glaub nur die Polizei für zuständig. Und wer ist eigentlich für das PsychKG in Rheinland-Pfalz und NRW zuständig in Städten wo es kein Ordnungsamt gibt? Ist in diesen Städten dann die Polizei zuständig oder wie läuft das ab?
1 Antwort
Jede Kommune hat ein Ordnungsamt in NRW. Die einen mit einem gut ausgebauten Ordnungsdienst der auch im Schichtsystem arbeitet, die anderen weniger.
Entweder wird dann nach Dienstschluss die Bereitschaftsnummer bei der Polizei hinterlassen, die dann anruft, wenn eine PsychKG ansteht, oder jemand von der Feuerwehr ist ebenfalls dazu ermächtigt. Die Person ordnet dann die Einweisung an. Die Polizei übernimmt dann in Vollzugshilfe den Zwang.
Ansonsten übernimmt natürlich der Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde, die in NRW primär dafür zuständig ist. Die Polizei leistet wenn nur Vollzugshilfe.