wenn ich das bundesland wechsel ist dann mein gesetzlicher betreuer noch für mich zuständig?

2 Antworten

das hat nix mit dem bundesland zu tun; allerdings kann es sein, dass er das mandat niederlegt, wenn die räumliche trennung die betreuung zu schwierig werden lässt.. dann bestellt das gericht einen neuen...

Dein "gesetztlicher" Betreuer ("Vormund" früher) bleibt für Dich zuständig, das ist nicht vom Bundesland abhängig. Oder welche Art Betreuer meinst Du?