Zuständigkeit bei Lärmbelästigung. Ordnungsamt oder Polizei?

10 Antworten

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Auch wenn es nicht direkt zu verstehen ist ... es stimmt, die Polizei kann da nicht viel machen. Zielführen kann, wenn überhaupt, nur eine Anzeige beim Ordnungsamt sein (wenn die Hausverwaltung nicht hilft).

Grds. ist für Ruhestörungen (die eine Ordnungswidrigkeit darstellen können) das jeweilige Ordnungsamt zuständig. Außerhalb der "Öffnungszeiten" / Dienstzeiten des Ordnungsamtes ist die Polizei subsidiär zuständig. Aber: Nur bei Lärm durch Musik, Bohrmaschinen oder in vergleichbaren Situationen kann die Polizei tatsächlich etwas hilfreiches tun. Zunächst wird angedroht das lärmerzeugende Gerät sicherzustellen, wenn es nicht ruhiger wird .. und dann wird das Gerät notfalls auch mitgenommen, wenn die Ermahnung nicht hilft. Wenn die Lärmbelästigung nur durch ein zu lautes Gespräch kommt, kann die Polizei zwar auch zum Ermahnen vorbeikommen .. aber dann nur selten Folgemaßnahmen treffen (eine Ingewahrsamnahme ist in solchen Fällen oft nicht möglich). Dann ist also das Ordnungsamt zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit (man muss Anzeige erstatten und der Ruhestörer dann evtl. ein Bußgeld zahlen).

richtige Antwort. Aber auch bei verhaltensbedingtem Lärm kann die Polizei helfen, in dem sie einen Bericht mit den Feststellungen schreibt und an das Ordnungsamt schickt. Dann hat das O-Amt einen oder zwei unabhängigen Zeugen und kann einen Bußgeldbescheid erlassen. Ohne unabhängige Zeuge steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren würde eingestellt werden.

Also ist es auch sinnvoll die Polizei zu rufen....

@Geochelone
"Aussage gegen Aussage und das Verfahren würde eingestellt werden"

Dies ist kein zwingender Grund für die Einstellung des Verfahrens ... mal davon abgesehen, dass es sicherlich noch andere Nachbarn gibt, die zur Sache aussagen können.

ich habe eben hier einen anderen Beitrag erfragt.

http://www.gutefrage.net/frage/steinwolle-als-trittschall-an-decke#answer60225553

Vermieterin hat bereits reagiert. Hausverwaltung hat bereits reagiert.

Anwalt und Hausverwaltung sagen, dass wir Zeugen brauchen. Aber da ist das Problem. Die, die wir kennen sind berufstätig. Jetzt z. B. ist Ruhe oben, da niemand da ist. Und nachts um 3 Uhr will ich niemanden anrufen, dass der mal vorbei kommt, weil wir nen Zeugen brauchen.

Hallo. Wie hat sich das denn entwickelt? Würde mich mal interessieren.

Anzeige wegen Lärmbelästigung erstatten, dann kommt auch die Polizei ( zumindest in Hamburg )

Wir hatten auch so eine Nachbarin,wir haben die Polizei angerufen.wir haben gekämpft und den Vermieter geschieben,sie hat die fritlose Kündigung bekommen.

Ich würde wieder die Hausverwaltung einschalten. Der Vermieter muss die laute Mieterin schriftlich ermahnen, wenn es mündlich nicht fruchtet. Sammelt Unterschriften, wenn sich noch andere Mieter im Haus gestört fühlen und nervt Vermieter und Hausverwaltung mit Anrufen. Ich würde nachts die Polizei rufen, denn das Ordnungsamt erreichst du um die Uhrzeit ja nicht.

Die Hausverwaltung ist erst seit Oktober tätig. Vermieterin hat aus Altersgründen (über 70 J.) alles abgegeben. Und ich bin die Einzige bisher, die angerufen hat. Andere Mieter im Haus hören das Getrampel von ihr ja nicht und hören leider auch den Lärm nicht, der über uns im Wohnzimmer ist. Das habe ich alles schon erfragt.

@Lissi7474

Es ist egal, seit wann die Hausverwaltung tätig ist. Die Vermieterin kann ja bestätigen, dass sie diese Mieter schon mal mündlich um mehr Rücksichtnahme gebeten hat. Schade, dass sich sonst keiner belästigt fühlt. Auf jeden Fall würde ich die Hausverwaltung mit Telefonaten und Briefen terrorisieren, bis sie tätig werden! Viel Glück!