gemeldeter Wohnsitz bezüglich Steuererklärung
Guten Abend an alle,
ich möchte gerne wissen, ob ich bei folgendem Fall Probleme mit meiner nächsten Steuererklärung bekommen könnte: Wenn ich in Baden-Württemberg arbeite und bei meinem Arbeitgeber eine lokale Adresse vorübergehend angegeben habe, welche auch in meiner monatlichen Lohnabrechnung steht, ich aber noch in Rheinland-Pfalz gemeldet bin und auch meine Lohnsteuerkarte auf diese Adresse in RLP läuft, muss ich meine Steuererklärung an das Finanzamt in BW oder in RLP schicken? Und bekomme ich da Schwierigkeiten, weil die Adressen nicht identisch sind?? Kennt sich jemand hier aus?
Ich freue mich auf eine Antwort. :O)
4 Antworten
Aus § 19 Abgabenordnung:
Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält
Es ist also ganz egal wo Du gemeldet bist. Egal was Erstwohnsitz und was Zweitwohnsitz ist. Das Finanzamt interessiert sich auch nicht dafür, welche Anschrift Du bei Anderen angegeben hast.
meines wissens ist die ursprüngliche meldeadresse der bezug zur steuererhebung. deine derzeitige adresse ist sog. zweitwohnsitz und muß angegeben werden und wird auch dementsprechend steuerrechtlich bearbeitet.
Da, wo du mit dem ersten Wohnsitz gemeldet bist, musst du auch zu diesem Finanzamt, also RLP.
Nein, das Finanzamt interessiert sich nur für die tatsächlichen Verhältnisse, wo man gemeldet ist ist uninteressant.
Dann zahlst du eine Zweitwohnsitzsteuer. Wird eine teure Angelegenheit, zwei gemeldete Wohnungen zu haben.
Die ist bei Wohnungen nicht hoch.
Die Zweitwohnsitzsteuer wird nicht von allen Städten verlangt.