Darf das Ordnungsamt meine Tasche durchsuchen (Rheinland-Pfalz)?
Hallo Community, Ich schildere kurz meine Situation: Ich (m/15) war mit Freunden unterwegs auf einem Weinfest. Zwei meiner Freunde und ich hatten jeweils einen Rucksack dabei. Dann kamen mehrer Leute vom Ordnungsamt zu uns und wollten in unsere Taschen gucken. Da ich nicht wusste, welche Berichtigungen sie haben, habe ich sie reinsehen lassen. Ich finde es eigentlich unerhört, dass diese Leute einfach in meinem Privateigentum herum schnüffeln, und zwar ohne mein Einverständnis. Ach ja. Wir waren weder betrunken, noch auf Droge oder so. Wir haben uns ganz normal und unauffällig Verhalten. Bitte um Antwort, am besten mit Belegen. Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Guten Abend,
Zur Abwehr von Gefahren oder wenn der Verdacht einer Straftat besteht, kann das Ordnungsamt Kontrollen durchführen. Allerdings darf ohne Anlass nicht kontrolliert werden.
Darüber hinaus hätte wohl zuerst eine Personenkontrolle erfolgen sollen.
Das einfache Auffordern - ohne Grund - die Taschen zu öffnen und diese zu kontrollieren, lässt erheblich an der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zweifeln.
Als rechtliche Möglichkeit, welche keine Kosten auslöst, steht Ihnen die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten zu. Die Beschwerde kann bei der zuständigen Ordnungsbehörde eingereicht werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
KaterKarlo2016
Wenn du deinen Ausweis dabei hattest, auf keinen Fall!
...In Nordrhein-Westfalen beispielsweise regelt das Ordnungsbehördengesetz, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter den gleichen Voraussetzungen Personalien kontrollieren und feststellen dürfen wie Polizisten. Auch in anderen Landesgesetzen findet sich ein entsprechender Paragraph.
„Zur Abwehr von Gefahren oder wenn der Verdacht einer Straftat besteht, kann kontrolliert werden. Dann dürfen die Bürger angehalten und Personalausweise oder Reisepässe überprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Robert Hotstegs.
Und die Befugnisse reichen noch weiter: Hat jemand keinen Ausweis dabei und kann die Person auf andere Weise nicht identifiziert werden, ist auch eineDurchsuchung der Person und der mitgeführten Sachen möglich. Eine Einschränkung macht der Verwaltungsrechtsexperte allerdings: „Wie bei Polizisten gilt auch hier: ohne Anlass keine Kontrolle und erst recht keine Durchsuchung.“
Hättest dir von denen den Dienstausweis zeigen sollen, oder fragen sollen aus welchen Anlass die die Taschen durchsuchen.
Aber Nein ohne Grund dürfen die das nicht.
„Wie bei Polizisten gilt auch hier: ohne Anlass keine Kontrolle und erst recht keine Durchsuchung.“
Flughafen und Bahnhöfe ist klar. Bist du dir bei dem Volkfest sicher?
Das darf nur die Polizei.
Aber das ordnungsamt ruft die Polizei, wenn sie dich nicht kontrollieren dürfen.
Das darf je nach Bundesland auch das Ordnungsamt.
Blödsinn, da sich eine Kontrolle auch über die Örtlichkeit definieren kann! z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Volksfeste!