Steuerklasse 6 als Schüler?

3 Antworten

In der Regel wird ein Minijob über den Arbeitgeber mit den von ihm zu zahlenden Beiträgen zur Sozialversicherung pauschal mit 2 % versteuert.

Diese 2 % kann er dem Arbeitnehmer abziehen, wenn es entsprechend im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Hast du dem Arbeitgeber aber bei Vertragsabschluss deine Steuer-Ident-Nummer gegeben. Dann wird dir über "Elstam" nach Massgabe der persönlichen Lohnsteuerabzügen die Steuer berechnet.

Es kann aber auch sein, dass dir eine Pauschal-Steuer von 20 % berechnet wird.Wende dich deshalb aber an das zuständige Finanzamt.

Interessant wäre es, wenn du eine aktuelle Abrechnung hier einmal ohne die persönlichen Daten  reinstellen würdest.Dann kann man überprüfen, ob der AG irgenwo einen Fehler gemacht hat.



Ist die Lohnsumme zweier Minijobs > 450,- € im Monat, hören beide Jobs auf Minijobs zu sein und werden versicherungs- und steuerpflichtige Arbeitsverhältnisse (vgl. u.a. § 8 SGB IV).

Der zweite Minijob müsste zwingend in die Klasse VI.

Also guck, dass du in Summe bei maximal 450,- € landest und bestehe auf Pauschalbesteuerung ohne Steuerklasse.

Dann muss man dem Arbeitgeber die richtige Steuerklasse mitteilen.

soulpancake 
Fragesteller
 24.04.2016, 10:04

Wie meinst du ?

Bis jetzt hatte ich ja SK 1 aber mit dem Zweitjob ist es SK 6 und da wird so viel abgezogen dass es sich gar nicht loht einen Zweitjob zu haben..

ErsterSchnee  24.04.2016, 10:05
@soulpancake

Bei 450 Euro hast du gar keine Steuerklasse. Deine Freundin übrigens auch nicht...^^

wurzlsepp668  24.04.2016, 10:56
@ErsterSchnee

lt. Sachverhalt existiert noch ein WEITERER Minijob .....

und der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber mitteilen was er will

der Arbeitgeber HAT die Daten von Elstam zu verwenden

soulpancake 
Fragesteller
 24.04.2016, 11:50
@wurzlsepp668

Was genau meinst du mit mitteilen ? ^^