In Schule für aufs klo gehen zahlen?

24 Antworten

Zum rechtlichen Aspekt haben viele bereits gesagt: Es ist nicht erlaubt, Schülern zu verbieten, die Toilette aufzusuchen. Geld dafür zu verlangen, und dann auch nicht gerade wenig, ist ebenso fragwürdig, da sich das manche nicht leisten können werden.

Manchmal bleibt einem nichts anderes übrig, da man in den Pausen keine Zeit dafür findet. Man muss z.B. von Raum zu Raum wechseln, Gespräche mit den Lehrern führen, usw. Weiterhin ist es zumindest an meiner Schule häufig so, dass die Schlangen vor den Toiletten einfach zu lang sind und man so schnell mal 15 min warten muss , was den Rahmen der Pause sprengen könnte. Kommt man anschließend zu spät zum Unterricht, werden auch hier wieder Sanktionen verhängt.

Allerdings: Wird das Geld gesammelt und z.B. einem gemeinnützigen Zweck gespendet, finde ich persönlich die Idee gar nicht so schlecht, wenn auch ausbaubar.

Wahrscheinlich wollen eure Lehrer aber nur wissen, wer wirklich dringend muss und wer einfach keine Lust mehr auf den Unterricht hat.

Das ist verboten man darf dafür kein Geld verlangen außerdem musst dein Lehrer dich aufs Klo lassen weil es sonst Nötigung wäre das ist genauso wie mit dem Trinken allerdings verstehe ich es wenn man jede 2 Sekunden aufs Klo muss beziehungsweise jede 2 Sekunden irgendeine andere Person aber nein es ist nicht erlaubt

Für das Klo Geld zu verlangen kann ich verstehen, da die Schüler es ja sonst nicht gebacken kriegen dieses sauber zu halten.
Aber das es in der Pause kostenlos ist und nur im Unterricht was kostet verstehe ich nicht! Ist auch meiner Meinung nach nicht in Ordnung.

Ich würde nur etwas zahlen wenn dies eine generelle Regelung ist, also auch während der Pause, so würde ich aber einfach gehen ohne auch nur einen Cent zu zahlen!

Das ist mit Sicherheit illegal. Da freut sich ein Anwalt.

Toilettengang ist eine sehr basale Notwendigkeit. Das zu verweigern bzw so zu reglementieren ist ein Verstoß gegen Grundrechte.

Es ist verboten durch die Menschenrechtsordnung (Genfer Konvention) und Artikel 1 des Grundgesetzes es zählt zu deinen Grundbedürfnissen und die Schule darf es dir zu keiner Zeit in Rechnung stellen

Woelfin1  11.01.2019, 13:30

Komisch...auf jedem öffentlichen Klo muss man zahlen ....da muss ich auch mal mit der Genfer Konvention kommen

MartinDeeks  11.01.2019, 13:31
@Woelfin1

Da ist es was anderes da dies kein öffentlicher Ort ist den du indirekt finanziert hast

Woelfin1  11.01.2019, 13:35
@MartinDeeks

Es wird ja niemand gezwungen, während des Unterrichts zu gehen.

Von daher bleibt es jedem selber überlassen, wie er lernt, seine Blase zu kontrollieren.

DerHans  11.01.2019, 13:33

Gequirlter Blödsinn ist immer noch Blödsinn.

Was hat die Genfer Konvention mit den Schulklos zu tun?

Darüber bestimmt die Schulkonferenz durch Abstimmung.

MartinDeeks  11.01.2019, 13:35
@DerHans

In der Genfer Konventionen steht die Würde des Menschen ist unantastbar vor vier Jahren hat ein deutsches Gericht nach einem solchen Fall entschieden das dies auch für sowas gilt. Übrigens darf die Schulkonferenz zwar viel entscheiden jedoch nicht Dinge die vom Staat bestimmt wurden

Woelfin1  11.01.2019, 13:46
@MartinDeeks

Vor vier Jahren war ein ganz anderer Fall. Da wurde dem Schüler verboten, auf die Toilette zu gehen.

Hier wird es doch nicht verboten. Es steht jedem weiterhin frei, während des Unterricht zu gehen..... er muss halt dafür bezahlen... ist doch okay so.

MartinDeeks  11.01.2019, 13:47
@Woelfin1

das Minesterium für Bildung hat eine Erklärung danach abgegeben das es jedem Schüler frei zugänglich sein muss auf Toilette zu gehen

Woelfin1  11.01.2019, 13:49
@MartinDeeks

Ist es doch ... wo siehst du das Gegenteil?

Weder sind die Türen abgeschlossen noch sind die Schüler angekettet.

MartinDeeks  11.01.2019, 13:51
@Woelfin1

Das zählt dazu da die Schule generell von ihren Schülern sowas nicht verlangen darf!

Woelfin1  11.01.2019, 13:56
@MartinDeeks

Dann darf die Schule auch nicht verlangen, dass die Schüler Arbeitsmaterialien kaufen.

Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass das mit dem Elternbeirat abgestimmt ist ...und Gesetz hin oder her, die Eltern sind erziehungsberechtigt und wenn diese zustimmen ist es okay.