Dürfen Schulen zu solchen Maßnahmen greifen?


06.06.2022, 00:48

Vandale nicht Randale

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Nein 63%
Ja 26%
Manchmal 11%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Rechtlich gesehen ist das mehr als bedenklich, zumal es ein elementares Grundrecht ist, seine Notdurft ungehindert auf einer Toilette zu verrichten zu können. Um den Vandalismus in den Toilettenräumen einzudämmen müsste man eher zusehen das ein System eingeführt wird bei dem man nachverfolgen kann wer die Toilete wann aufgesucht hat. Beispielsweise durch eine "Toilettenliste" beim Lehrer oder einen Passierschein den der Lehrer dem Schüler aushändigt und das einträgt. Natürlich ist es verständlich das Vandalismus auf Schultoiletten eine unnötige Extrabelastung für die Putzfrauen und den Hausmeister ist, allerdings ist das eine ziemlich rabiate Maßnahme allen Schülern den Gang zur Toilette ausnahmslos zu beschränken und zudem rechtlich unzulässig.

Man sollte sich einmal als Schüler in die Lage der Lhrer versetzen - ob dann bessere Vorschläger herauskommen würden?!

Nein
Rekter 

Es heißt Rektor. Und nein, ein Toilettengang darf dir nicht verwehrt werden.

lcld1403 
Fragesteller
 06.06.2022, 00:49

Ich bearbeite es gleich

Ja

Darüber hinaus sollte nach jedem Toilettengang eine Inspektion der benutzten Zelle erfolgen, damit man die asozialen Drecksäcke sofort identifizieren kann. Dazu sollte ein entsprechender Bereitschaftsdienst unter den Schülern eingerichtet werden. Falls das nicht zum Erfolg führt, sollte eine Verpflichtung der Schüler zur Toilettenreinigung erfolgen. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler für die Beseitigung von Vandalismus in den Schulen zur Kasse gebeten wird.