In meiner Miete ist 1EBK enthalten. Der Herd ist seit 6 Mon.kaputt. Jetzt will der Vermieter eine neue EBK einbauen&die Miete erhöhen-ist das rechtens?

7 Antworten

Eine neue Einbauküche, wenn sie wirklich modernen Standards entspricht und die alte z. B. aus den 70er- oder 80er-Jahren war, ist auf jeden Fall eine Modernisierung.

Wenn bei der Gelegenheit vorhandene Geräte ersetzt werden durch neue, die sich in ihren Eigenschaften und Funktionen wesentlich von den bisherigen abheben, so fällt auch das unter Modernisierung. Wenn die alten Geräte beispielsweise Stromfresser erster Güte waren und nun laute A+++ oder A++ eingebaut werden, ist der Charakter der Modernisierung auf jeden Fall auch gegeben.

Nun könnte man sich noch auf den defekten Herd beziehen und argumentieren, dass sowieso ein neuer fällig war, weil der alte nicht mehr ging, dann wäre das die einzige Position, die man abziehen kann und wo ich als Vermieter auch einverstanden wäre.

Eine Modernisierung ist 3 Monate vorher anzukündigen mit der Angabe, um wieviel die Miete danach erhöht wird. Das wäre bei einer Küchenlieferung dann problemlos machbar, wenn zwischen Angebot, Bestellung und Lieferung mehr als 3 Monate vergehen. Ist der Zeitraum kürzer, kann ebenfalls eine Modernisierungsmieterhöhung vorgenommen werden, aber dann mit 9 Monaten Vorlaufzeit.

Um wieviel kann sich die Miete erhöhen?

Kosten der EBK zum Beispiel 5000,- € incl. Geräte

abzgl. 500 € für den Herd (Beispiel)

macht 4500 € davon 11 % pro Jahr = € 495 = pro Monat € 41,25.

§555b Sätze 1 bis 5 treffen bei einer neuen Einbauküche zu:

Es wird künftig Energie gespart

Es wird künftig Wasser gespart

Es wird der Gebrauchswert der Mietsache erhöht

Es wird der Wohnwert nachhaltig verbessert.

Anhand dieser Kriterien kannst du prüfen, ob die neue Küche diese auch erfüllt im Vergleich zur alten.

Da die EBK mitvermietet ist, ist für deren Gebrauchsfähigkeit, einschl. des Herdes der Vermieter verantwortlich. Eine Modernisierung ist nicht erkennbar, es sei den es wird eine hochmoderne und vor allem energiesparende neue Küche installiert. Dazu hätte es allerdings einer Modernisierungsvereinbarung bedurft.

Wenn du bei Beginn der Funktionsuntüchtigkeit des Herdes den Vermieter nachweisbar darüber informiert hast und er hat bisher nix unternommen, so darfst du auch jetzt noch rückwirkend die Bruttomiete angemessen mindern (bis 6 Monate, u, U. auch länger). Wenn keine Alternative (Kochplatte) bereitgestellt wurde, wäre die Minderung m. E. zwischen 5 und 10 % angemessen.


Wieso lässt du dir denn gefallen 6 Monate ohne Herd zu leben?

Wenn du eine Küche mit gemietet hast, ist das nur Ersatz und berechtigt nicht zur Mieterhöhung.

Tabaluga1961  06.07.2015, 16:44

es gibt doch meckes - wahrscheinlich wusste VM nichts davon

Hast du denn dem Vermieter mitgeteilt, dass der Herd kaputt ist? Ggf. hätte man deshalb die Miete mindern können.

ist das rechtens?

Nur in Ausnahmefällen. Wie wird denn die Mieterhöhung begründet? Rechtlich gesehen ist das keine Modernisierung.

Am Besten wendest Du Dich für diesen speziellen Fall an den Mieterverein. Die haben kompetente Anwälte.