miete nach 10 jahren erhöhen

5 Antworten

nun will der vermieter die kaltmiete erhöhen.ist das einfach so rechtens?

Ja.

habe mal gehört das bei alten mietverträgen ,dies kein bestand hat.

Da hst du etwas Falsches gehört: Nach den gesetzl. Bestimmungen des § 558 BGB kann der Vermieter jedes Jahr bis zur ortsüblichen Miete Erhöhung verlangen und nach 3 Monaten beanspruchen, sofern die Erhöhungen innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20% ausmachen: http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

G imager761

  1. Deine Freundin soll sich freuen, dass sie 10 Jahre lang die gleiche Miete hatte. Sie hat u. U. viel Geld gespart. Die Verbraucherpreise und auch allgemein die Einkommen sind in dieser Zeit ansonsten um ca. 15 bis 20 % gestiegen. Selbt bei einer Mieterhöhung in dieser Größenordnung jetzt auf einen Schlag hätte Deine Freundin viel Geld gespart.

  2. In München gab es vor einiger Zeit einen Prozess, wo ein Wohnungskäufer einen Voreigentümer auf Schadensersatz geklagt hat, weil dieser sehr lange Zeit die Miete nicht erhöht hatte und damit einen "Rückstand" verursachte, der so schnell nicht aufzuholen ist. Ist zwar ziemlich absurd, aber Eigentümer müssen auch auf so etwas schauen.

  3. Die geplanten Mietrechtsänderungen zwingen Vermieter jetzt geradezu, ihre Mieten zu erhöhen, um nicht später einen sehr großen Nachteil zu haben. Angenommen Deine Freundin zieht aus, könnte nach diesen Plänen der Vermieter nur eine um 10 % höhere neue Miete verlangen. Bei 10 Jahren ohne Erhöhung könnte das verglichen mit anderen Wohnungen ein großer Nachteil sein. Auch die Mieterhöhungsbremse die ggf. die Möglichkeit zur Erhöhung von 20 auf 15 Prozent innerhalb von 3 Jahren herab setzt, zwingt jetzt zum handeln.

Der Vermieter kann um die Zustimmung zu einer Erhöhung bitten. Die Freundin hat dann bis zu knapp 3 Monate Zeit, sich das zu überlegen. Stimmt sie nicht zu muss sie mit einer Klage auf Zustimmung rechnen, was bei diesen Voraussetzungen teuer werden könnte. Oder sie zieht aus. (Sonderkündigungsrecht)

Ob das Verlangen rechtens ist, hängt davon ab, ob die neue Miete innerhalb des vorgegebenen Rahmens eines qualifizierten Mietspiegels liegt oder ob der Vermieter 3 konkrete Vergleichsmieten benennen kann, die der neuen Miethöhe entsprechen.

Der Vermieter kann gem. § 558 BGB in einem Zeitraum von 3 Jahren die Miete max. um ingesamt 20% bzw. um 15% in Gegenden mit Mietbremse erhöhen, und zwar wenn er sich auf den Mietspiegel der Gemeinde/Stadt bezieht oder Deiner Freundin 3 Vergleichsmieten nennt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

habe mal gehört das bei alten mietverträgen ,dies kein bestand hat.

Falsch gehört.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Vermieter die Miete immer erhöhen.

Natürlich kann er die Miete erhöhen.... und nach 10 Jahren ist es sicher mal notwendig.

und nach 10 Jahren ist es sicher mal notwendig.

notwendig nicht, aber möglich ...