Neuer Herd bei Einbauküche in Mietwohnung?

8 Antworten

So einfach geht das leider nicht, da der Herd teilweise noch Funktionstüchtig ist. Auserdem muss im Mietvertrag vereinbart sein, das die Küche zum Mietobjekt gehört und dafür auch bezahlt wird. In vielen Wohnungen sind noch ältere Küchen (kostenlos), die dann nach und nach von den Mietern selbst ausgetauscht werden.

Nein, das darfst du nicht. Versuche es weiter ihn zu erreichen. Ein Backpofen ist nicht notwndig. Der Vermieter muss für eine Kochgelegenheit sorgen und nichtfür einen Ofen.

Ich weiß nicht von welcher Wohnsituation du ausgehst- in einem "Wohnklo mit Kochnische" gibt's sicher nur einen Zweiplattenherd, zu einer normalgroßen Zwei- bis Mehrzimmerwohnung mit Einbauküche dagegen gehört hierzulande auch ein Backofen.

@Valentine1903

Nein, ich gehe hatte noch nicht das Vergnügen in einem Wohnklo zu leben:-)

Auch dann, wenn ein Ofen vorhanden ist, ist der Mieter nicht verpflichtet, dieses in Stand zu halten, es sei denn, er ist speziell im Vertrag erwähnt. Der Vermieter muss eine Kochgelegenheit stellen, sofern der Mieter keine eigene mitbringt. Darunter versteht man eine Kochstelle. Das kann ein Einzelherd sein, aber auch eine elektrische Kochplatte. Auch dann, wenn du gerne einen Ofen hättest und es dir nicht passt keinen zu haben, der Vermieter ist nicht einfach so verpflichtet...

Antwort nicht korrekt. Bei einer erforderlichen Erneuerung, wenn irreparabel, muss ein gleichwertiger E-Herd bereitgestellt werden.

@albatros

... sofern die Einbauküche explizit als Mietgegenstand gilt - ja. Wenn sie einfach genutzt werden darf und nicht explizit Mietgegenstand ist - nein. Und das geht aus der Frage nicht hervor. Es steht, das eine Einbauküche enthalten ist, das bedeutet jedoch nicht, das sie Mietgegenstand ist, die auch Einfluss auf die Miethöhe hat.

Daas lass mal schön bleiben. Brief an den Vermieter mit ankündigung der Mietminderung, da der defekte Herd ihm gehört und er für alle vermietete Dinge zuständig ist. Setz im Brief eine Frist bis wann der neue Backofen drin sein muss.

Vorgelegtes Geld wirst du nicht wiedersehen. Da war vor kurzem mal ein Bericht über einen Mieter der die Heizung hat machen lassen, im Winter, da der Vermieter nicht´s gemacht hat. Die Kostn hat er nicht erdetzt bekommen.

Das ist leider meist so: wer die Musik bestellt, muss auch zahlen...

Dem Vermieter den Mangel (wie von anitari beschrieben) zur Kenntnis geben. Ab diesem Zeitpunkt wäre auch Mietminderung möglich (3 % von Bruttomiete). Davon wird natürlich die Unterhitze nicht funktionstüchtig. Deshalb dem Vermieter für die "Abstellung" des Mangels eine Frist von 2 Wochen geben. Dieser entscheidet, ob Reparatur oder Ersatz, bzw. wird der Fachhandwerker ihm eine Empfehlung geben. Auf alle Fälle ist die volle Funtionalität zu gewährleiste. Bei notwendigem Ersatz hast du Anspruch auf einen gleichwertigen und gleichartigen Herd. Die Kosten muss in jedem Fall der Vermieter tragen. Eine Repartur unter dem Limit wäre trotzdem keine Kleinreparatur. Es ist genau definiert, was darunter zählt. Nicht jede Reparatur ist eine Kleinreparatur. Kommt der Vermieter deiner Aufforderung nicht nach (das gleich mit ankündigen)kannst du selbst die Reparatur beauftragen und deren Kosten mit den nächsten Mieten aufrechnen. Falls nicht reparabel, würde ich vorsichtshalber zunächst das nochmals mit neuer Fristsetzung dem Vermieter zur Kenntnis geben. Kündige ihm bei erfolglosem Ablauf an, dass du ab Folgemonat bis zur Erledigung (neuer Herd) über 20% der Miete das Zurückbehaltungsrecht ausüben wirst, solang, bis der neue Herd da ist. Diese zurückbehaltene Miete musst du aber später nachzahlen, sobald die Sache erledigt ist.

Für eine konkrete Antwort müsste man wissen, was steht im MV hinsichtlich Kleinreparaturen. Weiter, der M sollte den VM per E+R anschreiben, das wg. Beweissicherung. Wenn nach Fristsetzung, aus Anschreiben hervorgehend nicht passiert kann der M einen Reparaturdienst beauftragen, den Schaden festzustellen und ggf. zu beheben. Erst danach lässt sich eine weiter/bessere Antwort geben.

Ich musste 15 € für Wackelkontaktbeseitigung in der mitgemieteten Waschmaschine selbst bezahlen.

Ich bin juristisch vorbelastet, kein Jurist, aber in Kenntnis des Mietrechtes mit neuester Rechtssprechung.

Diese Reparatur wäre im Sinne des Gesetzes gewiss keine Kleinreparatur und deshalb vom Vermieter zu bezahlen.