Herd kaputt (EBK)?

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Ist der Herd einer mitvermieteten EBK defekt, muss dieser Mangel unverzüglich dem Vermieter angezeigt werden. Aus Gründen der Nachweismöglichkeit per Einwurfeinschreiben. Stelle eine Frist von zwei Wochen zur Beseitigung des Mangels. Der Vermieter entscheidet bzw. prüft, ob reparabel oder Neuanschaffung (gleichwertig). Gerät der V. in Verzug, darfst du selbst den Fachmann beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Diese Option gleich in deiner Schadenanzeige auftun / ankündigen.

Eine wirksam vereinbarte Kleinreparaturklausel greift hier nicht.


wieso greift die kleinreparaturklausel hier nicht?

@preacster

wen es sich um Bedienelemente handeln würde, o.k.. Hier ist es verm. die Elektrik, auf diese hat der Mieter keinen Einfluss. Eine Reparatur könnte außerdem gut und gerne die Höchstgrenze übersteigen. Die Erneuerung ist keine Reparatur, anteilig darf der Mieter nicht belastet werden.

Die Geräte der Einbauküche sind Bestandteil eines separaten Mietvertrages. Die Klausel, dass der Mieter die Reparaturen der Geräte im Mietzeitraum zu bezahlen hat, ist nichtig, weil der Vermieter die Funktionsfähigkeit der Mietsache im Mietzeitraum aufrecht zu erhalten hat. Der Vermieter erhält schließlich vom Mieter auch die monatliche Miete für die Mietsache. Der separate Mietvertrag enthält vermutlich keine Kleinreparaturklausel, damit kann schon deshalb diese nicht greifen. Wird eine Reparatur des Herdes aufgrund eines Fehlers des Mieter nachgewiesen - Beweispflicht des Vermieters - dann haftet der Mieter und muss die Kosten übernehmen (oder seine Haftpflichtversicherung).

vielen dank gerhart, deine antwort brachte mich weiter und mein vermieter sieht es (bisher problemlos) ein. auch passende gesetztestexte aus dem BGB halfen bei meiner argumentation, die kaum nötig gewesen ist. ein küchentyp zur sichtung des schadens wird beauftragt.

Die Ursache ist (noch) unklar. Deshalb solltest Du vorsorglich Deiner Haftpflichtversicherung melden, dass evtl. Ansprüche an Dich gestellt werden.

Dann sollte ein Elektriker oder der Kundendienst beauftragt werden, um zu prüfen, was genau defekt ist. Falls eine Reparatur möglich ist, zu der evtl. etwas teurere Ersatzteile benötigt werden, solltest Du Dir einen Kostenvoranschlag geben lassen. Vielleicht ist es unmittelbar möglich, dass dann der Techniker direkt mit dem Vermieter telefoniert, um einerseits die Ursache zu erklären (falls möglich) und andererseits das ok für die Reparatur zu bekommen oder aber die Ablehnung.

Sollte der Vermieter dann der Meinung sein, dass Du die Reparatur bezahlen musst oder die Neuanschaffung, dann gibst Du seine Forderung an die Versicherung. Diese wird dann entweder den Schaden ausgleichen oder aber zurück weisen oder teilweise zurück weisen und dies dann auch ggf. rechtlich durchsetzen. (Auch dazu wäre sie dann verpflichtet. In diesem Sinne wirkt sie wie eine Rechtsschutzversicherung.)

meine haftpflicht greift nicht bei gemieteten, in der wohnung befindlichen beweglichen objekten und elektrogeräten.

@preacster

Es ist eher unwahrscheinlich, dass es Dein unmittelbares Verschulden ist, dass der Herd kaputt gegangen ist. Sollte es wider Erwarten doch sein, musst Du entweder die Reparatur bezahlen oder den Zeitwert des Gerätes. Geh dabei davon aus, dass der Zeitwert pro Jahr um 10 % vom Neupreis abgenommen hat, also nach 10 Jahren nichts mehr wert ist. Ist er z. B. 7 Jahre alt, wäre der Zeitwerde bei einem Herd, der neu 500 € gekostet hat, nur noch bei 150 €. Das wäre dann auch die Obergrenze für Dich, auch wenn er repariert wurde und die Reparatur mehr gekostet hat.

Die Klausel, dass Du für künftige Reparaturen aufkommen musst, ist unwirksam.

Vermieter versuchen immer wieder mal die Verantwortung für evtl. Defekte an Geräten auf die Mieter abzuwälzen. Das geht eigentlich nur, wenn der Vermieter die Geräte an den Mieter verkauft oder verschenkt. Ältere Einbauküchen in Mietwohnungen schenken wir unseren Mietern. Sie können dann damit machen, was sie wollen. Notfalls also auch komplett ausbauen oder entsorgen.

Gehen sie pfleglich mit den Geräten um und sind sie bei Auszug noch intakt, nehmen wir sie gerne auch wieder zurück, wenn den Leuten das Mitnehmen zu lästig ist.