In einem Journal veröffentlichen auf Basis von studentischen Arbeit aber Studenten nicht erwähnen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt als § 2 Geschützte Werke, und sie lassen sich auch nicht durch Eintragung als Patent schützen - höchstens die praktische technische Umsetzung einer Idee.

Urheberrechtlich geschützt sind laut § 2 Geschützte Werke aber "1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme", noch weiterhender dort:

Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme.

Ob deine Computerprogramme die nötige Schöpfungshöhe erreicht haben, um geschützt zu sein als Werk, das entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht, eventuell mit Hilfe von (teuren ;-) Gutachtern.

Wenn du dir schon mal sicher bist, dass dem so ist, lies zunächst dies da aus dem UrhG:

Interessant ist noch UrhG § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen, vor allem, wenn man als studentische Hilfskraft arbeitet - kaum aber, wenn man sein Werk unabhängig, etwa für eine eigenständige Hausarbeit geschaffen hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

Whywhy522161 
Fragesteller
 27.09.2021, 20:27

Herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Ich hoffe, dass ich bald geklärt habe. Bisher ist vieles noch leider ungewiss

Und was ist dabei rausgekommen 🤔