In einem Journal veröffentlichen auf Basis von studentischen Arbeit aber Studenten nicht erwähnen?
Ausgangslage: ich habe eine Arbeit an einer Uni geschrieben und dafür eine Note bekommen. Mein Betreuer hat die Idee und meinen Source Code übernommen und als eigene Idee in einem Journal veröffentlicht, ohne mich zu zitieren oder zu nennen. Was soll ich tun?
Ist die Arbeit sowie die Inhalte inkl. Code eigentlich nicht urheberrechtlich geschützt? Sollte er nicht zumindest mich zitieren oder erwähnen in seiner Publikation oder wird meine Arbeit als graue Literatur irrelevant?
2 Antworten
Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt als § 2 Geschützte Werke, und sie lassen sich auch nicht durch Eintragung als Patent schützen - höchstens die praktische technische Umsetzung einer Idee.
Urheberrechtlich geschützt sind laut § 2 Geschützte Werke aber "1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme", noch weiterhender dort:
Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme.
Ob deine Computerprogramme die nötige Schöpfungshöhe erreicht haben, um geschützt zu sein als Werk, das entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht, eventuell mit Hilfe von (teuren ;-) Gutachtern.
Wenn du dir schon mal sicher bist, dass dem so ist, lies zunächst dies da aus dem UrhG:
- § 8 Miturheber
- § 9 Urheber verbundener Werke
- § 13 Anerkennung der Urheberschaft
- Verwertungsrechte § 15 Allgemeines
- § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
- § 32 Angemessene Vergütung
- § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz plus § 97a Abmahnung
Interessant ist noch UrhG § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen, vor allem, wenn man als studentische Hilfskraft arbeitet - kaum aber, wenn man sein Werk unabhängig, etwa für eine eigenständige Hausarbeit geschaffen hat.
Gruß aus Berlin, Gerd
Herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Ich hoffe, dass ich bald geklärt habe. Bisher ist vieles noch leider ungewiss
Und was ist dabei rausgekommen 🤔