Spotify - als Musikverein veröffentlichen?

1 Antwort

Das Nachspielen von Musik fällt grundsätzlich unter das Urheberrecht, sodass diese Veröffentlichung in den meisten Fällen nicht erlaubt ist (§ 15 Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit § 2 Urheberrechtsgesetz).

Der Schutz durch das Urheberrecht entfällt bei Werken, deren Urheber seit über 70 Jahren verstorben ist (§ 64 Urheberrechtsgesetz).

Es gibt grundsätzlich zwei Formen, wie diese Verwendung zustande kommt:

  1. Der Urheber hat den Künstlern ein Nutzungsrecht bzw. eine Lizenz zur Veröffentlichung gegeben, sodass das Cover bei Spotify erscheinen darf. In den meisten Fällen wird hierfür eine Gegenleistung verlangt.
  2. Das Urheberrecht wird ignoriert und beim Veröffentlichen auf Kulanz des Urhebers gehofft.

Nr. 1 ist legal, Nr. 2 nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung