Buch umschreiben und veröffentlichen?
Hallo zusammen,
ich hätte eine wichtige Frage.
Seit einiger Zeit bin ich dabei mir ein kleines Kindle Direct Publishing aufzubauen. Es ist auch bereits ein Buch in Bearbeitung, welches allerdings noch Zeit braucht.
Nun wollte ich allerdings um nebenbei etwas zu verdienen doch noch schnell ein Buch veröffentlichen. Ich hatte also die grandiose Idee ein Buch über eine bestimmte Hunderasse umzuschreiben und diese dann anschließend zu veröffentlichen. Mir ist die ganze Thematik klar, und bin mir auch darüber bewusst das nur unique Content sinnvoller Content ist. Das Buch das ich allerdings in Aussicht habe ist mit 5 Sternen auf Amazon bewertet, alledings auch nur durch 15 Rezensionen, ist aber trotzdem Platz 1 in der Liste. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das Buch innerhalb von einer oder zwei Wochen komplett umformulieren könnte, und anschließend auch durch verwandte und Kollegen mehr positive Rezensionen erreichen könnte. Somit sollte ich also auf Platz 1 ranken.
Mir ist klar das ich bei einem Buch dieser Art keine riesigen Einnahmen zu erwarten habe, allerdings wäre es wirklich so so einfach das es schon zu verlockend ist.
Wie seht ihr das ?
PS.: brauche hier wirklich keine Moralapostel!
5 Antworten
Der Gesetzgeber schreibt zu deinem Ansinnen in UrhG § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke:
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
An einem Werk können also nicht nur die Formulierungen geschützt sein im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, sondern auch die "Auswahl oder Anordnung der Elemente".
Aber auch schon durch § 2 sind "Sprachwerke, wie Schriftwerke" nicht nur aufgrund ihrer Formulierungen geschützt, sondern eben auch aufgrund des Aufbaus des Gesamtwerkes und der einzelnen Kapitel und manchmal gar der einzelnen Absätze - soweit diese "persönliche geistige Schöpfungen" darstellen, wie sowohl in § 2 Absatz als auch in § 4 Absatz 1 steht!
Ein Gericht hört sich dazu gerne einen Gutachter an, bevor es dich verurteilt wegen
UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
Daher sollte man zuvor selbst einen Gutachter bestellen, der das Zweit-Werk und das Erst-Werk anschaut und erklärt, ob es sich um einen Verstoß gegen UrhG § 15 Allgemeines handelt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Danke für dein fachkundiges Statement.
Das geht gar nicht und ist dazu noch strafbar, was wenn es jemand mit deiner Arbeit so machen würde.
Ich finde dein Ansinnen in höchstem Maße verwerflich!
Ich bin selbst Geisteswissenschaftlerin und ich würde niemals im Leben die geistige Arbeit anderer klauen und daraus Profit schlagen.
Mach ruhig...Die Strafe bringt dich ganz schnell auf den Boden der Tatsachen zurück. Und gerade weil du in einem Internetforum nachfragen musst, in dem du das ganze ankündigst, bezweifle ich ganz stark, dass du inteligent genug bist, um damit durchzukommen.
Nun, wenn Du Pech hast, fällt Dein Plagiat durch und am Ende hattest Du nur Arbeit. Auch denke ich, dass Interessierten es auffallen wird, denn Du schreibst ja kein neues Buch. Und mal eben schnell ... ja, sicher ...