Darf ich Fotos, die in iCloud waren/sind für meine Abschlussarbeit verwenden?
habe vor kurzem einen Ausschnitt der Nutzungsbedingungen von Apple iCloud gelesen, wo es heißt dass man mit der Nutzung des Dienstes, Apple das Recht an den Bildern gibt diese „zu nutzen, zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, öffentlich vorzuführen und abzubilden...“
nun stellt sich für mich die Frage, ob ich dann meine eigenen Bilder noch für eine wissenschaftliche Arbeit verwenden darf ohne bei Apple um Erlaubnis zu bitten...
bitte um Aufklärung der Rechtslage.
danke - Lg
5 Antworten
Du hast dem Unternehmen lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, kein ausschließliches. Also darfst du das Werk auch selbst weiterhin nutzen. Siehe UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten:
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. [...]
Gruß aus Berlin, Gerd
Danke !
Lies doch auch mal die zwei Sätze vor dem von dir zitierten. Dort steht doch ganz glasklar drin, dass Apple kein Eigentum an den Bildern beansprucht und die von dir zitierten Rechte nur benötigt, wenn du deine Bilder über ein Apple-Plattform öffentlich zeigen möchtest. Also bszw. Wenn du ein iCloud-Album öffentlich freigeben willst. Apple selbst verwendet deinen Bilder von sich aus gar nicht und hat mit den Nutzungsbedingungen auch nicht das Recht dazu.
Du bleibst natürlich weiter der Urheber der Bilder (Urheberrecht lässt sich sowieso nicht übertragen) und hast weiterhin alle Rechte an den Bilder.
Ja, denn es steht nicht darin, dass du das Recht am Bild an sich an Apple abgibst.
Wenn du die ordnungsgemäß mit Quellenangaben zitierst, ist das OK-
Deine eigenen Fotos sowieso.
Es sind ja seine eigenen Bilder. Er macht sich nur Sorgen wegen der Rechteabtretung die in den AGBs der Cloud verankert ist.
Es versteht sich doch von selbst, dass du selbst gemachte Fotos verwenden darfst. Sonst musst du ja gar nicht erst fotografieren
Danke für die Antworten bis jetzt! Das ist mir schon klar! Aber ich meine unter anderem such deswegen weil eine wissenschaftliche Arbeit „neues Erkenntnisse“ bringen soll - nun sind meine Fotos wohlmöglich schon im Internet bevor ich meine Arbeit abgebe und somit ist dann die Arbeit keine neue Erkenntnis mehr ... dann findet sich vielleicht ein Bild aus meiner Arbeit im Internet bei dem dabei steht dass Apple (auch) die Rechte daran hat... ?
Dann kannst du aber doch (hoffentlich) jederzeit belegen, dass du selbst dieses Bild gefertigt, und ins Netz gestellt hast.
Nur weil du jemand anderem dieses Recht gibst, verlierst du es selbst nicht. Du darfst die Bilder selbst so auch veröffentlichten usw.
was bedeutet mit „Quellenangabe“? Die Bilder wurden von mir aufgenommen und zeigen nichts dass jemand anderen gehört. Was soll ich dann da hinschreiben (Apple erwähnen ?)?