Gedichte veröffentlichen und urheberrechtlich schützen?

3 Antworten

Du solltest deinen Namen oder dein Pseudonym dazu schreiben. Dann greift UrhG § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft:

"(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."

Gruß aus Berlin, Gerd

Urheberrechtlichen Schutz muss man nicht beantragen. Sobald du etwas geschrieben und veröffentlicht hast, ist es urheberrechtlich geschützt.

Willst Du sie im Internet veröffentlichen oder im Print-Bereich?

Urheberrechtlich geschützt sind sie, sobald Du sie verfasst hast, sofern sie die geistige Schöpfungshöhe erreichen.

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