Doppelte Staatsbürgerschaft als Kind ?

1 Antwort

Wir müssen zwei Szenarien trennen:

Staatsbürgerschaft beantragen: Dies bedeutet, in einem Land einen formellen Antrag zu stellen, Staatsbürger dieses Landes zu werden. Dadurch verliert man i.d.R. immer seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft.

Staatsbürgerschaft durch Geburt: Viele Länder haben ein Abstammungsprinzip, wonach ein Kind eines Bürgers auch Staatsbürger wird. Z.B. ist das Kind eines Deutschen automatisch auch Deutscher. Wenn Du als Kind von zwei Personen geboren wirst, die unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben und beide dieser Staaten dieses Prinzip gesetzlich verankert haben, dann bist Du von Geburt an schon doppelter Staatsbürger und musst nichts beantragen. (Sofern keine Sonderregelungen greifen, die das Land gesetzlich festgelegt hat.) Ebenso musst Du dich nicht entscheiden. Diese Regelung betrifft die in Deutschland geborenen Kinder von türkischen Eltern und isf ein Sonderfall.

In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, so lange man diese passiv (z.B. durch Geburt) erhalten hat. Nicht erlaubt ist es, zur deutschen eine zweite Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Erkundige dich am besten beim Konsulat Ghanas, wie die Rechtslage ist. Es kann sein, dass Du schon Staatsbürger Ghanas bist.