Wenn ein Türkischer Bürger hier Harz 4 bekommt. Muss er Angaben zu seinem Besitz in der Türkei machen?

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Wenn ein Türkischer Bürger hier in Deutschland von Harz 4 lebt, in der Türkei aber ein Haus besitzt muss er dieses dann auch angeben?

Ja. Sämtliches Vermögen muss angegeben werden, dazu gehören auch Immobilien, egal ob sich diese im In- oder Ausland befinden. Das Jobcenter bzw. die ARGE muss dann prüfen, ob der Wert des Grundstücks den Freibetrag nicht übersteigt (min. 3.100 Euro, bzw. 150,- Euro pro vollendetem Lebensjahr, max. 9.750 Euro für jeden erwachsenen Hilfebedürftigen der Bedarfsgemeinschaft), ob es verwertbar ist und ob die Verwertung zumutbar ist. Überschreitet der Wert den Freibetrag, ist das Grundstück bzw. Haus verwertbar und ist die Verwertung zumutbar muss er es verkaufen, bevor er Leistungen erhält.

Wenn ja, was ist wenn er dieses verschweigt?

Das Jobcenter bzw. die ARGE stellt die Zahlungen der Leistungen gänzlich ein und erstattet bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Betruges. Das landet dann vor einem Gericht, welches dann über die Strafe zu entscheiden hat. Der Betrug wird nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, darüber hinaus muss er bereits erhaltene Leistungen mit marktüblichen Zinsen zurückzahlen.

Dann passiert genau dasselbe wie bei einem deutschen Bürger, der ALG II (Hartz IV) beantragt und seine Immobilie hierzulande verschweigt.

ja muss er --- machen aber viele nicht und werden auch nicht erwischt. obwohls leicht wäre das heraus zu finden

ich denke mal das ändert sich wenn türkei in die EU kommt --- nur das wird wohl eine der gründe sein warum das nicht passiert.

Staatliche Sozialleistungen erfordern alles.

Denn jede Information ist entscheidend, dass man, und ob man überhaupt Leistungen bekommen kann.

Außer man ist so Freak drauf, und erfindet Sachen, wonach auch das Sozialsystem bestochen werden kann.

Ist doch widerlich.