Neue Wohnung, im Bad keine Steckdose - wie ist da die Regelung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Spiegelschrank vor den Kabelausgang montieren und inkl. FI - Kontakt anschließen.

Aber: Dabei Abstände gemäß VDE 0100-0701 zum Wasserhahn bzw. zur Badewanne (60 cm) einhalten!! Das könnte nämlich die Ursache dafür sein, daß ein Vermieter keine Steckdose im Bad installieren läßt.

Ansonsten zu Verlegezonen: siehe "elektrikforum"!!!

Zitat: Im Bad gibt es die Verlegezonen 0, 1 und 2

Bereich 0 befindet sich in Beispielsweise Badewannen, Duschwannen etc. dort sind auf keinen Fall Steckdosen zu setzen.

Bereich 1 liegt an senkrechten Wänden über sowie unter der Wanne, hier ist eine installation ebenfalls verboten.

Bereich 2 verläuft ab 60cm Abstand von Bereich 1, also beispielsweise in 60cm entfernung von der Badewanne darf eine Steckdose installiert werden, am sichersten mit Schutzabdeckung

Ist das Haus vielleicht in einer ehemaligen Siedlung für britische Soldaten?

In Großbritannien sind Steckdosen im Bad nämlich nicht erlaubt. Ich habe einige Jahre in England gelebt und habe mich immer beholfen mit einem beleuchteten Spiegelschrank, in dem innen eine Steckdose ist. So hatte ich zumindest eine Steckdose zur Verfügung für elektrische Zahnbürste, Haartrockner und Rasierapparat.

Nein, dafür gibt es keine Regelung...

also muss der vermieter nicht nachrüsten?

@Ulli234

Nein, muss er nicht...

Zeig doch deinem Vermieter mal dieses Urteil:

http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/mindeststandard-fuer-einsatz-ueblicher-elektrischer-haushaltsgeraete.html

"Mindeststandard für Einsatz üblicher elektrischer Haushaltsgeräte

Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung jedenfalls einen Mindeststandard erwarten, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt.

...

Die Vermieterin wird verurteilt, in der Wohnung eine Steckdose im Badezimmer nach DIN-VDE mit Fehlerstromschutzschalter zu installieren sowie die Stromversorgung der Wohnung so zu verändern, dass neben dem Betrieb eines Großverbrauchers wie Wasch- oder Geschirrspülmaschine ein gleichzeitiger weiterer Stromverbrauch möglich ist"

Vielleicht solltest du den Vermieter darauf ansprechen. Scheinbar ist ihm nicht bekannt, dass man in einem Badezimmer einen Fön oder einen elektrischen Rasierapparat benutzen könnte...

Aber eine Verpflichtung wird es für den Vermieter nicht geben. Höchstens guten Willen und Kulanz.

Scheinbar ist ihm nicht bekannt, dass man in einem Badezimmer einen Fön oder einen elektrischen Rasierapparat benutzen könnte...

Dem Mieter, der die Wohnung mietet, anscheinend auch nicht...