immobilienscout24: email für eventuellen besichtigungstermin

4 Antworten

was ich alles in diese mail schreiben soll?

Das Du einen Besichtigungstermin am ... um ... Uhr oder wann immer möglich wünscht.

Eine ganz schnelle Antwort ist aber keine Garantie dafür das Du die Wohnung auch bekommst.

Übrigens: Vorsicht bei Vermietern die im Ausland Wohnen!!!

bei der Vereinbarung des Termines musst du außer Termin"fenstern", Namen und Telefonnummer noch gar nix bekannt geben. Wenn du vor Ort bist, wirst du ggf. eine Maklervereinbarung unterschreiben müssen. Lies sie gut durch, was du dort unterschreibst, ist fix und kann dich viel Geld kosten - z.B., wenn du ein Honorar vereinbarst, das trotz Rücktritt zahlbar ist usw.... Als Vermieter verlange ich dann immer nähere Informationen von den Interessenten: was machen sie beruflich, wieviel verdienen sie, wieviele Personen ziehen ein, usw. Du kannst dir denken, was am besten wirkt: leise Mieter (keine Kinder, keine Haustiere, keine Instrumente, keine Parties, etc...), die finanziell gut abgesichert sind und voraussichtlich nicht lästig. Bei weniger anspruchsvollen Wohnungen zählt nur das finanzielle Pouvoir, hier gilt, 2 oder mehr Personen, die einziehen und für Miete oder Schäden haften, sind besser als eine. Bei Studenten hilft eine Haftungserklärung der Eltern.

MischaK  16.09.2011, 01:01

Hallo, nur eine kurze Ergänzung aus meiner praktischen Erfahrung als Makler für RE/MAX Immobilien www.remax.de. Blumosus hat natürlich Recht. Jede Vereinbarung die man unterzeichnet sollte man gut lesen und unklare oder unrechtmässige Vereinbarungen abändern bevor man sie unterzeichnet. Allerdings schützt insbesondere Mietinteressenten hier auch das Gesetz recht gut. Das heisst, dass Makler sowieso keine Provision verlangen können - egal was man unterschreibt - , wenn man den Mietvertrag nicht schließt. Allerdings ist die Provision umgekehrt bei einem Rücktritt trotzdem fällig. und das in der Regel egal ob man vorher was unterzeichnet hat oder nicht. Hier gibt es gute gesetzliche und richterliche Grundlagen. Aber ich bin kein Rechtsanwalt sondern spreche nur aus meiner Eigenschaft als Makler. Und selbstverständlich hilft auch, wenn man zu einem bekanntermassen seriösen Maklerfirma geht. Da werden komische Geschäftspraktiken eh nicht stattfinden.

Schreib einfach wie es ist! Ich weiß ja nicht, was du suchst und von der Wohnung erwartest. Am besten nicht zu viel schreiben. Das meiste klärt sich ohnehin im persönlichen Gespräch!

du schreibst einfach dass du um einen Besichtigungstermin bittest oder schlägst ggf. einen Tag und Uhrzeit vor, die dir passen . Deine Adresse und Telefonnummer nicht vergessen. Und dann mit freundlichen Grüssen abschicken. Viel Glück.