Immobilien Verkauf in Ungarn

2 Antworten

Beim Kauf eines Grundstücks (gleich ob bebaut oder nicht) aber auch bei dem Kauf einer Eigentumswohnung/ eines Hauses muss der Kaufvertrag in notariellen Form abgeschlossen werden.

Ein ohne notarielle Beglaubigung abgeschlossener Kaufvertrag über eine Immobilie ist null und nichtig. Dies gilt auch für etwaige Vorverträge.

Auch die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über die Übertragung des Eigentums (die sog. Auflassung) bedarf der notariellen Form.

LG Hier nochmal zum nachschauen :

http://www.verbraucherrecht-ratgeber.de/verbraucherrecht/vertragstypen/index0106.html

iopumki  29.09.2011, 15:06

Hups! Hab was vergessen. Da der Kauf anscheinend nicht notariell Beglaubigt wurde gehört dir das Haus rein rechtlich gesehen nicht. Darum kannst du nichts dagegen machen.

Da hast du ein Problem, weil du gutgläubig warst und nichts ohne Anwalt oder Notar gemacht hast. Als Ausländer ,auch als Europäer, zählt das ungarische Rechtssystem. So wie es aussieht wirst du ohne zusätzliche Kosten nicht dagegen ankommen. Bitte versuche dein Geld sicher zurück zu bekommen und dann vergiss die ganze Angelegenheit. Ist für deine Nerver gesünder.